April 1528.
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STS.
Wem. 1528, 20. April.
Staatsarchiv Bcr»! Rathsbuch Nr. 2l7, p. 147. l4S.
Tag der Städte Bern und Frei bürg, wegen der Genfer Händel.
Nach Anhörung der Botschaften von Savoyen und Genf wird abgeredet, einen Tag zu freundlicher Unter-handlung nach Peterlingen zu setzen, nämlich von heute über drei Wochen (11. Mai), in der Meinung, daßman derjenigen Partei, die den dannzumal fallenden Spruch nicht hielte, die Hülfe entziehen wolle. Wiewohldie Boten von Genf nicht haben einwilligen können, hat man auf der Tagbestimmung doch beharrt, und ersuchtman beide Parteien, inzwischen ruhig zu bleiben und den freien Verkehr in keiner Weise zu hindern. Auf jenemTage soll dann ein „freundlicher ziemlicher aufrechter" Spruch gegeben werden, und von jeder Stadt (Bern,Freiburg) will man vier Mitglieder des Rathes und zwei „Bürger" dazu verordne».
Eine französische, etwas mehr ausgeführte Redaetion ist im Jnstructionsbuch 120 b, 121 a eingetragen.Wir legen noch einige Acten bei:
1) 1528, lK.April, Frciburg. Bericht der bei dem Herzog gewesenen Boten, zu Gefallen angenommen.Die Geschenke werden ihnen überlassen, „wann es nit vil was." K.A. Fr-wurg: Rathsbuch Nr. 45.
2) 1528, 17. April. Bern an Freiburg. Nach Verhörung der Boten, die letzthin mit denen von Freiburgbei dem Herzog von Savoyen und den Genfern gewesen, sowie der heutigen Eröffnung der Botschaft von Genfbefinde man, daß die Lage ziemlich gefährlich aussehe und gutes Rathes bedürfe. Damit nun kein Unrath darauserwachse, habe man eine Berathung bis nächsten Montag (20. d. M.) verschoben und bitte Freiburg freundlich,eine Botschaft abzufertigen, mit vollkommener Gewalt, in diesen Sachen zu handeln und die zwei Städte vorKrieg, die Genfer vor Gewalt zu schirmen; die Botschaft möge auf Sonntag Abend hier an der Herberge er-scheinen, zc. St. A. Beritt T-Utsch Missw-I, cz. sso a.
3) 1528, Ig. April, Freibürg. Botschaft nach Bern, der Genfer wegen: Wilhelm Schweizer, HansGuglenberg, Hans Vögeli, Hans Reif der ältere. Wenn es nicht anders möglich wäre, den Genfern Ruhe zuschaffen, so haben die Boten Gewalt, eipen gemeinsamen Auszug zu thun oder einen Zusatz nach Genf zu legen.
K>. A. Freiburg: Nathsbuch Nr. 45.
4) 1528, 20. April, Bern, Sitzung des großen Rathes. „Der Graf von Gryers, Lullin, Villarsee, Herrvon Steffis und ander (sind) erschinen von des jenfischen Handels wegen und trungcnlichcn pctten, vor dem ufbruchZe sin. Der savvysch bvtt VUch." St. A. B-ru: Rathsbuch Nr. 217, p. I4S.
5) 1528, 20. April. Schultheiß, kleiner und großer Rath von Bern und die vier Boten von Freiburg anGenf. Mitthcilung des hier vereinbarten Abschieds. Da die Genfer Gesandten keine Vollmacht gehabt haben,zu irgend einem Tage einzuwilligen, so wolle man hiemit die Stadt ermahnen, den bestimmten Tag unfehlbar zubeschicken und zu bedenken, daß sie sonst größere Widerwärtigkeiten zu besorgen hätte; denn jetzt Krieg anzufangen,wäre weder ihr selbst noch den andern Städten vortheilhaft und würde mehr zu allseitigem Schaden ausschlagen.Hierüber erwarte man ausdrückliche Antwort. St. A. V-rn-W-ych NM»-» rr.sr».
K) 1528, 21. April, Freiburg. Das freundliche Anbringen des Herrn von Lullin, mit Beistand der Herrenvon Greyers, Villarsel nnd Stäffis «nd etlicher Andern aus der Waat, die Genfer berührend, wird verdankt, mitder Erklärung, daß man sich mit dem Tage zu Payerne begnüge, zc. «. ». Fr-iburg- Rathsbuch Nr.«.
7) 1523, 22. April. Bern an den Herzog von Savoyen. Gesandte von Genf haben soeben von neuemgeklagt, daß den Ihrigen Lebensmittel und Herberge infolge der Ercommunicaliou versagt werden, und einigeEdelleute bald bewaffnet bald ohne Waffen die Stadt umstrcifen, sodaß die Bewohner und Burger sich nichthinauswagen. Mit Rücksicht auf den letzten Beschluß betreffend eine gütliche Tagleistung bitte man nun den
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