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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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1303
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April 1528, 1303

auch eine Monstranz, die dein Predigerkloster in der Stadt gehört, verhastet worden, so habe der Abt dieselbedoch eigenmächtig zu Or. Antonius Händen hinansgcgcben. Rathschlag: Den Abt nochmals zu ersuchen, das; erdie Monstranz wieder in Haft stelle; wenn er es abschlüge, so mag Constanz, wenn es eine Botschaft auf dennächsten Tag in Lucern schickt, ihn dahin vorladen lassen und vor den Eidgenossen verklagen, wobei Zürich undBern dann auch gegenwärtig sein wollen. 4. Die Häfte und Verbote ennethalb des Sees, die vornehmlich durchden Abt in der Au geschehen, über welche Constanz sich höchlich beklagt. Darüber ist berathschlagt zu erwarten,was die Eidgenossen dem letzten Abschied zufolge auf dem nächsten Tage deßhalb antworten werden; je nachdemwill man dann weiter handeln, was die Nothdnrft erheischt. 5. Als der Landvogt ^un Thnrgau dem Or. Peter,der sich als Pfarrer zu St. Stephan in Constanz ausgebe und doch jene Pfarre nicht einen Tag besessen, einigenWein, der hinter ihn zu gemeinen Händen gelegt worden, eigenmächtig aushingegeben, habe er auf das Ersuchender Stadt geantwortet, Or. Peter habe ihm Brief und Siegel vorgewiesen, daß die Pfarre ihm 'geliehen sei.Daraus ist gerathen, Constanz möge von dem Landvogt nochmals freundlich fordern, den Wein wieder in Haftzu legen; thäte er dies nicht, so hätte die Stadt Recht und Ursache, gegen ihn zu klagen; man stellt aber ihranHeim, was sie für thunlich erachte. 6. Dem Vogt von Kyburg soll eilender Hülfeleistung wegen sofort BefehluHeilt werden, wie Constanz es begehrt hat. 7. Nachdem Constanz in der Stadt und ihrem Gebiet die Messeabgestellt und solches im Kloster Petershauscn, das in der Vorstadt gelegen, auch thun wollen, habe sich derAbt geweigert und abgeschlagen, vor den Convent zu gelangen, und dabei erklärt, „sie" seien der Dinge nicht„geschickt"; er bchelfe sich des Brauches der christlichen Kirche und habe sich durch seinen Eid verpflichtet, desGotteshauses Freiheiten, Rechte und Herkommen zu handhaben, sei ein Prälat des Reiches und biete Recht vor demKaiser oder dem König von Ungarn, als seinem Kastvogt ?c. Weil nun das Kloster im Gebiet von Constanzliegt, der Abt und Convent bisher unbestritten des Raths Geschworne und ihm botmäßig gewesen; weil derStadt ferner in Sachen des göttlichen Worts und ihrer ordentlichen Obrigkeit, die sie dort besitzt, daraus großerNachtheil folgen möchte, so ist berathschlagt, sie soll ihr Recht nicht aufgeben, sondern thun, was Gottes Ehreerfordert, und mit dem Kloster verfahren wie mit andern in ihrer Herrschaft und Gott walten lassen. 8. Da manvernommen und selbst wohl weiß, wie großer Schaden der Stadt durch das Kloster Petershausen zugefügt werdenkönnte, so ist dies besonders ernstlich erwogen und denen von Constanz gerathen worden, keine Kosten zu scheuenund sich durch keinen Unwillen hindern zu lassen, um beförderlich einem solchen Schaden vorzubauen und mitöem Rath der Kricgsverständigcn zu handeln; denn sollte das Kloster so bleiben und nicht geschleift werden, sodürfte der Lage und Ausdehnung der Gebäude wegen daher ein unwiederbringlicher Nachtheil entstehen, was dochverhütet werden sollte. Der Herr wolle Alle zur Ehre und Rettung seines Wortes barmherzig beschirmen. «. Allesklebrige, was dazwischen besprochen und gehandelt worden, weiß jeder Bote mündlich zu sagen.

Bei » sind folgende Acten zu beachten:

1) 1528, 3V. März. Bern an Zürich. Nach dem Bericht der Gesandten, die von Lncern heimgekehrt, überdie Handlung betreffend das Burgrecht mit Constanz, erachte man für geboten, sich allseitig zu berathen, umgleiche Antwort zu geben; demnach stelle man Zürich anhcim, einen Tag dafür anzusetzen und denen von Constanzauch anzuzeigen, da nach dem Vortrag der königlichen Botschaft, wovon die Zürcher Boten ans dem Tag inLucern eine Abschrift erhalten, die Nothdnrft erfordere, sich deßhalb zu einigen.

St. A. Bern: T -Utsch Misstue» <j. SSO a. Rathsbuch R>'. 217. — St. A. Zürich: A. Consta»;.

2) 1528, 30. März, Constanz. Instruction für Konrnd Zwick und Peter Labhnrt, Boten nach Zürich.1- Seit etwa sechs Wochen erhalte der Rath vielfältige Nachricht, wie die Herrschaft Oesterreich in den vorderenLanden Rüstungen und Auszüge betreibe, sodaß jeden Tag ein Aufbruch stattfinden könne; man bemerke auch