März 1528,
1291
SR?
Lucern. 1528, 24. März f. (Dienstag nach Lätare f.).
Staatsarchiv Luceru: Allgemeine Abschiede II. 2. f. 442. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. 10, k. l.
Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede ^.319-326.339. 5tantonsarchiv Basel: Abschiede. KantonSarchiv Freiburg: Abschiede Bd. 57.
KantonSarchiv Solothnrn: Abschiede Bd. XV. KantonSarchiv Schaft'hansen: Abschiede. StiftSarchiv St. Gallen.
Gesandte: Zürich, (M. Nndolf Thnmisen; Hans Eschcr). Bern, (Hans Bischof; Peter von Werd).Basel, (Adelbcrt Meyer; Joder Brand). — (Die andern nicht bekannt).
Der Connnissär von Bcllenz bittet für die zwei Geineindcn Jntra lind Pallanza („Ballensen"), ihnenin Betracht ihrer großen Armut und der gegenwärtigen Thenrung zu gestatten, daß sie 200 Mütt Roggen, diesie außerhalb der Eidgenossenschaft ankaufen wollen, durch unser Gebiet fertigen lassen, Antwort ist auf dennächsten Tag zu bringen. K». Derselbe Connnissär bringt vor, wie sich die von Lauis über ihren Schreiber,Meister Heinrich Springinklee, beschweren; die Untersuchung wird indeß auf die Jahrrechnung zu Lauis verschoben.«» Da der Abt von Wettingen kürzlich gestorben, so ist beschlossen, es sollen Lucern und Uri, die in den letztenJahren Vögte zu Baden gehabt haben und mit den Händeln jenes Klosters am besten bekannt sind, ihre BotenZu der Wahl eines neuen Abtes senden, die samt dem Landvogt zu Baden bei den Prälaten sitzen und sich dafürverwenden sollen, daß ein geschickter tauglicher Herr erwählt und die bedeutenden täglichen Ausgaben des Klostersvermindert werden. Die Wahl wird auf Dienstag in den Osterfeiertagen (14. April) angesetzt; wenn jedoch vonden Prälaten und dem Convent eine kürzere Frist verabredet und den beiden Orten angezeigt würde, so sollendieselben diesen Tag besuchen. «I. Ein armer Gesell von Luggarns, der vor Jahren aus Nothwehr einen Tod-schlag begangen hat, bittet dringend, mau möchte ihm wieder erlauben, zu Weib und Kindern heim zu gehen.Mcil seine Gegner mächtig sind, so will man sein Gesuch heimbringen und den Boten für die dortige Jahrrechnungbefehlen, sich für den armen Mann zu verwenden, e. Hans Krämer von Lucern und der „Prescgg", sein Mit-gesell, beschweren sich, daß ihnen Ochsen weggenommen worden, und zeigen an, was der Castellan von Mussodnbei gethan; da sie mit ihren Kindern an den Bettelstab gebracht würden, wenn man ihnen nicht zu Hülfekäme, so stellen sie das Gesuch, ihnen zu erlauben, den Thätern ihr Eigcnthiun wieder wegzunehmen. Hiczu nichtermächtigt, hat man dies in den Abschied genommen; dem Castellan wird deßhalb freundlich geschrieben, t. Heggliauf dein Lindenberg klagt, daß er in Lucern zu Händen der sechs Orte ins Gefängnis; geworfen worden sei aufb>e Aussagen einer Unholden (Hexe) hin, die dann später widerrufen habe, und bittet min, man möchte ihn für dieerlittenen Kosten etwas entschädigen. Heimzubringen und auf der Jahrrcchnung zu Baden Antwort zu geben.T» In dem Streit betreffend das Kloster Einsiedeln und den von Geroldseck erklärt Zürich in einer weitläufigenInstruction, es erachte sich nicht für schuldig, vor Recht zu antworten, bevor die Bünde zwischen ihm und Schwyzerneuert und beschworen seien. Da hingegen Schwyz, nach langein Vorbericht, ernstlich bittet, mau möchte ihmzum Recht verhelfen, und da man wohl einsieht, daß aus diesem Span nichts Gutes erwachse» würde, wenn ernicht in Güte beigelegt werden könnte, so haben die Bote» der übrigen Orte beschlossen, nochmals zn beiden ParteienBotschaften zu schicken; Lucern, Uri, Unterwaldcn und Zug sollen nach Schwyz, dagegen Bern, Glarus, Baselund Schafshauscn nach Zürich ihre Boten verordnen und zwar auf Sonntag nach St. Jörgen (26. April), um"«t allem Ernst und Fleiß Mittelwege zu gütlichem Ausgleich zu suchen oder dann das Recht einzuleiten.^ Sodann lesen die Boten von Zürich ihre ganze Instruction vor, die aber wegen überflüssiger Länge vonden Schreibern in folgende Artikel zusammengezogen wird: 1. Es sollen die Eidgenossen im Thurgau, zu Baden