1528. 1287
dein Auftrag, die von Brcmgartcn zu bewegen, daß sie hinter Zürich und Bern nichts Nachteiliges handelnlassen. Jene haben dazu guten Willen gezeigt und versprochen nichts zu verbergen; das sei auch geschehen, undes habe sich darnach „fast" um die unschuldigen Bücher gehandelt; die von Brcmgartcn haben dann auf denEntscheid der nächsten Tagleistung in Luccrn abgestellt. Es seien Boten von Lucern, Schwyz, Unterwaldcn undZug da gewesen; die Botschaft von Glarus habe, da sie die von Zürich gesehen, mit den andern sich nicht ein-lassen wollen.' Da man zu Brcmgartcn viel guten Willen verspüre, so werde nöthig sein, zu bernthcn was gutsei. 3. Die Schreiben an die acht Orte und an das Regiment zu Speyer habe man dem Wunsche Berns entsprechendausgefertigt. St. A. Zürich: A. I. Cappelcrkrieg.
SRS.
Meggenried. 1528, 9. März (Montag nach Fridolin).
Staatsarchiv «iic-r»! Allg. Abschiebe II. s. k. <tl.
Tag der V Orte. tt. Dieser Tag wird gehalten wegen Glarus. Es beschließen nun alle Orte, eineBotschaft dahin zu senden; dieselbe soll sich nächsten Freitag zu Lachen einfinden, dann nach Glarus reiten undmit der Gemeinde und den Rathen unterhandeln; sie soll auch die Abschiede mitnehmen, welche Glarus vordemden Eidgenossen zugestellt hat. I». Ein Läufer von Bern bringt Briefe, worauf es von jedem Ort Antwortbegehrt; es wird aber beschlossen, daß kein Ort von sich aus antworte, sondern auf nächstem Tage will mansich über eine gemeinsame Antwort verständigen, v. Der französische Gesandte begehrt, es möchten die V OrteZwei Boten auf seine Kosten ernennen. Heimzubringen und die Antwort bis Mittwoch Abends nach Luccrn zuschicken. «I. In Betreff der „neuen Disputation" zu Bern soll jedes Ort ein strenges Verbot erlassen, daß siewemand kaufe noch annehme, v. Heimzubringen, was über den Kornkauf angezogen worden ist. tl. Da sichcnnge arme Leute über den von Bremgarten geforderten Abzug beschweren, so wird Schwyz beauftragt, dorthinZu schreiben. K. Da Napperswyl sich über Abbruch am Zoll beschwert, so soll den dort hinaus (nach Glarus?)verordneten Boten aufgetragen werden, auch hierin zu handeln. I». Auf die Klage deren von Bollingen, daßZürich ihnen keinen Priester geben wolle, der Messe halte, wird beschlossen, auf einem folgenden Tage Rath zuHullen, wie man ihnen behülflich sein könnte, ii. Auf dem nächsten Tag soll bcrathen werden, was .und ivic manschriftlich oder mündlich mit Bern verhandeln wolle.
Zu I». Vermuthlich handelt es sich um folgendes Geschäft (N. 4):
1) I b28, 29. Fcbrnar. Constanz an Zürich. I. Man vernehme durch ehrbare Personen, daß auf dem letztenTage zu Lucern beschlossen sein solle, eine Botschaft in das Thurga» zu schicken und Gemeinde um Gemeindezu gewinnen; es verlaute nun, daß Viele aus Furcht ihre Gesinnung nicht entdecken und mit einer Antwort sichZU weit „vergehen" würden, was aber verhütet werden könnte, wenn Zürich zuerst mit den Gemeinden handelte zc.,dem man überlassen wolle, zu thun was es für gut finde. 2. Sodann haben die von Zürich heimgekehrten Ge-sandten berichtet, daß sie angezeigt haben, es sei von dem Reichsregimcnt des Burgrechts halb kein Schreibeneingelangt; seitdem sei jedoch, während dieselben zu Bern gewesen, ein solches gekommen, dessen Abschrift hiermilfolge*); man habe darauf sofort geantwortet, daß man nicht zum Nachthcil des Reiches, sondern zu dessenStärke und Wohlfahrt, auch nicht in der Absicht, sich davon abzuwende», sondern dabei zu bleiben und ungebührlicheAnschläge abzuwehren, bei etlichen Eidgenossen Schirm gesucht habe, sodaß mau gegenseitige Bnrger geworden,dabei auch angezeigt, daß man nächstens gründlicher darlegen werde, wie vielerlei Drangsal und Ungerechtigkeit
bisher gegen die Stadt verübt worden; mit dieser Schrift sei man jetzt täglich beschäftigt . . .
St.A. Zünch: A. Consta»;.
*) Ein vom 9. Januar datirteL Abmahnungsschreiben liegt in demselben Acten-Bündel. — Vgl. Nr. S04, Note i 1.