Februar 1528.
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sich dafür erklärt, so sind Lucern, Uri, Schwyz, Uuterwaldcn, Zug, Freiburg »ud Solothuru samt der LandschaftWallis in dem Entschlüsse einig, an dein alten Glauben der Väter, festzuhalten, einander dabei zu schützen undzu schirmen, Leib und Gnt für einander einzusetzen und die abtrünnigen Unterthanen zu strafen. 2. (Allein fürGlarus:) Von Glarus, das immer noch keine bestimmte Antwort gegeben, obschon es früher schriftlich und mündlichmehrere Male das Beste versprochen hat, erwartet man, daß es bei seinen Zusicherungen verbleiben und von denandern Orten sich nicht sondern werde; dennoch will mau nicht unterlassen, es nochmals driugendst zu bitten,daß es auf dem Tage zu Mittesasten sich lauter darüber erkläre, damit man wisse, wessen man sich von ihm zugetrösten habe; dessen Bote wird ersucht, diese Mahnung in Aller Namen treulichst anzubringen, da er wohlMeist, was für gefährliche Anschläge vorhanden sind, die man jetzt nicht eröffnen darf. 3. (Für Alle:) Wiewohlman sich über diese guten Gesinnungen der acht Orte freut, halten es einige Orte doch für besser und tröst-licher, wenn die versprochene Verkommniß aufgerichtet würde, weil dies auch den Vogteicn und Zugewandten vielGutes bringen würde. Wenn aber die acht Orte nichts thun, um die Zugewandten auf ihre Seite zu ziehen,so möchte bald etwas geschehen, was ihnen zum größten Schaden gereichen müßte, da viele seltsame Practikenund Händel vorgehen, die jetzmals nicht zu eröffnen sind. 4. Es soll nun Schwyz diese Verkommniß und denbezüglichen Artikel im letzten Abschied noch einmal vor die Landsgcmcinde bringen und sich dafür verwenden, daßseine Botschaft zur Aufrichtung derselben ermächtigt werde. Sobald Schwyz seine Zustimmung au Luccrn gemeldethat, soll Letzteres nach Uri schreiben, damit dieses seine Landsgemeiude zusammcnberufe, auf welche dann' Luccrn,Schwyz, Uuterwalden und Zug ihre Boten senden sollen, um auch dieses Ort zum Beitritt zu vermögen. Uri wirdbeßhalb ersucht, den letzten Abschied von Lucern nochmals zu verhören und der Gemeinde vorzutragen, damit dieWrkommniß bestätigt werde. Ii.. Erst nach Beschluß des Tages langen die Boten von Zürich an und erzählenweitläufig den bisherigen Verlauf des Spans mit Schwyz wegen des Geroldseckcrs, beschweren sich auch, daßLetzteres ihre Herren mit Berufung auf die Bünde eidlich zum Recht gemahnt habe; aber sobald man sie ihnenbeschwöre, wie andere Eidgenossen gethan, werden sich dieselben auch daran halten und das Recht nicht verweigern,-,»>it viel trutzlichcn Worten". Weil nun Schwyz keiner Gütlichkeit mehr Gehör geben will, Zürich aber sein letzthinZu Baden eröffnetes Anerbieten fallen läßt und mit solchen Reden zum Vorschein kommt, und die beiderseits'waltende Hitze etwas Schlimmes besorgen läßt, so will mau dies heimbringe», um sich überall z» berathcn, wieMan Mittel und Wege finden könnte, die Sache zu erledigen. Schließlich werden beide Parteien crmahnt, inzwischenuichts Unfreundliches gegen einander vorzunehmen. I. Auf die Beschwerde des Castellans von Musso, daß derLandvogt zu Lauis seinen Hauptmann und Diener gefangen genommen, wird dem Vogt und dem Castellan^schrieben. Heimzubringen. »»». Heimzubringen das Gesuch des Obristmeisters der Johanniter, ihm die Nutzunguon den Johanniter-Häusern (im Thurgan zc.?) verabfolgen zu lassen, i». 1. Es bringt eine Botschaft der Landlcutcvon Wallis vor, daß fünf Zehnten mit den drei Orten (Lucern, Uri und Unterwaldcn) im Bündniß stehen, der^schof „ud die zwei Zehnten Narou und Lenk aber nicht, obschon sie in Kriegen und sonst zusammenhalten undbie Lasten gemeinschaftlich tragen; sie bittet nun, man möchte den Bischof und die zwei Zehnten auch in dasVnndniß aufnehmen. 2. Sodann beschwert sie sich, daß das Bündniß ihnen etwas „ungleich" vorkomme, indemsw, wenn sie den Eidgenossen zu Hülse ziehen, es in ihren Kosten thun müssen, während, wenn die drei Orte'hncn helfen müssen, es auf der Walliser Kosten geschehe; sie bittet, diese Bedingung zu „mildern", da Wallisbisher treulich zu den Eidgenossen gehalten und diese Rücksicht zu ewigen Zeiten mit Leib und Gut um sie ver-bleuen wolle. Sollten etwa noch einige andere von den sieben Orten mit ihnen in besagtes Vündniß lleten wollen,so würden sie gern dazu Hand bieten. Heimzubringen und wohl zu bedenken, da den drei Orten an Wallis nicht