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Januar 1528.
gedenken, was der Kciser und Ki'mg für ansprach zu den Schwizeren hab(m), und was er für ein herz zuo inenhaben mög, zuo dem daß inen schier niemans hold ist, daß es nit lang anstan bliben werd. Nun wärs mirdennoch in dem fal nit lieb, dann manger guoter brnoder vom adcl under inen ist, der wir eins teils kennen".. >
St. A. Zürich: Zwingli-Schriften.
s«s.
Lucern. 1528, 29. Januar f. (Mittwoch vor Lichtmeß f.).
Staatsarchiv Lucern: Allg. Abschiede II. 2.1. 426. KantonSarchiv Freiburg: Abschiede Bd. 57. KantonSarchiv Solothurn: Abschiede Bd. XV.
Kantonsarchiv Schwyz: Abschiede.
Tag der VIII altgläubigen Orte.
Es haben einige Burger von Lncern Ochsen nach Lauis geführt, in dein Glanben, daß es ihnen nichts„schaden" solle, wenn (doch) die von Zürich und Schwyz dasselbe thun, und beschweren sich nun, daß sie von denBoten, die noch in Lauis sind, verhindert worden seien, dieselben zu verkaufen, weil doch die Unterthanen sie jetztnicht bezahlen könnten; deßhalb rufen sie um Hülfe, indem sie sonst in Armut gerathen würden. — Desgleichenklagen Einer von Luceru und Einer von Uri, es seien ihnen einige Ochsen weggenommen worden, und bitten,daß man sich bei dem Müsser oder andern für sie verwende, damit sie wieder dazu gelangen könnten und nichtmit Weib und Kind zu Grunde gerichtet würden. Weil man jedoch keine bezüglichen Vollmachten hat, so wirddies in den Abschied genommen, um auf dem nächsten Tage Antwort zu geben, wie den biderben Leuten geholfenwerden kann. I». Da man sieht, daß immerfort Ochsen aufgekauft und über das Gebirg geführt werden, obschonbekannt ist, daß die zu Lauis und zu Luggaris sie zu kaufen nicht vermögen, wie die dorthin geschickten Boten herausgeschrieben haben, sondern daß dieselben an die Feinde verkauft werden, wodurch unsäglicher Schaden erwächstund die Theurung vergrößert wird, so wird beschlossen, es soll jedermann das Verbot erneuern und verschärfen;namentlich sollen Lucern, Uri, Schwyz und Zug kein Vieh mehr fortlassen. Heimzubringen, um auf nächstemTag einen endlichen Beschluß zu fassen, v. Glaubwürdigen Nachrichten zufolge steht es in Bremgarten so, daßein Ausbruch zu besorgen ist, wenn man nicht schleunigst Maßregeln ergreift; namentlich wird heimlich gesagt,daß der Zwingst auf der Heimkehr (von der Disputation in Bern) dort durchziehen werde, »ud ein Streichbeabsichtigt sei. Da man bestimmt weiß, daß die lutherische Secte daselbst überhand nimmt und mit nichtsnutzige"Anschlägen umgeht, so hat die Mehrzahl der Boten, der Nothdurft wegen, sich des Gegenstandes gemächtigt undbeschlossen, es soll von den IV Waldstätten und Zug auf nächsten Freitag jedes Ort einen Boten nach Zugsenden, die sich nach Bremgarten verfügen sollen, um den Burgern ihr ungeschicktes Verhalten zu verweisen undvon ihnen Autwort zu fordern, wessen man sich zu ihnen zu versehen habe. Es soll aber niemand ausbleiben;wenn ein Ort seine Boten nicht schickte, so müßten die andern wieder heimkehren; was dann für Alle darauserfolgen könnte, mag Jedermann wohl ermessen. «I. Ueber die Aufrichtung der vorgeschlagenen Verkomniniß,wofür hauptsächlich dieser Tag angesetzt ist, lauten die Instructionen der Boten verschieden, obschon alle siebenOrte darin übereinstimmen, daß mau bei deni alten christlichen Glauben verbleiben, einander dabei handhaben,die Ungehorsamen gegenseitig strafen helfen und dafür Leib und Gut einsetzen wolle. Uri, Schwyz und Solothurnerachten es aber nicht für nothwendig, jetzt neue Verträge abzuschließen, sondern halten, wie namentlich SchwYZ,für besser, die Ungehorsamen und Abtrünnigen, die den sieben Orten zugehörcn, ernstlich zu strafen. Der Botevon Freibnrg hat der Ungleichheit der Antworten wegen seine Vollmacht gar nicht eröffnet; dennoch erwartet »>nu