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Januar 1528,
die Aufforderung, auf dein nächsten Tag in Lucern zu erklären, wie man sich hierin verhalten wolle, wird nachgründlicher Erwägung des Handels erkannt, man gedenke deßwegen gar nicht zu rechten, da Zürich des Genanntenhalb mit Schwyz gar keinen Span habe; wenn der von Geroldseck selbst mit Schwyz den Bünden gemäß dasRecht üben wolle, so lasse man das geschehen; auf sein Begehren sei man bereit, ihm zu gütlicher Unterhandlungbeholfen zu sein, jedoch nichts weiter, und alles in seinen Kosten. Das alles soll ihm schriftlich angezeigt werden,damit er sich zu entschließen wisse; ob er aber Antwort gebe oder nicht, behält man sich vor, sich in Lucern zuerklären, wie man es für gut und nützlich erachtet.
Donstag nach Purificat. Mariä (K-. Febr.) wird auch Zwingli zu einem bezüglichen Rathschlag verordnet.
Nathsbuch t. 115.
Zu «I. Das Luceruer Exemplar enthält eine ausführlichere Redaction, die aber durchgestrichen und nurtheilweise lesbar ist; die kürzere, für sich allein nichtssagend, müßte aus jener einigermaßen ergänzt werden.
Zu Ii. 1) 1523, 1. Januar. Der Bischof von Sitten ?c. an die acht Orte. Bern habe in den letztenTagen eine Anzahl Schriften betreffend die vorbereitete Disputation geschickt, die er mit großem „Aberwillcn undGrausen" empfangen, und die wohl gleicherweise den acht Orten zugestellt worden seien. Aus vielen Gründenwerde er sich nun dieser Disputation nicht annehmen, sondern nur die abschriftlich beigelegte Antwort nach Bernsenden. Die Zuschrift ab dem letzten Tag in Lucern sei ihm erst auf den 28. December (Unschuldigen KindleinTag) zugekommen, deßhalb also unmöglich gewesen, auf den Sonntag eine Botschaft abzuordnen; er bitte nundie Eidgenossen, wie bisher in dem alten christlichen Glauben zu verharren und durch arglistige Prädicanteu sichnicht trennen zu lassen; das wollen er und die Seinen auch thun, sich von ihnen nicht söndern und in Lieb undLeid zu ihnen halten, w.
St. A. Lucern: A. Neligionshändel (Copie). — K. A. Freiburg: Abschiede Bd. 57. — K. A. Schaffhausen: Abschiede (Beim 14. Januar 1527).
2) 1528, 9. Januar (Donstag nach Epiphaniä), Meyriu, Sitten. Philipp am Hengari, Bischof von Sitten,mit Hauptmann und Rath der Landschaft Wallis, an die acht Orte. 1. Antwort auf ihr Schreiben, das er nichtohne merklichen Schrecken empfangen habe. Der Ladung auf den nächsten Sonntag zu folgen sei unmöglich, dader Brief erst am Montag angelangt und man gewohnt sei, keinen Boten „mit Befehl" zu senden ohne Ver-sammlung des Landrathes. Wenn nun Bern in seinem Unternehmen beharre, so wisse man dagegen nichts Bessereszu thun, als Gott um seine Gnade zu bitten und (zu wünschen), daß ein gemeines Concilium zur Reformationder Kirche verordnet werde, was jetzt wohl geschehen könne, da der Papst aus der Gewalt der Feinde befreit seiund bei dem Anblick der waltenden Widerwärtigkeit billig selbst begehre, die Reformation der Kirche an die Handzu nehmen, und da dieselbe dringend („fast") nöthig sei, so hoffe man zu Gott, die weltlichen Stände werdendazu Hülfe und Rath geben; geschähe das nicht, so wäre noch größere Zwietracht in der Christenheit zu besor-gen. Da nun eine Reformation des Glaubens nothwendig sei, so bitte man die acht Orte freundlich und ernstlich,der eingetretenen Entzweiung wegen sich zu keinem „Aufruhr" bewegen zu lassen, sondern im alten christlichenWesen zu verharren, wobei man auch handfest bleiben wolle, und die allgemeine Reformation, die ohne Zweifelsolche Zwietracht abstellen werde, zu erwarten. Wenn aber Jemand sie mit Gewalt überziehen und von deinwahren Christenglauben drängen wollte, so werde man brüderlich Leib und Gut zu ihnen setzen, was man Hin-wider von ihnen hoffe. „Witer . . . berüerend etlich burgrecht, so dann in Handel ist mit denen von Kostenz,wüssent wir darzuo wenig zuo raten; doch ist unser fründlich bitt und beger, n wellend darfür sin und keineußländige nüwe bündnuß oder burgrecht anuemen, darus künftig unruow oder krieg möchte geursacht werden; dannuns will je guot dunken, die innren zwptracht güetig abzestellen, eb daß ein lobliche Eidgnoschaft witer ußwen-digen Unwillen von fürsten und ständen uf sich laden"... 2. Dank für die treue Verwendung bei dem Herzog vo»Savoyen in der Angelegenheit des Vogtes von Sitten, zc.
K. A. Freiburg: Abschiede Bd. 57. — K. A. Schaffhausen: Abschiede (Beim 14. Januar 1527).
Zu l. Ein Theil der erwähnten Acten scheint verloren; die noch vorhandenen leisten aber ziemlich genügen-den Ersatz.
1) 1528, 9. Januar. Philipp, Markgraf zu Baden :c. ?c., an BM., Rath und Gemeinde zu Konstanz-Abmahnung von dem Burgrecht mit den Eidgenossen. St. A. Zürich: A. Constanz (Copie). — Stadtarchiv Cmstanz (Copie).