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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Januar 1528.

erwachsen; weil aber leider der Mensch immer mehr zur Sünde und Leichtfertigkeit, als zu Gehorsam und Ehr-barkeit geneigt ist, und das gemeine Volk stets nach einem neuen Regiment begehrt, so nimmt jetzt dieser schlimmeHandel desto leichteren Fortgang. Nachdem man nun in den letzten Jahren Zürich, und nachher auch Bernöfter theils durch Botschaften, thcils durch Schreiben dringendst crmahnt und gebeten, aber nichts ausgerichtet hat,und die Sache mit der Zeit nur immer böser geworden, indem sie unter Andern? schon wiederholt zur Antwortgegeben, die gcschwornen Bünde betreffen nicht den Glauben, was höchst befremdlich ist; da nun Zürich undBern mit der Stadt Konstanz eil? Burgrecht geschlossen habe??, und zu besorgen steht, es möchte?? noch einigeandere Orte und Städte Verbindungen und Verträge init einander eingehen zur Handhabung des neuen Miß-glaubens, was ganz gewiß zu Unruhen und Kriegen Anlaß geben würde; da man hieraus ersieht, daß sie sichstärken, Rückhalt suchen und dabei vermeinen, das alles gehe die Bünde nichts an, und sie seien dazu befugt,wogegen aber die acht Orte des festen Willens sind, an den? alten, wahren, christlichen Glauben festzuhalten undsich nicht davon treibe?? zu lasse??, so müssen auch sie dafür sorge??, daß jedes auf das andere sich verlassen könne.Darun? haben sie sich ernstlich berathen und nach weitläufiger Verhandlung beschlossen und verabschiedet, daß dieacht Orte ebenfalls ein neues Verkommniß mit einander aufrichte??, verbriefe?? und mit einen? Eide bekräftige??wollen, damit sie, wenn es je des Glaubens wegen zu Aufruhr und Krieg kommen sollte, wissen können, wasjedes von den? andern zu erwarten und zu hoffen habe. II. Daher wird von den acht Orten zur Erhaltungdes alten christlichen Glaubens, wie er von den Vorväter?? hergekommen, und wie ihn die allgemeine christlicheKirche bisher gehalten, folgendeAbrednng, Verstand und Erläuterung" getroffen: 1. Mai? will bei den? altenchristlichen Glaube??, ii? welchen? die Väter ii? die Bündnisse zusammengekommen, welchen die Kirche lehrt unddie ganze Christenheit bisher einhellig gehalten hat, namentlich bei den hl. sieben Sacramenten, insbesondere de???Meßopfer und den andern christlichen Ordnungen, Satzungen, Bräuchen und Gewohnheiten, nichts ausgenommen/gänzlich verbleiben und einander dabei handhaben und schirmen. 2. Wenn es, was Gott verhüte, dahin kommensollte, daß eines oder mehrere Orte, Angehörige derselbe?? oder solche, die dieser Verkommniß beitreten, des Glan-bens wegen von irgend welcher Seite, Niemand ausgenommen, angefochten oder angegriffen würden, so wollendie genannten Opje und alle andern, die noch zu ihnen kommen, Leib, Ehre und Gut zusammensetzen, einandernach Nothdurft behülflich sein und einander darum zu mahnen das Recht haben bei Ehre?? und Eiden. Undnamentlich, wenn einem der Orte, welche in diesem Vertrage begriffen sind oder noch werden, die Unterthanen indein alten Glauben nicht mehr gehorsam sein wollten, und dieses Ort die andere?? um Hülfe mahnte, so sollenihn? dieselbe?? mit Mannschaft und Gut bcholfei? sei?? und Leib und Gut daran setze??, Jedermann in seineneigene?? Kosten, um die abtrünnigen Unterthanen wieder gehorsam zu machen. 3. Alle?? denen, welche diesen Ver-trag jetzt oder später annehmen und eidlich bestätige??, will man zur Aufrechthaltnng des alten Glaubens, so oftes nöthig wäre, mit Leib und Gut beispringen, wie sie auch ihrerseits thnn sollen. 4. Wein? einige Orte oderAndere in der Eidgenossenschaft, die mit den? neuen Mißglauben behaftet sind, wegen dieses Glaubens angegriffenund in einen Krieg verwickelt würden, so wollen sich die durch diesen Vertrag verbündeten Orte desselben nichtannehmen, und es sollen jene Ncuglünbigen keine Hülfe von denselben erwarte??, da sie ja immer behaupten, baßdie alten Bünde den Glauben nicht berühren; denn die verbündeten Orte wollen der neuen Lehre wegen niitniemanden kriege??, sondern beim alten Glauben bleiben und lieber Friede?? als Krieg haben. 5. Wie man scho"öfter aus früher?? Tagen anerboten, so erbietet man sich auch jetzt wieder, die vorhandenen Mißbränche abzustellen,indem man init den geistliche?? Obrigkeiten, den Bischöfe?? und Prälaten darüber zu Rath sitzen und Mittelweg?'suchen wird, die Mißbräuche und überflüssigen Beschwerden endlich zu beseitigen. 6. Uebrigens ivill man hiemll