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Januar 1528.
und gerecht befunden haben, bis „an wenig liechtträchtig fel, so den sentenz nit verfälschend", die aber hintenverzeichnet worden sind. Das bekräftigen sie mit ihren Siegeln. (Schrift von Utinger).
» St. A. Bern: Kirchl. Angelegenheiten.
Die Froschauer'sche Original-Ausgabe gibt entsprechend den 23. März als (Schluß der) Druckzeit an.
Abgedruckt bei Stürler, Urkunden I. 562.
Den Text der „Acta", größtentheils von Cyro's Hand, verwahrt das Berner Staatsarchiv bei dem Titel„Kirchliche Angelegenheiten".
124) Hier mag sich am passendsten die Vorrede aus den gedruckten Acten einreihen lassen:
„^.Llen und jeden from- i men Christen spe kund und offenbar, daß uns Schultheiß, Rät und Burgerder Statt Bern in Üechtland vil und mancherlei Ursachen bewegt haben, diß gegenwärtig gespräch ze halten,die nun merteils in sorgendem Mandat der usschrybung vergriffen sind, den christenlichen läser und zuohörerbittende, disen Handel nit zuo verargen, noch argwenig (zuo) achten. Weißt Gott, daß unser und der unfern halbdie unvermydcnlich notdurft dz erhöuschen hat; wir geschwygen der andren. Und darum so haben wir sölichenHandel uß den vier Originalbüechern der notarien, so die Acten in die fäder empfangen, gezogen, in truck usganlassen, damit nit verstände, jemands ze zwingen noch ze Hindergan, diß unser ansechen anzenemen, dann allein alsvil die gnad gottes ein jeden zücht und ermant. Wir haben ouch uff sölichs ein Reformatz gemacht, dero wirund die unfern hinfür geläben werden, menklich bittende und vermanende, dise Acten mit christenlichem gemüetund herzen ze merken und die keinerlei gestalt noch wäg schwächlich noch verächtlich an(ze)tasten. Wir wellenouch um kein fach nachlassen noch vergönnen, dz die in ander spraachen, dann in tütscher, on unser gunst, müssenund willen usgespreit werden. Das welle menklich christenlichcr Meinung (als es ouch beschechen) von uns ufnemen.Hiemit sye der frid und die gnad Gottes mit uns allen."
125) Von Acten über die Disputation der W älsch en, die lateinisch verfaßt sein sollten, haben wir durchauskeine Spur und keine officielle Erwähnung gefunden; weder liegt ein Druckauftrag oder eine bezüglicheKorrespondenz noch eine Aufzeichnung in den Rathsbüchern vor. Herminjard (II. 99, N. 3) beruft sich, um dieExistenz solcher Acten wahrscheinlich zumachen, auf K. Geßner. Daß Farel dieselben zu bearbeiten und heraus-zugeben gehabt hätte, bedarf keines Beweises; jedenfalls liegt aber die unzweifelhafte Thatsache vor, daß duRegierung von Bern die Sache zu gering schätzte, um sich damit zu beschäftigen. Indem sie schließlich auf einelateinische Ausgabe der deutschen Gesprächsactcn verzichtete, erklärte sie den Text der letztern als allein maßgebend.Die inneren politischen Bewegungen mußten sie vollends in dieser Richtung befestigen. Zu erörtern, ob Farel selbstoder ein Buchdrucker die Gefahr übernommen habe, die fraglichen Acten herauszugeben, würde hier zu weit führen;nur so viel mag noch bemerkt werden, daß der Umfang einer solchen Ausgabe nicht erheblich sein konnte.
126) 1523, 6. Mai, Bern. Nathsbeschluß, morndcß dem großen Rath etwas vorzutragen betreffend einelateinische Ausgabe der Disputations-Acten. — Am 7. beschließen Näthe und Burger, sie in Latein zu drucken-
Die Obrigkeit scheint in dieser Frage öfter geschwankt zu haben; eine lateinische Ausgabe kam jedenfallsnicht zu Stande.
S«4.
Lucern. 1528, 14. Januar f. (Dienstag vor St. Antonis Tag f.).
Staatsarchiv Lucer»! Mg. Abschiede U. 2.0 417. Kantonsarchiv Schwyz: Abschiede. Kantonsarchiv Basel: Abschiede.
Kantonsarchiv Hreiburg: Abschiede Bd. S7. Kantonsarchiv Solothur»! Abschiede Bd. XV. Kantonsarchiv Schaffhausen! Abschiede.
Landesarchiv Appenzell I. N.: Abschiede.
Gesandte: Bern. (Wilhelm von Dießbach). Basel. (Wolfgang Öder). — (Andere nicht bekannt).
1. Wiewohl schon öfters den Vögten zu Lauis, Luggarns :c. geschrieben und auch vor Kurzem eineBotschaft hinverordnet worden, um den Fürkanf abzustellen und das Korn im Lande zu behalten, wird doch