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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Januar 1528.

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117) Am 27. wurden auch an Appenzell und Mühlhausen entsprechende Dankschreiben erlassen;demvon Chur" ward schriftlich bezeugt, daß er seine Widersacher herausgefordert und sich unterschrieben habe. Die(Gesandten und Prediger) von Zürich erhielten einenabscheid oder sürdrung(bricf), wie sy sich erlich desbuxgrechtcn von Costanz und der disputation halb gehalten." Auch D. v. Gcroldseck erhielt ein Zeugniß, daß erinen zun eren hie sye gsin und sin Pfennig verzert." Am 3l). wurde auch gegen Ulm die Sendung eines Pre-digers verdankt.

118) Der Stadtschreiber von Solothurn erhielt für seine Arbeit 25 Kronen, die Präsidenten von Baselund St. Gallen je 30 Kronen alsEhrung"; zudem wurden sie frei gehalten, auch die Knechte beschenkt. Am28. wurden dem Burgermeister von St. Gallen 40 Kronen, seinem Knecht 3 Kr. gesprochen.

119) 1528, 27. Januar (Montag"), Bern, Sitzung des großen Rathcs. 1. Den Präsidenten wird fürdie bewiesenen Ehren und Dienste gedankt, mit der Bitte, zu rathen, was weiter zu thun sei. 2. Die (neu-gläubigen) Priester bitten um Hülfe und Rath, da sie sich unterschrieben haben, die Artikel (der Disputation)für christlich erkennen und in Ewigkeit nicht widerfechtcn und mit Leib und Gut sich gehorsam beweisen wollen.3. Die der Gegenpartei haben erklärt, man wisse noch nicht, wer gewonnen habe; darum haben sie sich zu derWiderpart einschreiben lassen, indem sie vermeinen, die göttliche Schrift auch dargethan zu haben. Sie begehrendaher, daß man der Aenderung halb sie nicht übereile, sondern ihnen rathe, wie sie sich daheim mit der Messeoder andern Dingen halten sollen. 4. Die Präsidenten Vadian, der Abt zu Gottstatt und der Commentur zuoKüsnacht rathen nun, die (Reformation) tapfer an die Hand zu nehmen, da sich jetzt in der Disputation genugsamgezeigt habe, was die Wahrheit sei. 5. Dagegen meint der Präsident von Basel, es wäre nicht gut, gleich nachder Disputation eine Aenderung vorzunehmen, sondern gar nothwendig, die Sache mit großer Vorsicht und gründlichzu bedenken. 6.Deßglcichen" räth der Abt von Gottstatt, den Handel bei Zeiten den Angehörigen vorzutragen,damit sie sich in Gegenwart der Priester berathcn können. 7. Der von Küsnacht erzählt, wie Zürich in solchenDingen verfahren sei. 8. Vadian schlägt vor, (öffentlich) zu erbieten, sich eines Bessern belehren zu lassen unddas zu erwarten (inzwischen aber im Sinne der Reformation zu handeln?). 9. Folgen betreffende Beschlüsse:Motive zu einem Vortrag für Stadt und Land, zc. St. A. Bern: Rathsbuch Nr. ow.

120) 1528, 28. Januar (Dienstag vor Lichtmeß), Knonau. Hans Bergcr an Bin. und Rath in Zürich.In der Nacht haben zwei (benannte) Personen aus dem Amt, die gestern zu Jonen gewesen, ihm angezeigt, daßihnen ein Biedermann, der über die Ncuß gekommen, als Geheimnis) mitgetheilt habe, daß die sechs oder siebenOrte sich zu Baden und Bremgarten gefaßt machen, den Zwingt! aufzufangen, damit er nicht mehr nach Zürichkäme. Da solche Versammlungen leicht zu andern bösen Anschlägen führen, so sei zu besorgen, daß es sich nichtbloß um Zwingli handle, und bleibe er deßhalb zu Hause; er bitte übrigens um weitere-Weisungen.

St. A. Zürich t A. I. Cappeler Krieg.

121) 1523, 7. Februar, Bern. Neformntionsmandat für Stadt und Land (häufig auch nur alsReformation" erwähnt). (Wie die Folge zeigt, bildete dasselbe, nebst denActen", auch für die kirchlicheNeugestaltung der bundesverwandten Gemeinden Grundlage und Vorbild).

Vollständiger Abdruck bei Stürler l. 252262.

C. Geschichte der Acten.

122) 1528, 11. März. Bern an Zürich. Christoph Froschauer habe vorgebracht, es wäre ihm ohne schwerenNachtheil nicht möglich, die Acten der Disputation, die er drucke, nach Frankfurt auf die Messe zu liefern, wennihm nicht erlaubt würde, das (bereits) Gedruckteinzcschlnchen"; damit er nun nicht^Schadens halb sei", habeman ihm entsprochen, mit dem Beding, daß er nichts einschlage, bevor es durch die Verordneten von Zürichgeprüft worden, damit in fremde Lande nichts komme, was Bern an seinen Ehren nachthcilig wäre. Man bitte^hierin das Beste zu thun. Nach Chur habe man geschrieben, wie die beiliegende Copic ausweise.

St. A. Zürich: A. Reltgionssach-n. St. A. Bern: Teutsch Mlssi-en y, 252 u.

123) 1523, 22. März, Zürich. I)r. Heinrich Engelhart, Pfarrer zum FraucnmüIlster, und Heinrich Utinger,Custor zum Großenmünstcr, bezeugen, daß sie nach dem ihnen gewordenen Auftrag, die hier gedruckten Acta derDisputation zu Bcru zu prüfen und zu corrigircn, das Gedruckte dem handschriftlichen Original ganz gleichförmig

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