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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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1218 December 1527.

einem Rathschlag noch nichts anzeigen; Solothurn dürfe aber darauf zählen, daß man fest entschlossen sei, beidem alten Glauben zu bleiben, wie sich die VII Orte vereinbart haben; man hoffe, daß es seinerseits das Gleichethun werde. Wenn man die Bünde und Bnrgrechte recht verstehe, so geben sie auf diesen alten Glaubengroßenschin", daß man ihn zu allen Thcilen (siten") halten sollte; man sei übrigens ganz.gewillt, sie ohne Abbruchgetreulich zu halten, ?c. K. A. Freibmg: Missiven Bd. IX und X. so d.

4SS.

Lucern. 1527, 30. December f. (Montag vor dem neuen Jahr f.).

Staatsarchiv Lucern : Wg. Abschiede II. I. I. 272. Kantonsarchiv Freiburg : Abschiede Bd. !>7.

Tag der VI altgläubigen Orte, nebst Glarus.

Gesandte: Fr ei bürg. (Rudolf Löwenstein). (Die übrigen nicht bekannt).

k». Der Vogt von Sitten (Siders?) ruft die Eidgenossen abermals um Hülse an in seinem Handel mitdem Herzog von Savoyen. Da man beschlossen hat, darüber an den Herzog zu schreiben, so erklärt der Botevon Freiburg, seine Regierung wolle mit dem Herzog nichts zu schaffen haben und darum in dem Schreibennicht angeführt sein, obschon sie dem Vogt von Sitten alles Liebe und Gute gönne. I». Da der Gubernatorvon Como den Vögten von Mendris und Lauis einentratzlichen" Brief geschrieben, weil sie einigen Flüchtlingenvon Como auf ihrem Gebiete sichern Aufenthalt gewährt haben, und sie aufgefordert hat, dieselben fortzuweisen, indemer sonst ihr offener Feind sein würde, so wird darüber an den Gubernator und an die Vögte geschrieben, wiedie Boten wissen, e. In Betreff des Korns und des Viehs, welches über den Berg geht, wird angezogen, daßes zwar vielleicht nicht den Feinden zukomme, aber von einigen Reichen zu Lauis, Luggaris und Bellenz zusammen-gekauft und aufgeschüttet werde, um es zu behalten, bis es noch theurer werde; dadurch werde der gemeine armeMann unerträglich beladen und überschätzt, indem ein solcher Aufschlag im Korn bisher nie erhört worden sei;wenn man dem nicht zuvorkomme und den Fürkauf überall streng verbiete, so werden die Armen endlich nichtmehr bestehen können. Da nun aber, was den Vögten zu Lauis, Luggaris und Andern schon öfter geschriebenworden, noch nichts geholfen hat, so wird beschlossen, eine Botschaft dahin zu senden, nämlich von Uri undSchweiz, welche auf hl. Dreikönigtag (6. Januar 1528) von Uri abgehen und im Namen aller Orte handelnsollen, was folgt: 1. Sie sollen mit den Säumern in Livinen reden, daß sie nicht soüberschwenglichen" Gewinnaus das Korn schlagen, dasselbe nicht aufschütten und sich mit einem mäßigen Gewinne begnügen. 2. Zu Bellenz,Lauis, Luggaris, Mendris und überall in der Eidgenossen Gebiet sollen sie die aufgeschütteten Vorräthe öffnenlassen und dafür sorgen, daß das Korn den Unbemittelten um einen mäßigen Preis verkauft werde, gegen einenanständigen Gewinn, dabei aber strenge verbieten, daß irgendwo neue Vorräthe aufgeschüttet und Hinterhaltenwerden. 3. Sie sollen verschaffen, daß das Korn von den Reichen nicht in Kasten geschüttet werde, und daßdie täglichen Zufuhren im Lande verbleiben und nicht nach Mailand, Como oder anderswohin gehen. 4. Siesollen verordnen, daß auch die Ochsen, welche aus der Eidgenossenschaft hineingeführt werden, nicht weiter kommen,sondern in der Landschaft verbleiben. 5. Endlich sollen sie überhaupt alle Mittel und Wege suchen, daß derFürkaus wirksam abgestellt und die allgemeine Theurung gelindert werde. «I. Lucern und Uri werden ersucht,ihre Fürkäufer, die das Korn hineinfertigeu, abzustellen und Anstalten zu treffen, daß dieennct dem Bergselber herauskommen und einkaufen, da man hofft, daß die Armen alsdann bedeutend weniger belastet werden.