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December 1527.
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Stein. 1527, c. Ende November.
Staatsarchiv Zürich.
Vorläufige Verhandlungen zwischen Zürich und der Stadt Konstanz wegen eines Bnrgrechts.
Diese Einleitung ist in einiges Dunkel gehüllt; wir glauben daher die erhaltenen Acten vollständig gebenzu sollen.
1) 1527, 3. December (Dienstag nach Andreas). Der Große Rath von Zürich an Konstanz. In derheutigen Sitzung haben Burgermeister und Obristmeister Anzeige gemacht von bisher gepflogenen Unterhandlungenüber ein Burgrecht und die entworfenen Artikel desselben vorgelegt; weil er nun ermessen könne und zu demAllmächtigen hoffe, daß dieses Unternehmen zu allem Guten gereichen werde, so habe er den Personen, die bisherin der Sache gehandelt, Vollmacht gegeben, das Geschäft abzuschließen; deßhalb werden Burgermeister und Rathvon Constanz ersucht, einen Tag abermals nach Stein zu bestimmen und diesen umgehend zu melden.
St. A. Zürich i Misstven.
2) 1527, 5. December. Constanz an Zürich. „Strengen, zc. ?c. Uff üwer schriben, das uns Hütt zuokumenist, habent wir ein botschaft verordnet, die unverzogenlich by üch zuo Zürich sin und handlen würt. Welten wirüch sampt erbietung unser willigen diensten nit verhalten." Datum ?c. S>.«. Zürich: Acte» Constanz.
Zu vergleichen sind Nr. 49V x und 493.
4S«
Lucern. 1527, 10. December (Dienstag nach Nicolai).
TtaatSarchiv Luceru: Acten Neligionshändel.
Tag der V Orte.
1. Unterwalden meldet nach Berichten guter Ehrenleute ennet dem Brünig, wie dort große Unruhe herrschedes neuen Mißglaubens wegen, und wie dort einige Pfaffen Weiber genommen, (wie auch etliche Personen vonStadt und Land damit übel zufrieden und bekümmert seien, daß die acht Orte in dieser Sache nnthätig bleiben).Es wird auch bemerklich gemacht, daß die VII Orte dem nicht ruhig zusehen dürfen, sondern nochmals ernstlichmit Bern unterhandeln sollten, damit den Gilten zu Stadt und Land, die noch des alten Glaubens sind, geholfenwürde. 2. Nachdem man auch das Schreiben verhört, welches Bern an alle Orte der vorgenommenen Disputationhalb gerichtet, hat man in dem Nathschlag gefunden, daß jene Disputation nicht bloß dem Eid, den die Bernervon Stadt und Land geschworen, und den besiegelten Abschieden zuwider wäre, sondern den (sieben oder) achtaltgläubigen Orten zu großem Nachtheil, Spott und Schmach gereichen müßte, indem die (lobliche und kostbare)Disputation zu Baden dadurch gänzlich verachtet, beiseit gesetzt und viel Unheil daraus erwachsen würde. Daherwird der Antrag gestellt, eine Botschaft nach Bern zu senden und alle Mittel zu versuchen, um die Disputationzu verhindern oder zum wenigsten eine Verschiebung zu bewirken, so könnte man wohl gelehrte Leute dazu schicken.Dagegen wird erinnert, daß die Mehrheit der Orte Niemand.zu der Disputation werden abordnen wollen-3. Schließlich vereinigt man sich auf den Vorschlag, es sollen die acht Orte bald möglichst einen Tag halten,und die VII Orte, die früher schon ihre Botschaft in Bern gehabt, nochmals eine solche schicken; die müßte danndie Frage stellen, ob Bern bei dem besiegelten Abschied, den es uns übergeben, und bei dem Eid, welchen Stadt