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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Dccember 1527.

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und Land (am Pfingstmontag 1526) geschworen, beharren wolle; die Botschaft würde erklären, die angeordneteDisputation sei jenem Abschied und Eid zuwider und die Stadt auch nicht befugt, ohne Wissen und Willenihrer Aemter eine Acndcrnng vorzunehmen; sie hätte deßhalb zu fordern, daß die Acmtcr wieder zusammenberufenund die Sache diesen vorgebracht werde; wollte Bern sich dazu nicht verstehen, so würden die Boten die ihnenzuzustellenden Mahnbriefe abgeben, welche Bern erinnern müßten, daß es ohne seine Aemter zu keiner Aendernngbefugt sei, und man es darum kraft der Bünde zum Rechten mahne; wenn Bern dem allem keine Folge leisten,sondern auf seinem Vorsatz beharren wollte, so hätten dann die VII Orte Ursache genug, ihre Klage (von sichaus) an die Aemter zu bringen?c, 4. Deßhalb ist ein Tag ans Montag nach St. Jost (16. Dccember)nach Lncern angesetzt, wo alle Boten mit ausreichender Vollmacht sich einfinden sollen, ohne Hintersichbringeneinen Beschluß zu fassen, indem die Sache keinen Aufschub erleidet. 5. Glarus, Freiburg und Solothnrnwerden schriftlich ersucht, ihre Boten auf diesen Tag zu senden. 6. Da ferner das Schreiben von Bern dasGesuch enthält, daß nur unsere Seelsorger und Gelehrten auch zu der Disputation senden und jedermann sicheresGeleit geben möchten, so findet die Mehrheit, es sollten die acht Orte niemanden schicken und auch niemandemGeleit geben und darin fest zusammenhalten. I». Es soll jeder Bote (den Vorschlag) heimbringen, daß die VIIDrte den Tag in Zürich nicht besuchen (sollten), und auf dem nächsten Tag darüber Antwort geben.

v. 1527, 10. Dccember (Dienstag post Nicolai), Lucern. Die Botep der V Orte schreiben an St. Gallen:Sie begehren, daß das letzthin aus Baden ergangene Schreiben betreffend das Gotteshaus St. Katharinen aufden nächsten Tag in Lucern ... an die acht Orte beantwortet werde, die noch des rechten alten wahren christlichenGlaubens seien, und daß die Stadt das nicht unterlasse, damit man sich weiter zuschicken" wisse.

Stadtarchiv St. Gallen.

Zu ». Einige oben eingeklammerte Zusätze sind den bezüglichen Schreiben an Glarus und Freiburg(dd. 10. Dec.) entnommen, die übrigens dem Abschiedtext größtentheils glcichlauten.

St. A.Zürich: Tschud. Abschiede-Sammlung. -- K. A. Frelburg: Actey ^Kairos toäörales.

Zu I». Es ist Nr. 495 zu vergleichen.

Zu 1527, 12. Decembcr (Donstag nach U. Frauen Empfängniß), St. Gallen. Erklärung der Priorinund des Convents von St. Katharinen, daß die zu Baden vorgebrachte Klage über gewaltsame Wegnahme ihrerFreiheitsbriefe zc. unwahrhaft sei, mit genauem Bericht, wie die Bevogtigung vor sich gegangen, ?c.

Stadtarchiv St. Gallen (Abschrift oder Concept, größtentheils von vr. Vabians Hand).

ANS.

(Stein a. Hth.) 1527, lt. und 12. Dccember.

Staatsarchiv Zürich! Acten Constanz. Stadtarchiv Konstanz.

Bcrathungen zwischen Botschaften von Zürich und Constanz ». über ein Burgrecht und I». über ein even-tuelles Bündniß der Stadt Constanz mit gemeiner Eidgenossenschaft.

Ein eigentlicher Abschied ist vermuthlich nicht ausgefertigt worden. Wir lassen die vorhandenen Projecte undanderweitige Acten folgen:

Zu Aus einem Entwurf von Constanzischer Seite, der aber möglicher Weise nicht das erste Conceptenthält, sind folgende von dem definitiven Vertrage abweichenden Vorschläge hervorzuheben:

Eingang: Wir die Burgermaistcr, Schulthaisscu, Amman, Rät, Burgere, Landlüt und ganz gmaindenhernach bestimpter Stctt und Länder, nämlich Costanz, Zürich, Bern ?c."

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