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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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November 1827,

zu verstehen geben, daß sie hierüber zwar keine Befehle haben, aber gerne davon ein Mehreres hören, da derzeitbei ihren Obern mehr als sonst je in solchen Sachen erlangt werden könnte, jedoch alles nur auf Hintersich-bringen; dabei soll aber ausdrücklich erklärt werden, daß die Räthe ohne Wissen und Willen der Gemeinde nichtsbeschließen wollen. Sofern es dann zu einer Besprechung der dienlichen Mittel käme, sollen die Boten die ihnenzugestellten Artikel anbringen, jedoch nicht schriftlich übergeben, es wäre denn daß das wirklich nöthig erschiene,und auch dann nur den Vertrauten, Wenn aber aus der Antwort der Eidgenossen hervorginge, daß sie an einesolche Verbindung nicht denken, so ist ihnen gegenüber ebenfalls zu schweigen. 3,Aber doch sollend sy alsdannmit den andern Orten, die uf nächstem tag red mit ime, Zeller, und dem von Swarzach gehalten habent, deßglichmit allen andern Orten, die sölcher mainung sin wellten, ains burgrechts halb red halten, uf wys und maß,wie inen deß ouch artikel verzaichnet überantwurt sind; deßglich mögent st) in discm fall, ob es sy not bedunkt,die lutere copy des burgrechtsbriefs ouch zöigen," 4, Vertraute Anfragen bei einzelnen Botschaften, ob es möglichwäre, die Verbote des Landvogtes im Thurgau gänzlich zu beseitigen, zc. Stadtarchiv Consta»;,

It aus dem Zürcher Abschied, dem dagegen «I, «, <», «» fehlen. Dem Berner ist » eigen, dem Appen-zeller v. Jenem mangeln «I, «», <> t zc., dein Freiburger I, l, <», >», > ?c., dem Solothurner I,«», p, » zc-,dem Basler, Schaffhauser und Appenzeller »«I, l, « zc.

Zu «I. 1527, 28, November (Donstag vor Andrea), Baden,Von Stett und Landen unser EidgnoschaftRatsbotten zuo Baden i. E. by einandern oersampt" (doch wohl nur 7, 8 oder 9 Orte) an St. Gallen. DemAbschied entsprechend, nur etwas weitläufiger redigirt. Es sei ihrWille und Meinung", daß vr. Schappeler(den wir üch vormalen gebetten niendert predigen zuo lassen") abgestellt, das Gotteshaus bei den alten Bräuchenruhig gelassen und den Frauen ihre Briefe zc. zurückgegeben werden, was man bestimmt erwarte. Antwort ausden nächsten Tag. Stadtarchiv St. Galle».

Zu zx. iz 1527, 111. November (St. Martins Abend). Hans Hösli, Landvogt zu Lauis, NN die eidg.Boten auf dem nächsten Tag. Es sei ihm zweimal gleichförmig befohlen worden, gar kein Vieh in das Herzogthumführen zu lassen. (Dagegen sei nun zu erinnern:) Der Raget von Ponte im Laniserthal, Zeiger dieses, habe denzu Carra gefangenen Eidgenossen, besonders denen von Uri, so viel Hülfe geleistet, um sie auszulösen, daß er undseine Gesellen bei 599 Kronen dafür vorgestreckt, wofür sie thcilweise Vieh empfangen haben; das liege ihm desfraglichenRufes" wegen hier mit großen Kosten auf dein Hals; daher stelle er, der Vogt, die freundliche Bitte,demselben zu erlauben, daß er mit diesem Viehrichtigs" hinab fahren könne; dann werde er mit allem Fleißversuchen, damit in das französische oder venetianische Lager zu kommen, zc.

K. A. Freiburg: A. T-ssm. Vogt-ien (Luc. Copt°>

2) 1527, 25. November (Katharina). Bern au Luccrn. Man hätte erwartet, daß es dem letzten Schreibenwegen des Fürkaufs über das Gebirge Rechnung tragen würde, vernehme jetzt aber gerüchtweise, daß ein Genueserein bedeutendes Quantum Korn, das er in der Eidgenossenschaft gekauft haben solle, durch das Gebiet von Lucerngeführt habe, was man bedaure, weßhalb man es dringlich ermahne, das in Zukunft zu vermeiden; sonst wäreman verursacht, hier jede Ausfuhr nach Lucern zu verbieten ... St. A. Lu-er»! Mssw-n.

Zu Ii. 1) 1527, 11. November (St. Martins Tag), Lauis. Hans Hösli und Heini am Brunnen, Vogtzu Mendris, an die XII Orte: zuerst in Uri zu eröffnen, dann nach Lucern zu schicken.Ersamen w. n-(Es) sig üwer gnaden zc wüsten, wie uf Sunnentag vor Martini (19. Nov.) nach beger und erfordrung desgubcrnators von Chum han ich ein botschaft zuo im in gheim geschickt; dann er mit mir begert zuo reden von wegenetlicher beschwernuß, so im angelegen wäre und von mir wölkte gehebt han, oder bösers wurde mir und üwer»armen lüten zuo Händen stoßen. Also hat er fürgehalten dry artikel, da er etlich und mit beschluß will von »inund dem vogt von Lowis oder aber offnen krieg (anfangen) und das land schleipfen.

Zum ersten will er von mir und dem vogt von Lowis gehebt han, daß wir inen (sie) lassend allen styeukauf und alle spysung zuogan mit fryem gleit aller der sinen, und wo das nit, will ers mit gewalt reichen.