Druckschrift 
4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
Seite
1195
Einzelbild herunterladen
 

November 1527.

1195

heimzubringen, ob man die Boten auf den nächsten Tag bevollmächtigen wolle, die Parteien zu verhören unddarüber abzusprechen, «y. Heimzubringen, ob man ferner mit Zürich tagen und solche Autworten von dem-selben annehmen wolle, wie es deren seit.einiger Zeit gegeben, r. Auf die erneuerte Bitte des Hans Burger(al. Scherer), ihn und seine Brüder bei dem Verbot zu schirmen, das sie auf einige Zinse und Gülten gelegt haben,erwidern die Boten von Zürich, ihre Obern seien der Meinung, er habe ihnen nichts zu verbieten, da er ihrBurgrecht noch nie ausgegeben, und sollte bei dem Urthal bleiben, das er von ihnen und dein Großen Rathe erhaltenhabe; denn ihrein geschwornen Brief und den Bünden gemäß seien sie nicht schuldig, ihm an andern Ortengerechtzu werden." Hiernach werden die Boten ersucht, Folgendes heimzubringen: Da sie selbst zugeben, daß die genannteCaplanei (Mettmenstcttcn) durch Burgers Voreltern gestiftet worden, und erklären, daß sie deren Güter zumNutzen der Armen verwenden werden, so möchten sie in Betracht ziehen, daß er und seine Brüder auch arm seienund zwölf lebende Kinder haben, und ihnen darum aus Müdigkeit von jenen Gülten etwas nachlassen. Wennsie aber nicht dazu einwilligen, so wollen sie entweder einen Boten verordnen, um mit denen von Schwyz undZug die Sache gütlich zu erledigen, oder sie den Eidgenossen anvertrauen, s. In dem Span zwischen dem Abtvon Einsiedeln und denen von Stein hat Zürich im Namen der Letztern erklärt, daß es den begehrten Untergangwolle geschehen lassen, t.Item wöllent ingedenk sin, daß (dem) Ofrion Setzstab sin gleit förderlich zuogeschicktwerde." Der Bote von Bern weiß anzuzeigen, daß nach dem Bericht des Vogtes zu Lnggaris etliche Bernerund Walliser viel Viehhinein" treiben und verkaufen, v.Und als dann unser Eidgnossen von Appenzelluns uf nächstem tag antwurt geben von wegen der Menschen pfaffen, und weß wir uns zuo inen versechen undgetrösten füllen, damalen st) uns eben mit schlechter antwurt begegnet, dero sich unser Herren und obern nit ver-suchen hellen, und daß (st) sölichen Handel bas zuo herzen nemen und uns uf nächstem tag mit anderer undbesserer antwurt zuo begegnen, als der bott wol witer weißt. Wir haben ouch unserm gnädigen Herren vonSant Gallen geschriben, die pfaffen, so sich der Menschen sect merken lassen und von im belechnet sind, von irenpfrüenden zuo verstoßen und die mit andern cristenlichen Priestern versechen wölke, darumb ouch wir mit dembotten unser Eidgnossen von Appenzell ernstlich gercdt, daß sy an sölichcm gedachten unfern gnädigen Herrn mitsölichen pfaffen wölke lassen verfaren und im Hann kein intrag und snmnuß thnon; das werden unser Herren undobern umb st als unser lieb Eidgnossen willig haben zuo verdienen."

Hv. 1527, 21. November (Donstag nach Othmar). Zürich an die eidgenössischen Rathsboten in Baden.Zörg Grebel zu Maur habe seiner Zeit eine eheliche Tochter im Stifte Münsterlingcn im Thurgan mit IVOPfund Pfennig in eine Pfründe eingekauft und wünsche nun, da er einerlebter" Mann geworden unddieSachen der Gotteshäuser sich so zutragen", sie samt dem Einsatz wieder herauszulösen und in anderer Weise zuversorge», wobei er sich darauf stütze, daß im genannten Kloster keine Gelübde, sondern bloß Gehorsam gegendie Obern gefordert, und die Frauen übrigens wie andere laische Personen geachtet werden. Wenn die Eidgenossenstin Gesuch gewähren, so hoffe er seinen Zweck* wohl zu erreicheil. Darum bitte nun Zürich um freundlichesEntsprechen lind die nöthigen Empfehlungsbriefe an Pröpstin und Capitel des Gotteshauses.

St. A. Zürich: Misstven.

X. 1527, (c. 23. November), Konstanz. Instruction für Jacob Zeller und Hans Wellenberg, als Gesandtezu dein Tag in Baden. 1. Antwort zu fordern über den Vortrag der Botschaft ans dem letzten Tag (JacobZeller und Jörg von Schwarzach), die ans diesen Tag verschoben sei, nämlich auf die Frage, wessen sich dieMadt zu den Eidgenossen in den gegenwärtigen Läufen versehen dürfe, ?c. 2. Wenn darauf die Meinunggeäußert würde, sie wüßten keinen bessern Rath, als daß sie sich zu den Eidgenossen halte, so sollen die Boten