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November 1527,
Landvogt im Thurgau befohlen, auf den nächsten Tag das Lehenbuch mitzubringen. Und da die VII Orte derAnsicht sind, daß ihnen allein das Lehen zu verleihen gebühre, so haben sie die Sache in den Abschied genommen,um auf dem nächsten Tag darüber Antwort zu geben. K. Des Fürkaufs wegen ist beschlossen, es solle bei dembleiben, was zu Einsiedeln verabschiedet ist. Dieser Beschluß wird auch den ennetbirgischen Vögten mitgetheilt,doch mit der Weisung, wenn jemand den Unfern Lebensmittel zuführte, demselben ebenfalls solche, „in stichs wys",zukommen zu lassen, Korn jedoch ausgenommen; auch sollen sie darüber wachen, daß hierin kein Betrug geübtwerde, I». Die Vögte von Lauis und Mendris melden schriftlich, wie der Gubernator von Como gedroht, dreiihnen vorgeschlagene Artikel mit Gewalt zu erzwingen; ferner daß acht Fähnlein Spanier und Landsknechte nach Varesegekommen, und sie „wahrlich gewarnt" (seien), daß dieselben auf St. Katharinen Abend oder am folgenden Tage(24, 25. November) in das Thal von Lauis einfallen werden. Darauf ist dem Gubernator von Como ernstlichgeschrieben, daß uns seine Drohung sehr mißfalle, indem wir nicht seine Feinde seien; wenn er sich aber unter-stünde, die Unsrigen derart anzugreifen oder zu schädigen, so solle er sich darauf gefaßt halten, daß die Eidgenossenihre Angehörigen nicht verlassen, sondern ihnen mit Leib und Gut beistehen würden. An die Vögte wird geschrieben,sie sollen sich vorsehen. I. In dem Span zwischen Zürich und Schwyz wird nach langer Bcrathung erkannt:Wenn Zürich den von Geroldseck llicht aus der Stadt weise, so soll es nach den geschwornen Bünden mit Schwyzins Recht stehen und sich darüber aus dem nächsten Tag endlich erklären. Für den Fall, daß es dieser Auf-forderung nicht entspräche, soll dann jeder Bote mit gehöriger Vollmacht versehen sein, zu berathen, was manweiter thun wolle. Ii.» Gemäß deni Vortrage von Einsiedeln hinterlegt Zürich auf diesem Tage die 20l)() Gl.bei dem Landvogt zu Baden. I. Der Burgermeister von Basel verantwortet seine Herren und Obern gegen dastrotzige Schreiben, welches etliche unbekannte Personen ihnen zugefertigt, die Ehefrau des Hans Gallician betreffend,und bittet, allfällig einlangenden Verunglimpfungen gegen Basel keinen Glauben beizumessen, inden? es nichtanders als rechtlich zu handeln begehre; es begehre auch, daß die Eidgenossen es nicht im Stiche lassen, wennder Stadt etwas Leides zugefügt würde. Heimzubringen und auf dem nächsten Tag Antwort zu geben, ob manan den Herzog von Lothringen und den Pfalzgrafen, unter denen jene Personen sich befinden sollen, darüberschreiben will, sie mögen mit denselben verschaffen, daß sie nichts Gewaltthätiges vornehmen, sondern mit demvorgeschlagenen Recht sich begnügen, in. Da Peter Koch von Nothweil den Eid, den er ans dem letzten Tagezu Baden, als von Zürich angeklagt, daß er eine geschworne Urfehde nicht gehalten, hat schwören müssen, bis zuAustrag des Handels Baden nicht zu verlassen, abermals gebrochen hat, so wird beschlossen, es soll ihn jedesOrt fortweisen, wohin er kommt. 1. Der französische Gesandte, Herr „Pärgall" (Borigal, Boisrigault),begehrt Antwort ans das letzthin den Eidgenossen übergebcne Schreiben des Herrn von „Latrat" (Lautrec) undauf seinen mündlichen Vortrag betreffend die vom König begehrte Werbung eidgenössischer Knechte. Daraus wirdihm entgegnet, er möge zuerst erklären, ob der König die eidgenössischen Hauptleute und Knechte für ihre Ansprache»seiner Zusage entsprechend befriedigen wolle; dann werde man auch auf sein Gesuch eintreten. 2. Er erwidert:Der Herr von Solieres sei unterwegs, um sich mit allen Ansprechern abzufinden, aus gütlichem oder rechtlichemWege, gemäß der Vereinung, worauf dem Gesandten, im Auftrag der Obern, eröffnet wird: Wenn der Königöen Hauptleutcn und Knechten bezahlt habe, was er ihnen schuldig, und wie es verheißen sei, so werden dieEidgenossen desto geneigter sein, dem König zu dienen. «. Da man von allen Klöstern im Thurgau Rech-nung abgenommen hat, so wird der Antrag gestellt, es sollte auch von dem Abt zu Muri Rechnung verlangtwerden. Heimzubringen. A». Thomas Spiegelberg und sein „Mitgesell" von Schaffhauscn und Onophrion Sctzstabhaben eine Appellation von Baden auf diesen Tag gebracht; da man jedoch nicht instrnirt ist, so wird verabredet
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