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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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November 1527,

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5) 1527, 2V, November. Bern an Zürich, Den über die Disputation gehaltenen Rathschlag (f. St, 1) wünscheman den Angehörigen mitzuthcilen; da man nun viele Exemplare haben müsse, so erachte man für gut, hiemitdas Original zu senden, um es beförderlich in den Druck zu geben; daher bitte man um den Dienst, einen ge-schickten Drucker auszuwählen, der das Büchlein von Wort zu Wort dem Original getreu besorge und davonvierhundert mache, dazu hundert Zeddel, auf welchen nur die Schlußreden gedruckt seien. Die Kosten werde mangütlich bezahlen, sobald die 400 Exemplare und die 100 Zeddel geliefert worden,

» St. A. Zürich: A. Neligionssachen.

6) 1527, 3. December (Dienstag post Andrea). Zürich an Bern. 1. Der Auftrag, 400 Exemplare (desBüchleins) betreffend dasGespräch" und 100Zedel" der Schlußreden beförderlich drucken zu lassen, sei sofortdem Christoffel Froschauer übermittelt worden, der die Sache bestens versehe und schon bis nächsten Sonntagdas Verlangte liefern werde. 2, Sodann habe man eben heimliche Kundschaft erhalten, daß in Lucern die Redeausgegangen, die Unterthanen von Zürich hätten kürzlich vier Täufer, die gerichtet werden sollten, durch einenAuflauf befreit, den Meister Ulrich (Zwingli), den Löwen (Leo Jud) und Andere herausgefordert, und drei vonBaden her Gekommene wären nächtlicher Weile erstochen worden; das alles sei gänzlich erdichtete Schmachrede, -c.

St, A, Zürich: Mlssiven (undalirl). St. A. Bern: Kirch!. Angelegenhcitc» (mit Datum),

48«.

KaiserstuHt. 1527, c. 18. November (Montag nach Othmari).

D«aat«->rchiv Zürich: Instructionen I, lS6,

Tag zur Besichtigung der Märchen zwischen der zürcherischen Herrschaft Negensberg oder Nenamt und denhohen Gerichten der Grafschaft Baden,

1) Der Tag war während der jüngsten Tagleistung zu Baden vereinbart worden, laut bezüglicher Instructionder Botschaft von Zürich, ib. ib. 125 b.

2) Die zürcherischen Boten, M. Niklnus Setzstab und M. Peter Meyer, haben Auftrag, sich besonders anden früher (im I. 1471, 29. October) gemachten Vertragsbrief zu halten und dahin zu wirken, daß derselbegehalten werde, lieber den Erfolg dieses Tages ist nichts aufgezeichnet. Ein zweites Geschäft, einen zu Me-ningen geschehenen Todschlag betreffend, ist unerheblich. Vgl. Nr. 486 x.

48S

Kens. 1527, c. 20. November f.

Archive Bern und Areiburg.

Botschaften von Bern und Freiburg erkundigen sich über den Sachverhalt betreffend gewisse Klagen^avoyens gegen die Genfer. (lieber weitergehende Aufträge sind die Noten 16 und 17 zu vergleichen).

Ein Abschied ist nicht vorhanden. Wir geben daher die unserseits gefundenen Acten, vom 11. September an.

1) 1527, 11. September, Frei bürg. An die Genfer zu schreiben, sie sollen jetzt nichts Neues anfangen,

sondern warten, bis sie das Ihrige in die Stadt gebracht haben, und die dermaligen Umstände bedenken.

' ^ K. A. Freiburg: Rathsbuch Nr. tb.

2) 1527, 15. September (Sonntag nach Eraltationis Crucis). Bern an Frcibnrg.Uf Fnstag nächst ver-schinen hat uns des Herzogen von Savoye bott (Fontane!) fürbracht, wie dann sin Herr hoch bcdmens gehebt abdem abscheid, so letstes allhie gehaltne» tags zwüschen den Jenfcrn und banditen nsgangcn, fürnemlich daß den