Druckschrift 
4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
Seite
1181
Einzelbild herunterladen
 

November 1527.

1181

Rechtsstreites mit dem von Schellenberg selbst zu tragen. Da nun auch der Landvogt im Thnrgnu geschrieben hat,daß er im Lehenbuch das fragliche Lehe» als Schild- und Mannlehcn verzeichnet finde, die Boten jedoch nichtinstrnirt sind, so wird das Geschäft in de» Abschied genommen, um anf nächstem Tage Antwort zu geben, wieman sich in der Sache verhalten wolle. «I. Ucber die Abstellung des Fürkaufes, und namentlich die Ausfuhrvon Vieh zum Vortheil der Feinde lauten die Instructionen verschieden; namentlich äußert sich Schwyz, es könntesolches nicht ertragen. Da im Nathschlag angezeigt wird, daß die ennetbirgischen Unterthancn ans Mailand auch(wieder?) Zufuhr erhalten, die Sperre also nicht gerechtfertigt sei, so hat man beschlossen, dies nochmals heimzubringen, v. Der Vogt von Gottliebe» bittet abermals, ihm das den Znsätzern vorgestreckte Geld zurückzuerstatten,und meldet zugleich, daß nur noch ein Mann im Schloß als Besatzung sei. Hierauf hat man dein Vogt imThurgau schriftlich befohlen, mit dem genannten Vogt abzurechnen und den schuldigen Rückstand aus den 80(al. 90) Gl. zu bezahlen, die auf nächste Weihnachten von einein Erbe fallen werden; den noch anf Gottliebenbefindlichen Mann möge er beurlauben. Heimzubringen, ob man das Schloß einstweilenalso" lassen oder weiter(stärker) besetzen wolle. Antwort auf nächstem Tag. l. 1. Jeder Bote weiß zu sagen, in welcher Gestalt denenvon Constanz das im Thurgau mit Arrest belegte Einkommen wieder freigegeben worden ist. 2. Dabei hat manihren Boten vorgehalten, daß die Unfern im Thurgau mit neuen Zöllen belästigt werden. Hierauf erwiderndieselben, es seien allerdings (villicht") gegen die Leute des Bischofs etwelche Nenerungc» unternommen; da sieaber sehen, daß es die Eidgenossen beschwere, so werden die Herren ohne Zweifel den Zoll wieder abthun.K» Dieselben Boten berichten, wie ihren Obern täglich Warnungen zukommen, daß sie von dem Adel oderAndern überfallen werden sollen, und daß die Bündischen an die Eidgenossen werben, sie auf diesseitigem Gebietelagern zu lassen, weßhalb sie bitten, ihnen zurathen", wessen sie sich hierin zu den Eidgenossen getrösten undversehen dürfen. Es wird beschlossen, dies heimzubringen und auf dem nächsten Tage darüber Antwort zu geben,da uns die Sache fremd ist. I». Briefe von gewissen ausländischen Personen melden in Sachen des AuslandesZwischen der Frau des Hans Gallician scl. und der Stadt Basel, daß wenn letztere der Frau nicht innertRkonatsfrist Ersatz leiste für ihren erlittenen Schaden oder vor etlichen genannten Fürsten und Städten ihr vorRecht stehe, sie der Freundschaft halb die Frau nicht verlassen könnten, sondern thun müßten, was sie lieberunterlassen möchten. Da der Bote von Basel hierüber nicht instrnirt ist, aber bemerkt, daß die Sache sich nichtverhalte, wie die Briefe sagen, so gibt man ihm Abschriften der erwähnten Briefe mit dem Auftrag, die Sachegetreulich heimzubringen, damit seine Herren und Obern verhüten, daß für sie und uns aus dem Handel Unruhenentstehen, und zu berichten, was etwa der Pfalzgraf oder Andere weiter in der Sache thnu. I. Der Vogt zuKlingnan und ein Fischer von Koblenz zeigen an, daß soeben, nämlich auf Montag nach Allerheiligen, GrafRudolf von Sulz in eigener Person samt einigen Leuten zu Roß und zu Fuß nach Koblenz gekommen sei,dm Fischern ein Wuhr oder Fach, das sie seit Menschengedenken ohne irgendwelche Einsprache benutzt, trotz allenRechtsboten zerstört und die Renschen in den Rhein geworfen habe. Hierauf wird der Landvogt zu Badenbeauftragt, nach Küssenberg hinüber zu dein Grafen oder seinem Vogt zu reiten und sich zu erkundigen, warumder Graf gegen alles Nechtbictcn so verfahren sei, und auf dem nächsten Tage darüber Bericht zu erstatten.Ii,» Peter Koch von Nothweil hat sich gegen Zürich beklagt und dasselbe an seinen Ehren gekränkt. Dies hatdann dessen Bote sogleich hennberichtet und den Befehl erhalten, denselben für eine Rechtste tigung verhaften zulassen, da er die Herren verleumde und seine Urfehde nicht gehalten habe; diese legt dann der Bote vor, und da'»an vermuthet, daß der Koch mit seiner Rede auch andere Orte habe schmähen wollen, so wird beschlossen, essoll derselbe eine» Eid zu Gott und den Heiligen schwören, die Stadt Baden nicht zu verlassen, sondern hier