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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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November 1527.

von sich geworfen zc. Daher sei hier keine Gütlichkeit mehr ain Platze, und verdiente es eher Lob alsUndank",daß man nicht nachgeben wolle. Demgemäß finde man den Beschluß, daß die Einkünfte des Gotteshauses inZürich verwahrt werden sollen, befremdlich, da dies den Bünden ganz zuwider sei. Da man nun bisher dasRecht erboten habe, so sollten andere Orte es gütlich dabei bleiben und dem Gotteshaus das Scinige verabfolgenlassen; wenn der von Geroldseck ein Burger von Zürich sei, so solle er das Gotteshaus und dessen Schirmherr»den Bünden gemäß belangen; sei er aber wie seine Brüder ein Landsaße des Hauses Oesterreich, so habe er dasRecht laut der Erbeinung zu suchen; würde aber beides abgeschlagen, so müßte man mit Zürich ins Recht stehenund das entscheiden lassen, ob jenes befugt sei, einen solchen Mann ans Kosten des Gotteshauses zu schirmen zc.Hienach bitte man Bern, entweder für gütliche Abstellung desselben oder für die Einleitung des Rechtes wirkenzu wollen, zc. St. A. B-MI Kkchl. Angel-g-ich-iwi.

48«.

Milden. 1537, 4. November f. (Montag vor St. Martinstag, oder M. »ach Allerheiligen f.).

Staatsarchiv Lucern: Mg. Abschiede n. e. svs. Staatsarchiv Zürich ! Abschiede Bd. II, e. S4!>. Staatsarchiv Bcr» : Mg. eidg. Abschiede 2S7.

ÄantonSarehiv Basel: Abschiede. KalltonSarciiiv Freiburg: Abschiede Bd. 12. Äantousarcliiv Svlothuru: Abschiede Bd. XVI. Bd. XV.

KautouSarchiv Schaffhauseu: Abschiede. Laudeöarchiv Appenzell I. N.: Abschiede.

Gesandte! Zürich. M. Rudolf Thumisc»; M. Hans Jäckli, beide des Raths. Bern. Bcnner (Hans)Bischof. Lucer». Hans Golder, des Raths. Uri. Vogt (Ulrich) Türler, des Raths. Schwyz. HeinrichReding; Gilg Rychmuth, neuer und alter Ammann. Unterwal den. (Niemand). Zug. Oswald Toß, vonBaar, Ammann. Glarns. Bernhard Heer, des Raths. Basel. Wolf Hütschi. Freibürg. Niklaus Vogeli,des Raths. Solothurn. Urs Stark, Seckelmeister. Schaffhausen. Hans Ziegler, Burgermeister. Appen-zell. Ammann (Ulrich) Eiscnhnt; Jörg Schmid (Meyer!). E. A. A. 1. 25 a.

»». Pie Botschaft des Bischofs von Constanz übergibt jedem Ort die Artikel, die man auf einem frühernTage zu Baden zu erhalten gewünscht hat, in der Meinung, daß die Boten sie an ihre Obern britigen und aufdem nächsten Tag Antwort geben werden, und daß, wenn die Eidgenossen in einzelnen Puncten nicht einverstandenwären, sofort ein Ausschuß zu dem Bischof abgeordnet werden möchte, um darüber ins Reine zu kommen. I» DerVogt von Lauis schreibt unter Anderm, ivie der Castellan von Mnsso mit den Anstößer» der Herrschaftallerleihandle", ihnen ihr Eigenthum nehme und dasselbe durch das Gebiet von Lauis führe, um damit die Besatzungseines Schlosses zu unterhalten. Auf eine Mahnung, hievon abzustehen, habe er geantwortet, er betrachte jeneLeute als seine erklärten Feinde. Es wird nun dem Castellan freundlich geschrieben, er möge das unterlassen,die armen Leute nicht also schädigen und verhüten, daß unsere Angehörigen dergleichen entgelten müßten; dabeiwird er abermals aufgefordert, seinen Zusagen gemäß das Schloß Valzol endlich abzubrechen und dem Landvogtzu Lauis schriftlich zu antworten, ob er es thun wolle oder nicht, v. Eberhard von Reischach der ältere, wohnhaftzu Dießenhosen, zeigt an, es befinde sich dort ein Lehen, das den Vit Orten zustehe, aber einer Frau geb-von Nandeck, des Hans von Schellenberg zu Hüfsingen Ehefrau, von einem Landvogt im Thurgan und Wolsvon Winkelsheim, als einem Lehentrager, sei verliehen worden; es möge aber jenem Vogte unbekannt gewesensein, daß dies ein Schild- oder Mannlehengewesen" und deßhalb einer Frau nicht könne verliehen werden,dadurch könnten nun die Eidgenossen Gefahr laufen, die Lehenschaft zu verlieren; darum bitte er dringend, manmöchte ihm, in Betracht daß er schon bei vierzig Jahren in der Eidgenossenschaft wohne und Leib und Gut zuden Eidgenossen gesetzt, dieses Lehen gnädiglich verleihen; dabei anerbietet er sich, die Kosten eines allfälligen