September 1527.
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Burger's Mutter, die noch Bürgerin sei, nötigenfalls allen andern Dürftigen vorgehen sollte. Hienach begehreman, daß Burger angehalten werde, seine bürgerliche Pflicht zu erfüllen; man bezweifle übrigens nicht, daß dieEidgenossen, da sie gehörigen Bericht über den Grund der Sachen empfangen haben, ihn von seinem Vorhabenabweisen. I». Ueber das von den Boten gestellte Ansinnen, den Herrn Diebold von Geroldseck aus dem Hofdes Gotteshauses Einsiedeln wegzuweisen, haben Räthe und Burger folgende Antwort gegeben: Der von Geroldsecksei allerdings hieher in den Einsiedlerhof gekommen und habe da seinen Aufenthalt genommen; Schwyz habe sichdarüber beschwert, und es seien deßwegen allerlei Schriften gewechselt worden; zuletzt habe Schwyz durch eineBotschaft das eben jetzt angebrachte Gesuch auch gethan. Darauf habe man es zum höchsten und freundlichstengebeten, in der Sache gütlich handeln zu lassen; da die Botschaft dies gütlich heimzubringen angenommen, sohabe man gehofft, daß das nicht abgeschlagen werde, und eine Antwort immer erwartet; deßwegen hätte mankeineswegs geglaubt, daß die von Schwyz bei den Eidgenossen Beschwerde einlegen würden. Man bitte nun dieGesandten, da sie die Antwort des von Geroldseck auch gehört haben, sich in dem Sinn zu bemühen, daß dieSache gütlich abgethan werde; an dem von Geroldseck werde man so viel arbeiten, daß er sich gebührlicher Dingebefleiße. Da die Gesandten seinen Vortrag schriftlich zu empfangen gewünscht haben, so hat man ihn bewogen,denselben (zu diesem Zwecke) dem Stadtschreiber zu geben. Schließlich bittet man, diese Antwort als genügendanzunehmen, v. Ferner verlangen die Boten, daß die 2000 Gulden Strafgeld, die des Jttinger Handels wegendenen von Stein (und Andern) auferlegt sind, laut des Vertrages nach Lucern geliefert werden. Darüber wirdgeantwortet: Es sollte zwar dieses Geld hier zu Händen der Eidgenossen wohl behalten sein, und man habeauch bisher dem Vertrag treulich nachgelebt; man könne sich aber nicht entschließen, das Geld nach Lncern zulegen; indessen sei man gern bereit, dasselbe gegen gebührliche Quittung zu Händen der X Orte nach Bern zugeben, damit es nebst andern Summen dem Vertrag gemäß verwendet und vertheilt werde.
Zu Ii. Hicher gehören folgende Acten:
1) 1527, 26. September (Donstng vor Michaelis). Schwyz an die Boten der Eidgenossen in Zürich. Mit-theilung einer Copic der Handschrift, die der Herr von Geroldscck beim Abschied aus dem Kloster zurückgelassen.Wir geben die wichtigsten Stellen wörtlich:
„Zum ersten bekenn ich mich nntogcnlich zno söllichcm schweren regiment.
„Zum andern so henkt min Herr von Einsidlen den welschen vil an, das er billich fürsatzte dem gotshns;sollichs beschickst, als mich bedunkt, uß dem mißfallen, so er hat mins regiments.
„Zum dritten so ist offenbar, daß wir cristenlichen genempt (?) müessend ein schweren fall und abnemenerlydcn, dann die besten sül und stützen, darnf wir gebuwen Hand, die sind und werden täglich »mgehuwen durchdas wort gotts, so jetz klar harfür kumpt, nämlich so ist unser meßhalten ein grüwel, das bet (gebet) verkaufenunder dem schyn geistlicher kleider ein glichsnery. (Folgen Gründe in Zwinglischer Denkweise).
„Zum vierten so grifen mir etlich miner gotshuslüten von Einsidlen, Cuonz Krämer und ander, in minregiment und gwalt in dem, daß sy mich zwingen, ein erlichen frommen dicner und burger von Zürich hinwegze thuon, »f wölhen sy dhcin böses mögen sagen, und thuond das hinderrncks einer oberkeit, eins vogts, derraten und gmeind, und über daß sy mir mit cid verpflicht sind, gehorsam zno sin, und dermaßen, daß ich vondes gotshns wegen ein burger (von) Zürich bin und groß inkomen dahin" (?).
Folgen noch drei Abschnitte, in denen obige Motive weiter ausgeführt sind.
St. A. Zürich! A. Schwyz lCopic). — K. A. Basel: Abschiede.
2) 1527, 26. September. „Herr Dietbolds von Geroldseck nnderrickst, den vier ratsbotten von Bern, Glans,Basel und Solothurn in namen der eilf Orten gethon."
(Diese Verantwortung wiederholt in kürzerer Redaction die oben (Nr. 462, n 7) entwickelten Gründe, um zubeweisen, daß er auf seine Rechte niemals verzichtet habe. Nur in unerheblichen Details wird die frühere Schriftergänzt). St. A. Zürich t A. Schwyz. — K. A. Basel: Abschiede.