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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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September 1527.

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i». 1527, 28. September. Lateinische Missivc derselben Boten an Graf Friedrich vonArona: Beschwerde,daß der Statthalter in Mailand, Anton von Leyva, am Langensee einen Capitan eingesetzt, der mit seinen Unter-gebenen den Paß von Locarno aus und den Verkehr mit Lebensmitteln abschneide und zudem vorhabe, die Inseldurch Betrug in seine Gewalt zu bringen; darum die Bitte und Mahnung, diesen Unfug abzustellen. ««-.

«. 1527, 21. September (St. Matthäus T.). Fridolin Mathps, Hauptmann des Gotteshauses St. Gallen,an die Botschaften der IV Orte in Lucern. Meister Sebastian Gräbel, Pfarrer zu Berg, zeige mit seinen Brüdernan, daß Dr. Caspar Wjrth ihn um etliche verfallene Pensionen von seiner Pfründe belange, wie der Zeiger diesesnäher melden könne. Da nun solche Pensionen früher von den Eidgenossen auch abgestellt worden, so bitte er,der Hauptmann, in Betracht daß der Pfarrer der lutherschen Secte sich gar nicht annehme, und daß ihm an Opfernund Anderm allerlei abgehe, denselben von dieser Last befreien zu helfen, zc. S«. A. Misstmn.

Im Bcrner Exemplar fehlen I»v, I», im Frciburgcr l»«I, t, k, Ic, im Schasfhnuscr I»ti,I», I. Basel hat nur i», Ii, l, I, Appenzell i», I; Ii ist gestrichen. Schaffhansen war laut des folgendenSchreibens nicht vertreten.

1527, 2l). September (Freitag vor Matthäi). Schaffhausen an die eidg. Gesandten in Lncern. Die Botender IV Watdstätte haben ab dem Tag zu Lucern auf Dienstag nach Nativitatis Maria einen Tag verkündet, denman gerne besuchen würde; man sei aber gegenwärtig mit hinderlichen Geschäften so sehr belade», daß man keineBotschaft abordnen könne, zc. St.A. Luc»»: MG°m.

Zu 1) 1527, 2. September. Hans Hösli, Landvogt zu Lauis, an die eidg. Boten auf dem nächsten Tag.Sie kennen die hier seit Langem herrschendegrimme" überschwängliche Theurung der Lebensmittel, bei der dieUnterthanen nicht bestehen können; die Ursache liege darin, daß ans dem Herzogthnm beinahe gar nichts herauf-komme, indem es dort bei hohen Bußen,bei Henken und aller Böse" verboten sei, während die Mailänder diehiesigen Märkte besuchen und aufkaufen, was sie finden, einander überbieten und die Sachen vorbestellen, sodaßalle Preise auf das Doppelte steigen. Nun habe er bisher keinen Befehl erhalten, solches zu wehren; die III Länderwollen das Ihrige verkaufen und hier durchführen, woran sie Niemand hindere; hingegen komme nur herauf, wasverstohlen" «verde. Daher bitte er um Bescheid zc. . . . (Abwehr eines Gerüchtes über ihn, daß erim Hemd"entronnen sei, ?c.). St. A. Lucevn: Mtssiven.

2) 1527, 4. September. Derselbe an Dieselben. Antwort auf das Zuschreiben ab dem letzten Tag in Lucern.Er habe dasselbe den Landleuten eröffnet, die dafür zum höchsten danken, in der Zuversicht, daß man sie nichtverlassen »verde; sie «vollen übrigens auch das Ihrige thuu zc. Da sie mit Spähern und Wachen große Kostengehabt und «vohl auch ferner haben, so bitte er die Herren, sich bei des Königs Anwälten zu verwenden, damitihnen etwas an diese Kosten ersetzt würde, zumal die Theurung so drückend sei. Nachschrift: Da die arme««Leute dieser Theure wegen viel schuldig geworden, so fordern die Gläubiger, daß er dieselben in den Schuldthurmlege oder das Recht nach den Statuten ergehen lasse; er finde das aber in solchen Umständen zu hart uird bittedaher um Bescheid;dann warlich under inen ist wenig mitlidens einer mit dem anderen." w.

3) Bemerke die Basier Instruction:

Als sich dann die drü Länder des Verbots, so die vögt zuo Lnggaris, Loivis und Mendels des uichkoufshalb gethou, beschweren, svll unser bott anzöigen, daß uns noch übler bedurc, daß unser Eidgnossen von (den)Ländern über und wider daß so großer mnngel an fleisch in unser» landen spe, ir fleisch in Meiland und lieberden spenden dann unser Eidgnoschaft znotriben und gönnen wellen, und dieivil dann das fleisch hie im land ebenthür und nie dann gnuog giltet, darzuo die unscrn zno selb ligen, und deßhalb ganz unzimlichcn wäre, den spendenspps zuo ircr cnthaltung zuozefüeren, so lassen wies bp dem beschchenen verbotl bliben; dann «vo es also zuo welltegan, so werden wir ouch verursacht inzesechen, daß wir den kornkouf, so von uns in die Länder gat, abzestellen"...

S.A. Basel: Abschiede.

Zu I». Dieser Artikel ist im Original in zivei Fassungen vorhanden, die eine für Uri, die andere für Baselbestimmt; im Texte sind sie zusammengezogen.

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