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September 1527,
das heimgebracht, um auf dem nächsten Tage einen Beschluß zu fassen, wodurch der gemeine Nutzen gefördert undgroßer Schaden und Hungersnoth vermieden werden, 4. Dem Ansuchen der drei Orte ist jedoch theilweise ent-sprochen, indem man den Vögten ennet dein Gebirg geschrieben hat, sie sollen den Verkauf der Pferde dulden,aber keine Lebensmittel außer Landes führen lassen. Da Basel sich gegen Einige von Uri, namentlich einengewissen Zimmermann, beschwert, der auf dem letzten Markte zu Basel in unverschämter Weise („fräfelich")aufgekauft und dadurch einen großen Aufschlag des Korns bewirkt, dann sogar noch außer der Stadt einen Haufenan sich gebracht habe, so wird Uri ermahnt, den Seinigen für die Zukunft solches streng zu verbieten; Baseldagegen wird ersucht, solchen Ans- oder Verkauf nicht zu dulden und die Freiheit des Marktes zu schützen,e. Nachdem „die III Bünde in Graubünden" ihre Zusage gegeben zu einem Tage zur Beilegung ihrer Anständemit dem Abt von Pfäfcrs, so wird für die VII Orte ein Tag nach Einsicdeln angesetzt auf Sonntag vor St.Gallen Tag (13. October). «t. Die auf diesen Tag zu sendenden Boten sollen insbesondere beauftragt werden,mit den Graubündnern ernstlich darüber Rücksprache zu halten, daß sie kein Korn mehr durch ihr Land nachMailand führen lassen, auch daß sie weder Korn, Vieh noch andere Lebensmittel den Feinden der Eidgenossenverkaufen, sondern den Eidgenossen helfen, den Fürkauf zu verbieten und abzuschaffen. «. Appenzell sollte aufdiesen Tag den VII Orten Antwort geben über den durch ihre Boten an dasselbe gehaltenen Vortrag, war aberhiefür nicht instruirt; es soll sich nun auf dem nächsten Tag erklären. V. Der Vogt von Lauis verantwortetsich schriftlich gegen die Anschuldigung, als sei er geflohen. Die drei Städte Bern, Freiburg und Solothurnbegehren Antwort auf ihren Antrag, daß der Landvogt im Thurgau nicht allein aus dem besoldet werde, wasdas Malesiz abwirft, sondern auch aus den Einnahmen der Niedern Gerichte. Ist auf den nächsten Tag verschoben.I». Es wird von der Mehrheit beschlossen, das zu Neuenburg erlöste Geld wieder anzulegen, ii. 1. Herr vonLautrec beklagt sich schriftlich: Wiewohl er die Eidgenossen im Felde gut und redlich bezahlt und die Krankenwohl versorgt habe, sei doch eine große Zahl von Siechen und Gesunden, ans die er all sein Vertrauen gesetzt,ohne Bewilligung weggezogen, wodurch er und die übrigen eidg. Knechte, mit denen er dem Feinde gegenübergelegen, samt seinem Geschütz in große Gefahr gekommen sei. Er stelle nun das Gesuch, daß man den ihm treugebliebenen Hauptlenten eine neue Werbung gestatte und mit den Ausrückenden rede, daß sie ehrlich dienen undnicht ohne Urlaub wegziehen sollen, da sonst für den König und die ihm dienenden Eidgenossen großer Nachtheildaraus erwachsen könnte. — Nachdem man auch etliche Briefe verhört, welche die Hauptleute von Bern an ihreRegierung geschrieben, worin sie das Gleiche melden und die Bestrafung der Fehlbaren fordern, so hat man vor-geschlagen, den Leuten im Felde hierüber zu schreiben; weil aber einige Orte nicht instruirt sind, so wird es inden Abschied genommen; es soll jedoch, da die Sache keinen Verzug leidet („nit anzehenken ist"), bis Mittwochnach Michaelis (2. October) jedes Ort seine Meinung Lncern anzeigen, damit dieses, wenn die Mehrheit dazustimmt, der Abrede gemäß an die Knechte schreiben kann- 2. Es ist auch beschlossen, dein Herrn von Lautrec(in diesem Sinne) zu antworten. Zt.. „Hans (Bürger) Scherer" in Schwyz bittet abermals um Hülfe gegenZürich. Es wird nun Zug beauftragt, dem Kläger einen Nechtstag anzusetzen und über die ans seinem Gebietgelegenen Einkünfte (der Caplanei Mcttmenstettcn) das Recht ergehen zu lassen, damit dem guten Mann geholfenwerde. I. Jeder Bote soll ans dem nächsten Tag Antwort geben über das Entschädignngsgcsnch des Panncrherrnvon Schwyz für seine Auslagen als Obmann im Rechtshandcl zu Einsiedeln.
i»». 1527, 27. September. Lateinisches Schreiben der eidg. Boten an den „Herzog von Bar": Ver-wendung für einen Bruder des Generals Morclet, Amator (?) Thyzart, damit Derselbe in sein früher bekleidetesAmt in Mailand wieder eingesetzt werde. s«. A. sucern- Abschied- n. 2. (B-nag- dieses Ms-ht-ds).