September 1527,
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etwas pratik nf Bellenz gemacht soll haben zc. Diewil dann ans sölichs und anders begegM, so nit allein uns,sonder üch und gmein Eidgnoschaft antreffen, ouch nit wenig daran gelegen ist, haben wir uß notdurft angsehen,gmeine Eidgnossen ze beschriben und deßhalb einen tag gesetzt, nämlich nf Montag nach Sant Matheus tag(23. Sept.) nächst zuo Lucern nachts an der Herberg ze sind, (und) ist daruf an üch unser stündlich bitt undbeger, daß ir nwer botschaft uf solchen tag mit befelch und gwalt, in obgemelten stucken, ouch andern fachen, soim nächsten abscheid vergriffen oder so noch zuofallen möchten, ze handlen, schicken und nit usbliben wellend," zc.
Lucern. 1527, 25. September f. (Mittwoch nach Matthäus f.).
Staatsarchiv .Lucern: Allgem. Abschiede II 2. k. SSS. Staatsarchiv Zürich! Tschub, Abschiede-Sammlung Bd. S, Nr. «4 ».
Staatsarchiv Berit! Allg. -idg. Abschiede, a,ä,. 271. KantonSarchiv Basel: Abschiede. KantonSarchiv Freiburg: Abschiede, Bd. b7.
KantonSarchiv Tolothuru: Abschiede, Bd. XV. KantonSarchiv Schaffhausen: Abschiede. LandeSarchi» Appenzell I. N.: Abschiede.
Gesandte: Bern. (Hans Bischof). Basel. (Jacob Götz). Frei bürg. (Niklaus Vögeli). — (Andereunbekannt).
1. Zuerst wird das Geschäft vorgenommen, wegen dessen dieser Tag ausgeschrieben ist. Es beschweren sichnämlich Uri, Schwyz und Nidwalden: Sie und Andere haben von Alter her auf Bartholomäi ihre Pferde nachBellenz auf den Markt geführt und da verkauft; obschon sie nun dieses Jahr (wie immer) den Markt als freiausgerufen, haben doch die Vögte zu Lauis, Luggaris und Mendris ein Verbot (dagegen) ergehen lassen unddamit den Kaufleuten, die gewöhnlich aus Mailand nach Bellenz gekommen, Sicherheit und Geleit abgeschlagen,sodaß dieselben den Markt nicht haben besuchen können. Sie begehren nun, daß gemeine Eidgenossen den Vögtenbefehlen, von ihren Geboten abzustehen und den Kauflenten den Besuch der Märkte zu gestatten; denn es würdeden drei Ländern zu unleidlichem Schaden gereichen, wenn sie jetzt ihre Pferde und bald auch ihre fetten Ochsenund Anderes nicht absetzen könnten, zc. 2. Gegen diese Vorstellung wird geltend gemacht, daß eine bedenkliche Theurungaller Lebensmittel drohe, und es nothwendig erscheine, Fleisch, Butter, Käse und Anderes im Lande zu behalten undnicht etwa zehn oder zwanzig Fürkäufcrn zu lieb, welche Vortheil daraus ziehen, viele Taufende darben zu lassen,namentlich wenn es den Feinden in Mailand zugeführt werde, die ihrerseits jegliche Zufuhr von Lebensmittelnbei Leibesstrafe verboten haben. Was für die Angehörigen zu Lauis, Luggaris zc. nöthig sei, tonne man allerdingswohl gestatten. Die drei Orte sollen bedenken, daß ihre Waare in der Eidgenossenschaft genug gelten werde,und nicht bloß den höchsten Preis, sondern auch den allgemeinen Nutzen ins Auge fassen, und dabei sich nichtverbergen, daß durch ihre Schuld der Mangel schwerer und die ohnehin unerhörte Theure unerträglich würde,wenn man nicht vorsorgte; wollten sie aber auf ihrer Meinung beharren und das Ihrige in Mailand verkaufen,so könnten sie es andern Orten nicht wehren, ihr Korn auch da zu verkaufen, wo sie dafür am meisten lösten,und daraus würde augenscheinlich nichts Gutes erwachsen, indem bald jedes Ort nur für die Seinigcn sorgenwollte. 3. Alan hat sich dann namentlich darüber berathcn, wie man die Fürkänfer abstellen wolle, da sie Korn,Ochstn, Anken, Käse und Anderes in den Winkeln und nicht ans offenem Markte zusammenkaufen, und deßhalbvorgeschlagen, solches allenthalben zu verbieten und zum strengsten zu bestrafen. Besonders sollte jedes Ort mit allem^rnst verhindern, daß den Mailändern Lebensmittel unserseits zugeführt werden, damit man den eigenen An-gehörigen desto besser zu Hülfe kommen könne. Weil aber kein Bote etwas zu beschließen Vollmacht hat, so wird