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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
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1165
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September 1527. 1165

2) 1527, 26. August. Abt Franciscus an Lucern. Anzeige des TageS in Schwyz und Bitte, auf Kostendes Gotteshauses einen Beiständer dazu abzuordnen. A.A. Lu«r»i MWv-.

Zu «I. Es liegt uns nur ein Druckeremplar vor, das sich im Stiftsarchiv St. Gallen findet.

47S.

Zjrunnen. 1527, 3. September.

Staatsarchiv Lucern: Ungebundene Abschiede.

Tag der III Waldstätte. Ihre Boten schreiben an Lucern:

Uns ist angelangt, nachdem und setz unser losung vorhanden und villicht kouflüt Wälschland zuo unskommen und by uns vech und anders kaufen möchten, daß den vögten zuo Lowis, Luggaris und Mendris abeinem tag von gemeinen Eidgnossen oder dem merentheil zuogeschriben und befolhen sig, daß sy nieman mit vechoder andern derglichen koufmanschaft, so sy by uns erkauft, für der Eidgnossen landschaft nidcr verfaren lastensöllint, und wo dem also sin sollte, mögen wir wol ermessen und betrachten, daß uns die kouflüt dardurch ver-halten und versperrt, und wir damit unser losung verhindert und stillgestellt müeßten werden, das aber uns ganzbeschwerlich, und könden noch möchten sömlichs keinswegs erlydcn. Deßhalb so langt an ü. c. w. unser früntlichansinnen und begeren, ir wöllint in üwer und unser dkr übrigen dryer Waldstetten namen den gemeldten vögtenförderlich zuoschriben, daß sy jedermann, ob jeman zuo uns komm und by uns kaufen wurde, unverhindert mitdem sincn lassen verfaren wellint; ob ir aber söllichs ze thuonde üch gewalts nit beladen wellten, bitten wir doch,ü. e. w. (wo nit sunst in kurzem tag angsetzt wurde) welle dorumb ein tag beschriben, dann die notdurft sölichsunserthalb erheischen wirt"... Begehren schriftlicher Antwort.

48«.

JÜNlH. 1527, 9. und 19. September (Montag und Dienstag nach Nativitatis Maria).

Staatsarchiv Zürich: Acten Wiedertäufer. Kantonsarchtv Basel: Abschiede. KautonSarchiv Schasfhauseu: Abschiede.

Tag der Städte Zürich, Basel, Schaffhausen und St. Gallen, betreffend die Wiedertäufer.

Während Bern, St. Gallen und Zürich den auf Mittwoch nach Laurentii gemachten Abschied einhelligangenommen und beschlossen haben, die damals aufgesetzte Fassung desselben im Druck auszugeben, nur mitWeglassung benannter Geldstrafen, eröffnen die Boten von Basel und Schaffhausen eine andere Meinung: Siebekennen zwar, daß ihren Herren die Sache der Wiedertäufer nicht minder mißfalle als Andern, wcßhalb Baselgegen dieselben ein ernstes Mandat erlassen, das hier vorgelegt wird, und mit hohen Strafen einschreiten will,wozu sich auch Schaphausen erbietet; damit aber andere Eidgenossen keinen Verdacht schöpfen, als ob man hinterihrem Rücken handeln und sich absondern wollte, so erachten sie einstweilen nicht für gerathen, einen offenen Druckausgehen zu lassen. Da von Bern keine Botschaft erschienen, sondern nur eine schriftliche Bewilligung eingelangtist, so will nun Zürich demselben über die geäußerten Ansichten Bericht erstatten, dessen weitem Entschluß ver-nehmen und darnach mit St. Gallen beschließen, was sich gebühren wird.

1) lieber diese Verhandlung schreibt Zürich an Bern unter dem II. September (Mittwoch nach Nativil.

Maria): I. Zur Autwort auf dessen Schreiben (dd. 6. Sept.) betreffend die Wiedertäufer: Da die Botschaft von

Basel erst Montag Nachts eingetroffen, so habe man den Läufer aufgehalten, um ihm Bericht mitzugeben, wie