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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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August 1527,

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diese Sache zu bedenklichen Unruhen führen könnte, und zu besorgen ist, daß mit einem einfachen („schlechten",bloßen) Schreiben bei Zürich nichts ausgerichtet werde, »»». Jeder Bote kennt das Schreiben der zu Ueberlingenversammelten Grafen und Herren betreffend die von Konstanz, desgleichen das Verbot, das die Grafen zu Werdcn-berg in ihrer Herrschaft erlassen haben, um den Priestern zu Konstanz ihre Einkünfte zu „verlegen", «». Uri,Schwpz, Unterwalden und Zug werden erinnert, daß sie auf den nächsten Tag dem Münzmeister von Lucernfür den Untersuch der Münzen seinen Lohn bringen sollen; er fordert von jedem Ort 2 Kronen. Es wirdkein anderer Tag angesetzt, sondern Lncern beauftragt, einen auszuschreiben, sobald es die Nothdurft erheischt,

H». 1527, 29. August, Lncern, Die Boten von Städten und Ländern schreiben an Zürich) 1, Hans Burger,jetzt in Schwpz wohnhaft, klage abermals, daß er aufgezogen werde, da Zürich den Stiftungsbricf noch nichtvorgelegt habe, und thne dar, daß es als Partei nicht zugleich Nichter sein könne, begehre daher um Gotteswillenunparteiisches Recht, Man bitte es nun ganz ernstlich, auf den nächsten Tag eine Botschaft zu gütlicher Unter-handlung zu schicken, oder, wenn das nicht verfinge, von einem unparteiischen Rechten reden zu lassen, da „dergute Mann" solches gern vor Zug oder gemeinen Eidgenossen annehme; man begehre darüber schriftliche Antwort,2. Ferner sei das gesetzte Ziel auf St. Jacobs Tag verstrichen, ohne daß die 20V0 Gl. bezahlt worden, zc. zc.

St. A. Zürich: A. Tagsatzung.

Im Berner und Freiburgcr Exemplar fehlen «I, n, im Basler und Schaffhauser auch im Appenzeller«l, i>.

Zu ». 1527, 29. August (Dienstag vor Bartholomäi). Lucern an Freiburg. Heute habe Schwpz geschriebenund einen Brief des Vogtes zu Lauis an gemeine Eidgenossen beigelegt, des Inhalts daß laut zuverläßigerKundschaft die Spanier auf dem Wege seien, um die Landschaft Lauis zu überziehen, weßhnlb das Volk, vongroßem Schrecken befallen, eilig flüchte („grimmes slöken" zc.) und um treues Aufsehen und schleunige Sendungeines Zusatzes bitte, ?c. Da Schwpz dcßhalb die Ansehung eines nahen Tages verlange, die Sache aber gemeineEidgenossen berühre und allerdings nicht zu verachten sei, so habe man einen solchen Tag der XII Orte bestimmtauf Dienstag nach Bartholomäi (27. Aug.), ?c. zc. K.A. z«il»irgi A. Lu«m.

Zu l. 2. Es ist bemerkenswert!), wie wichtig diese Angelegenheit gewissen Orten erschien; wir legen dahereinige bezügliche Acten ein:

1) 1527, 18. Juli. Bern an Frciburg. Antwort auf dessen Schreiben samt der eingelegten Copie. Manhabe gestern auf gleichen Bericht dem General dringlich geschrieben, er solle, die Folgen bedenkend, sich nichtentfremden, zc. Deßgleichcn sei den Boten zu Aelcn (erpreß) befohlen, ihn hichcr zu weisen, im Fall der Weigerungmit Gewalt zurückzuhalten und nicht über das Gebirge ziehen zu lassen; auch den Hauptlcutcn habe man ernstlichuntersagt, denselben mit ihnen zu führen, „mit fürhalt, was daran gelegen zc." Dasselbe möge nun Freiburgihun. St. A. Bern: Zeutsch Mlsfivm cz. sss a. — K. A. Fielburg: A. Bern.

2) Ein sehr ernstlicher Befehl an die Hanptleutc (Armbroster, Map, Meßbach, Weingarten) war schon amMittwoch den 17. d., 9 II. Vorm. abgegangen. Ebcndort f. 221 b. — Das an General Morclct selbst erlasseneSchreiben, dd. 1K. Juli, das ihn crmahnt, die ihm aufgetragenen Geschäfte (auf den Musterplätzen) zu erledigenund sofort nach Bern zurückzukehren, haben die Bcrner Welsch Missiven X. 23 a.

3) 1527, 29. Juli. Bern an die Hanptlente im Feld. Antwort auf ihr Schreiben betreffend General Morclct.In gleichem Sinne habe der Herr von Lantrcc geschrieben. Da nun dieses Ansuchen gemeine Eidgenossenschaftberühre, so könne man diesseits nichts bewilligen; denn wiewohl die Hanptleutc meinen, es wäre des Königs undder Eidgenossenschaft Nutzen, wenn der General nach Asti käme, über die Musterungen und Verheißungen Berichtgäbe, und die Knechte dadurch beruhigt würden, so könne man doch nicht glauben, daß er (wieder) weggerittensei, ohne seine Sachen jemanden zu übergeben und die Rödel entweder dem Herrn von Lantrec oder dem GeneralHurot zuzuschicken. Indessen habe man ihm angezeigt, wie man dem Herrn von Lantrcc schreibe, und ihm