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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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August 1527.

zuverlässigen Leuten und ihnen anbefehlen, nicht „also" in fremde Kriege zu ziehen, sondern im Schloß zu bleibenund dem Vogt gehorsam zu sein; darüber wird auch dem Landvogt zu Luggaris geschrieben, e. Entsprechendeinem frühern Beschlüsse wird nochmals verabschiedet, es solle jedes Ort auf den nächsten Tag 9 Gl. (zu 16Constanzen Btz.) schicken, damit der Vogt zu Gottlieben befriedigt werde, «k. Solothurn wird ersucht, über denvor einiger Zeit durch Durs Rüti zu Lucern verübten Todschlag Nachfrage zu halten, namentlich über den gegen-wärtigen Aufenthalt des Thäters, und ob sich derselbe rechtfertigen wolle, und das Gefundene an Lucern zuberichten. < > Es waltet seit Langem ein Anstand zwischen Bern und Freiburg einerseits und den übrigen zehnOrten anderseits wegen der Landmarchen zu Neuenburg und Landeron, der bisher nicht ausgeglichen werden konnte.Da die beiden Städte auf dem deßhalb gehaltenen Tage auf einen gütlichen Spruch nicht eintreten wollten und auchjetzt darüber keine Befehle haben, so wird ihren Boten der Auftrag gegeben, ihre Herren zu bitten, sie möchtenunparteiische Männer bezeichnen, was die Eidgenossen auch thun werden, denen dann die Sache übergeben würde,um die Briefe und Titel beider Parteien zu prüfen und darnach auf gütlichem oder rechtlichein Wege die Märchenfestzusetzen und so init geringen Kosten den Span zu erledigen. Darüber sollen sich die beiden Orte auf demnächsten Tage erklären, und wenn sie auf diesen Vorschlag nicht eingehen wollten, Vollmacht mitbringen, sich übereinen Nechtstag zu verständigen. — Für die Boten der andern Orte wird abgeredet, auf den nächsten Tag Voll-macht zur Ansehung eines Rechtstages mitzubringen auf den Fäll, daß die zwei Städte, was man nicht erwartet,der Gütlichkeit nicht Gehör gebei? wollten, ß'. 1. Herr von Boisrigault erscheint samt einem Edelmann alsGesandter des Königs von Frankreich und berichtet, daß die Unternehmung der Franzosen in Mailand gut vonStatten gehe, unsere Knechte sich da wohl halten, Genua bereits eingenommen und das Heer jetzt im Begriffe sei,gegen Alessandria zu ziehen, in der Hoffnung den Krieg bald zu glücklichem Ende zu führen. Hierauf wird einSchreiben an die Leute im Felde erlassen, wie die Boten wissen. 2. Dem General Morelet hat man das Gesuch,zu denselben reiten zu dürfen, abgeschlagen, indem mau der Meinung ist, daß er überhaupt nirgendshin gehensolle. Es weiß jeder Bote, wie der Priester von Knonau sich geäußert hat, es sei ein Preis auf Zwingligeboten gewesen, sodass er, wenn er auf die Disputation zu Baden gekommen, ungeachtet seines Geleites „erstochenund erschossen" worden wäre. Da nun diese Rede den Eidgenossen zu hoher Schmach gereicht, so soll man ausdem nächsten Tag Antwort geben, was hierin zu thun sei. I». Des zu Neuenburg erlösten Geldes halb wirddem Landvogt geschrieben, er solle dasselbe auf nächsten Tag mitbringen; dann soll sich jedes Ort erklären, obes das Geld wieder anlegen oder seinen Antheil nehmen wolle, i. Es ist beschlossen, nach Zürich zu schreibenund die Bezahlung der 2999 Gl. zu fordern gemäß dem Vergleich von Einsiedcln. Ii.« Heimzubringen dasSchreiben der Frau Margaretha, Erzherzogin zu Oesterreich, die Eidgenossen möchten sich bei dem Admiral vonFrankreich dafür verwenden, daß die Vereinung und der Friede zwischen dem König von Frankreich und derGrafschaft Burgund erneuert werde. Z. Ammann Rychmuth, der Bote von Schwyz, berichtet weitläufig überdie Anstünde zwischen Schwyz und dem ehemaligen Pfleger zu Einsiedeln, (Diebold) von Geroldscck, daß ernämlich immer noch eigenmächtig in dem Hofe des Klosters zu Zürich wohne und demselben die Zehnten und andereEinkünfte vorenthalte, und daß Zürich ungeachtet wiederholter Aufforderungen von Schwyz ihn dulde und schirme,weßhalb seine Herren denen von Zürich gemäß den Bünden Recht vorgeschlagen, und auch dein von GeroldseckRecht geboten sei vor dem Papst oder gemäß der Erbeinung zwischen dem Haus Oesterreich und den Eidgenossen,was alles jedoch bisher erfolglos gewesen sei. Daher bittet Schwyz um ein Schreiben an Zürich, daß es denvon Geroldscck entweder fortweise oder dann vermöge, das ihm vorgeschlagene Recht anzunehmen, indem sonstdie Obrigkeit entschlossen iväre, für das Gotteshaus und den Abt Leib und Gut einzusetzen. Heimzubringen, da