Druckschrift 
4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
Seite
1153
Einzelbild herunterladen
 

August 1527,

I 153

und Rath von Consta»; begehren Antwort betreffend das auf Gülten ihrer Pfaffen gelegte Verbot, nm dessenLösung sie auf frühern Tagen sich beworben haben; da die Boten hierüber nicht instruirt gewesen sind, so habensie den Landvogt um Auskunft gefragt, der dann eröffnet, daß er jenen Arrest auf den ausdrücklichen Befehl derObern verfügt habe, der jedoch nur die Pfrundeinkünfte der Pfaffen, die nicht mehr Messe lesen, nicht aber derenPrivateigenthnm treffe. Das weitere Begehren der Constanzer Botschaft, daß im Falle der Handhabung desVerbots der Abt von Kreuzlingen angewiesen werden sollte, den Wein und Anderes, das zu den gedachten Pfründengehöre, zu behalten, wird in den Abschied genommen, I». Pröpstin und Chorfrauen zu Münsterlingen tragenvor, sie haben sich kraft der Satzungen ihres Ordens durch die Annahme desselben nicht weiter verbunden, alszu treuem Gehorsam in allen ziemlichen Dingen und redlicher Beobachtung der Statuten des Gotteshauses; deß-halb meinen sie, wenn eine austrete und einen Mann nehme oder sich sonst „verändere", so sollte ihr einge-brachtes Gut ihr wieder aushingegebcn werden. Das Gotteshaus habe zwar, laut der Briefe, das Recht, dieabgehenden Capitelsfrauen zu beerben; dagegen sei die Pröpsti» mit Bcirath der vier Aeltesten befugt, einer jedenFrau, welche wünsche, ihre fahrende Habe Verwandten in oder außer dem Kloster zu vermachen, dies zu erlauben,wie es bisher auch üblich gewesen; auch bei diesem Artikel möchten sie nicht bleiben, da er ihnen nachtheilig sei.Heimzubringen, um ihnen hierüber schriftliche Antwort zu geben, i. (Für Zürich:) „Gedenken die missife vonwegen des Kastelmurs üwern Herren ze überantwurten und von unser aller wegen zum trüwlichsten für in zebitten", ?c.

Zu Die aufgesetzten Rechnungen werde» später gelegentlich erwähnt; eine Abschrift derselben ist unsaber noch nicht vorgekommen.

Zu I. 1527, 2. September (Montag nach Vercnä). Die in Feldbach versammelten Boten der sechs Ortean Zürich. Gaudenz von Castelmur, der mit einigen vom Adel im Thurgau erschienen, habe angezeigt, daß erbei Zürich in Ungnade stehe und in dessen Gebiet nicht wandeln dürfe; nun bitte er um eine Fürschrift, daßihm Geleit ertheilt werde, zu Weib und Kindern zu kommen, indem er dann hoffe, weitere Gnade zu erlangen.Näheres misse M. Bleuler, Ueberbringer dieses, zu melden . . . St.A.Zürich- «.Thurgau.

Lucern. 1527, 28. August f. (Auf St. Boleyeu Tag f.).

Staatsarchiv Lucern- Mg, Abschiede N, 2. t. »78, Staatsarchiv Bern: Mg, eidg. Abschiede 2S8. Kantonsarchiv Basel - Abschiede,Kantonsarchiv Freibnrg: Abschiede Bd. 57. Kantonsarchiv Schaffhansen: Abschiede. Landesarchiv Appenzell I. N.: Abschiede.

Gesandte: Bern, Venner Bischof. Luccru. Peter Tammauu, Schultheiß; Weruher von Meggen; Jacobam Ort. U r i. Vogt Blätteli, Schwyz. Ammanu Nychmuth. Unterwaldcn. Ammann Zum Stein. Zug.Ainmann Toß. Glarus. — Basel. (Wolf Hütschi). Freibnrg. Venner Schncwli, Solothurn. Seckel-meister Hugi, SchUffhausen. Jacob Murbach. Appenzell. — (Luccrucr Absch.).

i». Dieser Tag ist in der Eile angesetzt worden infolge der Berichte des Vogtes zu Lauis, daß die Spanierim Sinne habeil, die Landschaft zu überfallen. Weil aber seither Nachrichten eingelaufen sind, daß sie ruhig zuVarcse liegen, so wird einstweilen kein Zusatz nach Luggaris geschickt, sondern nur den drei Vögten geschrieben,sie sollen fleißig Wache halteil und was vorfalle sogleich den nächsten Orten berichten, damit dieselben die Nachrichtweiter senden, und Jedermann sogleich zu Hülfe eilen könne. I». Wie schon öfter wird auch jetzt wieder beschlossen,daß die Orte, die nicht zwei Mann zu Luggaris haben, den Mangel von Stund an ergänzen sollen mit tapferen