1152 August 1527,
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2) 1527, 23. August (Vig. Bartholome). Bern an den König von Frankreich. Mittheilung einer vonVienne aus ergangenen Citation, zu Gunsten etlicher Flüchtlinge von Genf. Da dieses Schreiben unter Andernisage, daß Bern und Freiburg mit den Genfern in eine aufrührische Verschwörung sich eingelassen (äoilstont avoirtoi et «t oonolu . . UU0UN08 oonspirntions, ssäitions st pa.rtialit.os), so ersuche man den König, den Ofsicial inVienne schriftlich von solchen Dingen abzumahnen; denn in Zukunft würde man dergleichen nicht ertragen undwolle das diesmal Geschehene ihm (nur) unter der Bedingung verzeihen, daß er sich künftig dessen enthalte.
St. A. Bern: Welsch Missiven 33 a.
3) 1527, 9. September. Bern an Freiburg. Mittheilung einer Copic der Antwort der Genfer Banditenüber den ihrethalb in Bern gemachten Abschied. Man habe nun für gut erachtet, dem Herzog und den Genfernabermals zu schreiben, sie mögen sich ruhig verhalteil und nichts Unfreundliches unternehmen; Freiburg könne nachseinem Gefallen an die Parteien in gleichem Sinn schreiben. Si. A, B-rn: Temsch MW«-» q. sss o,
4) Laut des an den Herzog erlassenen Schreibens dd. 9. September hatten die Flüchtigen erklärt, sie könnenden letzten Abschied nicht beobachten und keine weitere Tage besuchen. Im klebrigen enthält dasselbe, sowie dieMissive an Genf, nur die gewohnten Ermahnungen.
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(Wurgltll). 1527, 26. August f. („Nach Bartholomäi" f.).
Staatsarchiv Zürich! Abschiede, Vd. S, k, SS7.
Tag der VII die Vogtei verwaltenden Orte.
»». Nechnungsabnahme von den Klöstern ini Thurgau, I». Jeder Bote kennt die angebrachte Klage betreffenddas Kernengeld, daß nämlich in: Thurgau um 1 Mütt Kernen Zins nicht mehr als 16 Pfund Pfenning aus-geliehen werden, obgleich die VII Orte in den letzten Jahren verboten, solches Kernengeld zu kaufen, und fest-gesetzt haben, daß 1 Mütt Korn oder 1 Gulden Geld nicht „näher" als init 2l) Gulden erkauft werden dürfen;da nun jener Zinskauf den armen Leuten zum Verderben dient, so hat mau'dies, um sich über die Abstellungzu berathen, in den Abschied genommen. «. Zürich stellt den Antrag, daß den Klosterfrauen von Dänikon,welche ausgetreten sind und sich verheiratet haben, ihr mitgebrachtes Gut verabfolgt werden möchte; das fällt inden Abschied. «I. Der Abt von Einsiedeln hat sich persönlich beschwert, daß die von Stein, mit denen er derMärchen wegen einen Span habe, sich bei dem auf Bartholomäi angeordneten Untergang geweigert, ihre Briefevorzuweisen, sodaß er diesen Tag umsonst besucht habe. Auf sein Anrufen ist nun eine andere Verhandlunganberaumt auf St. Michelstag, wo dann beide Parteien zur Vornahme des Untergangs erscheinen sollen; Zürichsoll die von Stein anhalten, ihre Briefe verlesen zu lassen, damit der Streit zu einem Ende komme; bei dieserVerhandlung sollen dann auch Zürich und der Landvogt im Thurgau gegenwärtig sein. «. Die Anwälte derGemeinden im Jttinger Amt stellen nach langer Entschuldigung die Bitte, sie der Strafe von 36V Gulden, dieman ihnen des Sturnies wegen auferlegt, gnädig zu erlassen, ll'. Der Abnahme der Rechnung bei dem Propstzu Wagenhausen haben sich die von Schaffhausen widersetzt, indem dieses Haus dem Stift Allerheiligen, dessenSchirmherren sie seien, zugehöre und alljährlich Rechnung gegeben habe, mit der schriftlichen Bitte, dasselbe beiseinem alten Herkommen bleiben zu lassen; dies haben die Boten in den Abschied genommen. K. Bürgermeister