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1148 August 1527,
die mit dem geharnischten Mann und dem Adler 8 Schl., die neuen und alten Rößler von Bellenz 3^/2 Schl,,die Basler Plaparte wie bisher 2 Schl., die Lucerner Schillinge wie bisher. Da die Bellenzer Dick-Plapartelaut der Probe nicht mehr als 10 Schl. werth sind, so will man sie so gehen lassen. 2. Lucern gibt die Antwort,es könne sich diese Ansätze gefallen lassen, in der Meinung, daß zwar die bisher zu Bellenz geschlagenen Dick-pfenninge für 10 Schl. Curs haben niögen, daß aber die III Länder den Münzmeister anhalten sollen, künftigsolche nicht mehr zu machen, sondern bessere zu schlage», da der Gewinn ein gar großer ist. Lucern behält sichauch vor, die neue Münze ohne Unterschied der Herkunft zu probiren und nach ihrem Werthe auszurufen, jedochdie andern Orte immer vorher zu „warnen". I». Lucern beantragt als das beste Mittel, um durch die neueMünze der Wälschen nicht betrogen zu werden, daß die V Orte übereinkommen, alle neuen Münzen, welche ausMailand kommen, sie mögen schlecht oder gut sein, schlechtweg zu verbieten und zu verrufen; denn wenn aucheine neue Münze gut ist, so pflegt, sobald dieselbe in Umlauf gekommen, gleich eine große Menge von geringen»Gehalte, aber mit dem gleichen Gepräge, geschlagen zu werden, wodurch der gemeine Mann betrogen wird.« . Betreffend den Vorschlag, daß kein Ort ohne Vorwissen des andern eine Münze höher oder niedriger werthensollte, erklärt Lucern, es habe zwar nie ohne Begrüßung der andern Orte eine Münze erhöht oder abgerufen,und werde das auch ferner nicht thun, wolle sich aber dadurch nicht binden, fondern die Freiheit vorbehalten, wenneine neue Münze komme, dieselbe zu probiren und nach ihrem Werthe gehen zu lassen, jedoch immer die vierOrte freundlich warnen, bevor es eine Münze verrufe oder herabsetze, «t. Lucern bringt an, daß dermalen einegroße Theurung der nothwendigsteu Lebensmittel herrsche, was großentheils daher rühre, daß die Eidgenossen ihrVieh, Käse, Zieger, Leder und Anderes ihren Feinden nach Mailand zuführen, wobei viel Fürkauf getriebenwerde, weßhalb es gut wäre, wenn solche Ausfuhr verboten, oder wenigstens der Fürläuf eingeschränkt würdedurch die Bestimmung, daß einer, der Vieh kaufte, das er nicht selber brauchte oder nach Mailand führte, dasselbewenigstens einen Monat lang „an seinem Futter und Gras" haben sollte. Da die Boten hierüber nicht instruirtsind, so wird das heimzubringen beschlossen. « . Schließlich wird über obige Artikel, namentlich der Münze halb,verabschiedet: Werden sie genehmigt, so soll man darüber einen Ruf ergehen lassen; wenn aber das eine oderandere Ort daran ein Mißfallen hätte, so soll es bis Dienstag (2V. August) nach Lucern berichten, lieber dieandern Artikel ist auf nächstem Tage Autwort zu geben, tl. Auf dem nächsten Tage soll die Angelegenheitbetreffend das Schloß Valzol wieder zur Sprache gebracht werden.
Zu Die Beschreibung einiger Stücke lassen wir aus einer Beilage des Abschieds wörtlich folgen:
1. „Item die nüwen ticken plaphart, so uf einer siten ein halb brustbild eins antlit, und dorumb geschribenstand dise buochstaben -j- - p . lucas . fliscus. lauanie . eo . m. d ., und nf der andern syten ein münch, sitzendin einem sessel, in der linken Hand habende ein palmcn, die andern Hand ufhebende mit zwei gereckten fingern,darumb stat geschriben . S . teones . Martir, und ist ander dem sessel in dem cirkel der gschrift ein vögelin mitzertonen flügeln; dero dicken plapharten gand rrv uf ein march minder s quintli," ?c.
2. „Item die Bclletzer ticken plaphart, so uf einer syten drü schiltli der drycn Orten Ure, Schwiz, Under-walden, darob ein adler, und dorumb geschriben stat Vranie . Snit et . Vnder, und uf der andern syten einsgeharnischten manns bild mit eiin ufgethonen mantel anhabende, in der rechten Hand ein längs stängli mit ennfendli, und in der linken Hand niderglassen ein schwcrt habende, und stat im cirkel dnrnmb geschriben dise buoch-staben . S . Martinus . episcopus . die dicken plaphart wägend rrv ein march nach der prob; so halt die ganzmarch an sinem silber viij lot j quintli und ein xvj teil.
3. „Item die dicken plaphart, so uf einer siten ein schilt quadriert, oben uf der rechten siten im schilt dasvierteil stat oben gschrasfiert und wysglatt, darnach gen der linken siten ein adler mit zwei köpfen; item undenim andern viertel zur rechten siten ein grad krüz mit vier buochstaben darneben, und zur linken siten unden, wie