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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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August 1527.

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des gotzhus sich redlich gehalten." «I. Heimzubringen ist das Begehreu des Abtes von Pfäfers, ihm eine Be-stätigung seiner Freiheiten samt einem Schirmbrief aufzurichten. «. Nachdem der Abt den Zehnten zu Flumsfür 1400 Gl. verkauft, hat er damit andere Zinse zu Zürich zc. abgelöst und einiges wieder angelegt, t. JederBote weiß zu sagen, was in Betreff des Zolls am Rhein verhandelt worden ist. K. Ebenso kann jeder Boteberichten über das Anliegen der Huber zu Ragaz und des Abtes Antwort. I». „Item der firtagen, jarzit undkilchen zündens halb habent die botten geordnet, die zuo halten wie (von) alter har, usgenomen der bott vonZürich hat deßhalben nüt gehandlet und ist usgestanden, nach dem und er sin Meinung, doch gar nicht als obstat,darthon und geredt hat." i. „Item Vögelis was deßhalben gehandlet ist, hat sich der bott von Zürich nitsonders annemen wellen, dann allein des kostnngs halben; was deßhalben minen Herren ufgangen, ist er dabygsin, und weißt nüts bester minder, wie es gehandlet, wo er joch nit daby gsin ist." Ii.. „Von der pfarr wegenzuo Gambs weißt jeder bott wol, wie Herr Abt darumb alt brief und sigel, dem gotshus zuogehörig, hat, undaber unser Herren (von) Schwiz und Glans die erkauft und bißhar verlihen und verlyhend." I. „Item die(der?) fischen halb, so die von Quarten dem gotzhus Pfäffers nit mer geben wölkend, weißt jeder bott ze sagen."Ii, > aus dem Zürcher, Ii, I aus dem Glarner Exemplar.

Zu e. Im Glarner Abschied ist der letzte Satz in unerheblicher Weise abgeändert.

47».

cLucern. 1527, 14. August (Auf u. Frauen Abend im August).

Staatsarchiv Lucorn: Acten Münzwesm.

Tag der V Orte.

I. Auf Begehren der vier Orte (Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug?) werden in ihrer Gegenwart folgendeMünzen probirt: 1. Die neuen zu Bellen; geschlagenen Nößler: Die Mark hat au feinem Silber 7 Loth.

2. Die alten Nößler, die der Trivulz geschlagen: Die Mark hält feines Silber 8 Loth weniger 1 Quintlein.

3. Bei den neuen Lucerner Schillingen hält die Mark 5 Loth weniger 1 Qt. feines Silber. 4. Bei den altenLucerner Schillingen 5 Loth Qt. 5. Von den Basler Plaparten sind zwei Proben vorhanden; die erstehält Loth weniger ^/s Qt., die andere 7^/s Loth 1/2 Qt. 6. Von den neuen zu Bellen; geschlagenen dickenPlaparten werden zwei Proben genommen; in der ersten hält die Mark feines Silber 8 Loth V2 Ol., die andere8 Loth. II. Dieser Probe zufolge gehen von den zu Belleuz geschlagenen dicken Plaparten 25 auf eine Mark;der Schlagschatz oder des Münzmeisters Lohn beträgt also von einer Mark 5 Schl. 2 Hlr., und wenn nun die

8 Loth 1/2 Qt. Silber und der Schlagschatz zusammengerechnet, und die Mark Silber z» 9 Gl. rhein. oder17 Batzen für 1 Gl., angeschlagen wird, und 25 Bellcuzer dicke Plapartc, die eine Mark ausmachen, jederzu 10 Schl. gerechnet, dagegen abgezogen werden, so hat man an einer Mark 12 Schl. Gewinn; kauft manüberdies; die Mark Silber billiger als um 9 Gl., so gewinnt mau um so viel mehr. III. 1. Wird auf gleicheWeise mit den Lucerner Schillingen, deren 160 auf eine Mark gehen, gerechnet, so bleiben ungefähr 12^/2 Schl.als Gewinn. 2. An den Baslcr Plaparten, deren 114 auf 1 Mark gehen, werden von der Mark ungefähr

9 Schl. gewonnen. IV. 1. Hierauf haben die Boten der drei Länder -samt Zug sich unterredet und folgendenAntrag an Lucern auf allseitiges Hintersichbringen gestellt: Daß die dicken Plaparte mit dem Mönch im Sessel

10 Schl. gelten, die mit dem breiten Kreuz und einem qnadrirten Schild auf der nudern Seite ebenfalls 10 Schl.,