August 1527.
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Priester, der Spitalmeister sein soll, jeweilen den Vögten der beiden Städte zu präsentiren sei und jährlich genü-gende Rechnung zu geben habe vor dem Vogt und Leuten von Grandson; würde er sich nicht gebührlich halten,so müßte er des Amtes entsetzt und mit Vorwissen der Herren ein anderer gewählt werden; dabei behält mansich überdies weitere Verordnungen nach Gutdünken vor. v. Die von Grandson verlangen Bezahlung ihrerGerichtstaglöhne. Darüber hat man erkannt: Bei den täglichen Gerichten soll es bleiben wie von Alter her.Wenn Sachen vorkommen, die keinen Verzug ertragen, so soll der Vogt ein („gekauftes") Gericht halten lajsen;wenn dann diejenigen, die das begehren, es selbst verschuldet haben, so soll den Gerichtsherren für die ersteSitzung 10 Groß, für jede folgende 5 Groß werden; sind aber letztere schuld, daß man Gericht halten muß,so haben sie nichts zu fordern. «I. Die Gerberie von Montenach soll bezahlt werden wie von Alter her, eswäre denn daß gute Kundschaften oder Briefe die Befreiung erweisen, v. Da Etienne Bailli die Avouerie (?)nicht ganz bezahlen will, weil er nicht einen ganzen „Pflug" habe, so soll der Vogt untersuchen, wie viele Güterderselbe besitze, und je nach Befund verfügen, I. Dem Grilltet, der früher wegen Unterschlagung eines Pfandesum 3 Kronen gestraft worden ist, haben die beiden Städte, mit Rücksicht aus seine Armut und Weib und Kinder,ihren Theil nachgelassen; aber dem Vogt soll er den Rest (1 Kr.) bezahlen. K. Franz Gevillioz von Zjvonnanderhält an seine neue Behausung 2000 Ziegel geschenkt. I». Der Schreiber von Grandson ist für seine Dienstemit einem Rock belohnt, i. Malprovent soll für seinen Bruder die 15 Kronen Strafe bezahlen. It. Die vonProvence klagen, daß die von Bonvillard in ihrem Walde weiter greifen, als sie berechtigt seien. Das soll derVogt untersuchen und wenn es sich so verhält, das klebrige um billigen Zins an die von Provence verleihen;dagegen werden die Ordnungen deren von Bonvillard, die zum Schutz der Wälder dienen, aufs neue bestätigt.I. Die Klage der Ziegler von Grandson, daß die von Montenach die Ziegel zu billig, nämlich das Tausendzu 26 Groß, erhalten, und ihr Begehren, der herrschenden Theure wegen ejnen Aufschlag zu gestatten, wirdabgewiesen, den Zweien aber, die vorher keine Röcke gehabt, je einer geschenkt, i»». Dem Pierre David von„Wiettenbon", der gegen die Savoyischen rechtlich einen Wasserlaus erstritten hat, sind 10 Pfd. oder drei SäckeKorn an seine Kosten gegeben worden. iA. Die Fischer von „Lysarnons" sollen den Zins bezahlen, den sieübernommen haben, und künftig den beiden Städten für jeden Fisch 4 Batzen geben. «. Da Perrin vonNvonnand klagt, daß er die Avoyrie (f. o.) doppelt bezahlen müsse, so soll der Commissär sich darüber erkündigenund nach Billigkeit handeln, z». Dem Weibel von Avonnand hat man für seine guten Dienste einen Rock geschenkt.Y. Der Prior in der Karthanse zu la Lance soll an dem neuen Portal, das er machen will, die Wappen vonBern und Freiburg anbringen lassen; ist das geschehen, so soll dann Freiburg Gewalt haben, im Namen beiderStädte eine Beisteuer zu geben, i. Ungeachtet des obigen Artikels (I) betreffend die Ziegler hat man denenvon Montenach geschrieben, sie mögen, mit Rücksicht auf die Theure des Holzes w., für das Tausend 30 Großgeben; thn» sie es nicht, so bleibt es bei der erwähnten Verfügung; wollen aber die Zieglcr nicht nachgeben, sowird ihnen der Nock entzogen. «. Dem Franyois Chuat (?), der klagt, er habe den zwei Städten gewisseGüter „nachgültig" verkauft, soll der Vogt 2 Gl. geben. 4. Der Prior der Karthanse erhält einen Fürderniß-brief an den Vogt zu Val Travers, damit er zu seinem Bau Holz überlasse, ii. Denen von Provence wirdeine Empfehlung an den Abt in St. Moriz erthcilt, daß er ihnen gestatte, einen Tanfstein in ihre Capelle zuwachen, da es ihnen beschwerlich („sorgsamklich") sei, die Kinder nach St. Anbin zu tragen; doch soll das derCur keinen Abbruch thun. v. Die 20 Groß Zins, die das Schloß Grandson jährlich nach Nomainmoticr gibt,soll der Vogt ablösen, v». Cr soll auch den Brunnentrog im Schloß erneuern lassen, x. Dem Zehnder zuBullet sind mit Rücksicht auf den großen Mißwuchs 6 Kopf Korn und 6 Kopf Haber geschenkt. Der Vogt
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