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Juli 1527,
3. „Wyter, wo iich bedunken wurd, einen zuosatz gan Jens nf ir scheiden ze schicke», füllend ir min Herrendeß by tag und nacht berichten, an den orten zuo handle», was die notdurft erfordert,
4. „Und damit das alles frnchtbarlich beschcch, sollend ir allen flpß und ernst mit den Kotten von Fryburgankeren, daß die fach zuo eud zogen werd und darin dapferlichen gehandelt, als ir das ivol thuon könnend unddeßhalb volkomen befelch und gmalt haben." St,A, B-mi Jnstr»c>i°»sbuch .e, »i, »2»,
7) 1527, 24. Juli (Vigilia Jacobi). Bern an Bütschclbach lind Hetzet in Genf, Mitthcilung einer Abschriflder heute mündlich vorgetragenen Klägden der savoyischen Botschaft, mit dem Auftrag, genaue Erkundigungeneinzuziehen, da sich bisher nicht alles bewährt habe, was die Parteien gegen einander geklagt; auch soll dies den(Rathen) von Gens angezeigt werden, sowie daß der Herzog den Rechtstag besuchen wolle; deßhalb wären sie zuermahnen, das auch zu thun, zc. St, A, B-rn- TeutsH Miss,»-» q. 22t «.
g) 1527, 2, August, Freiburg. Berathung über das „Wiederbringen" des Schultheißen (aus Genf).Der Seckelmeister (Lorenz Brandenburg) soll nach Bern reiten und die Mitbürger ermahnen, die Händel zubedenken, die Genfer nicht zu verlassen und ihnen eilig zu Hülfe zu kommen. Man willigt zu einem Tage inLausanne ein. Hans Lenzburger und Hans Laupcr sollen (als Boten und Beobachter) nach Genf.
K. A. Freiburg: Nathsbuch Nr. 45>.
4«4.
Lncern. 1527, 24. Juli (St. Jacobs-Abend),
Staatsarchiv Lncern: Acten Mi'mzwescn.
Tag der IV Waldstätte.
Es wird zunächst über den letzten Abschied Antwort gegeben. Wiewohl etliche Boten vermeinen, dieBellenzer dicken Plaparte sollten für gut gelten, wie sie geschlagen sind, nämlich für 10 Schl. 8 Hlr., indemeiner wohl so viel werth sei als 6 Basler Plaparte, wird doch nach langer Erörterung eilte Abrede getroffen,die der Probe entspricht, und wie der gemeine Mann es ertragen mag, damit nicht das Land mit geringer Münzeerfüllt wird, die man später wieder mit großem Schaden verrufen müßte. 1. Die dicken Plaparte mit dem Mönchim Sessel sollen 10 Schl. gelten. 2. Die zu Bellenz geschlagenen dicken Plaparte 10 Schl. 3. Die dicken Pla-parte mit dem breiten Kreuze ebensoviel. 4. Um der dicken Plaparte, die auf der einen, Seite einen geharnischte»Mann und auf der andern einen Adler haben, von denen aber drei sehr ungleichwerthige Sorten cursiren, los-zuwerden, soll man sie nicht höher nehmen als für 8 Schl, 5. Die Nößler sollen 22 Angster gelten. 6. DieBasler Münze läßt man bei ihrem bisherigen Werthe. I». Da ans dem letzten Tage der Antrag gestellt wordenist, daß keines der V Orte ohne der andern Wissen und Znthnn irgend eine Münze verrufen sollte, Luccrn aberdiesen Artikel nicht annehmen will, weil es dadurch an seinen alten Freiheiten und Gerechtigkeiten beeinträchtigtwürde, so schlägt es folgende Uebereinkunft vor: Wenn Jemand neue ausländische Münze in die V Orte bringt,so soll das Ort, wo dieselbe ausgegeben worden, ans denselben greifen, wenn er ein Inländer ist, ihn heißenstillstehen, einen Fremden aber verhaften oder Bürgschaft von ihm nehmen, bis die Münze auf seine Kosten probirtist; sofern sie gut erfunden wird, läßt man sie gehen und sollen die andern (vier) Orte benachrichtigt werden;ist aber die Münze schlecht, so soll man sie sogleich verbieten und den oder diejenigen, die sie ausgegeben, anLeib und Gut bestrafen, und je ein Ort das andere warnen. Antwort auf nächstem Tag. v. Jedermann sollverhüten, daß aus Münzen wieder Münze geschlagen werde.
Zu Hieher gehört ein „Rodet der münz, uf Zinstag vor Marie Magdatene" (16. Juli); mit einigennähern numismatischen Angaben.