Juli 1527 1,25
nicht gehalten würde, und das gewidmete Gut zurückbegehrte, um es anderswohin zu verwenden, und deßwegenan den Rath gelangte, zu gebührlicher und genügender Antwort bereit.
Es soll daher in allen Orten darauf gedrungen werden, daß. sie dem Landvogt'(im Thurgau) befehlen, dasVerbot wieder nbzuthun und die Untergebenen zur Bezahlung ihrer Schulden anzuhalten. Denn der Rath würdeohne Zweifel, wenn sich Einer von Constanz unterstünde, den Eidgenossen oder ihren Priestern das Ihrige deß-wegen vorzuenthalten, weil sie Messe hielten oder nicht, Weiber nähmen oder nicht, ihn nöthigen zu bezahlen,was er schuldig wäre, und das Uebrige der Oberkeit des andern Theils überlassen. Demgemäß hoffe er, daß dieEidgenossen ihm das Gleiche beweisen, zumal in Betracht des Basler Friedens, der Jedermann bei dem Seinigenschirme, und des letzten speirischen Reichsabschiedes, der jeder Obrigkeit anheimstelle, in Glaubenssachen nach ihremGewissen zu handeln.
Zusatz des Stadtschreibers von Baden: Sodann sind sie nochmals vor uns erschienen mit der eben vonHause erhaltenen Anzeige, daß der Landvogt im Thurgau auf ihre Spitalgülten und andere Einkünfte neueVerbote gelegt. Das soll auch heimgebracht und ans nächstem Tag darüber geantwortet werden.
St. A. Zürich: A. Constanz.
Das Datum zeigt nur das Concept im Stadtarchiv Constanz.
Eine Botschaft ging von Ort zu Ort, um in obigem Sinne zu handeln. Es sind uns nur folgende Auf-zeichnungen vorgekommen:
2) 1527, 4. Juli, Bern. Auf den Vortrag der Botschaft von Constanz ist beschlossen zu antworten, manwolle zu Tagen Bescheid geben, mit dem die Stadl sich begnügen werde, und den Boten bezüglich der im Thurgauverhefteten Gülten Befehle geben. St. sc. Bern: RaiMuch.
Eine Copie des Vortrags liegt in den Berner Abschieden 195—198.
3) 1527, 5. Juli, Freiburg. Eine Botschaft von Constanz bittet, dem Pfleger der Elenden-Herberge dieEinkünfte aus dem Thurgau folgen zu lassen; mehr begehre die Stadt für einmal nicht, ?c. — Antwort: Manwerde sich mit andern Eidgenossen berathen und thun, was zu Frieden und Ruhe und aller Billigkeit diene.
K. A. Freiburg: NathSbuch Nr. 45.
Zu n. Dieser Handel hatte bereits eine Geschichte, die hier durch Nachholung einiger Acten documentirtwerden muß, um die folgenden so heftigen wie langwierigen Verhandlungen zu erklären.
1) 1526, 16. November (Freitag nach Martini). Die zu Tübingen versammelten Grafen und Herren*)an Schwyz. Das Gotteshaus Einsiedeln sei von Kaisern und Königen mit der Freiheit begabt, daß der Abtvom Consent erwählt werde», und daß er ein Conventsglied sein und von Fürsten, Grafen oder Herren stammensoll. Nun höre mau, daß ein Abt erwählt sei, der diese Eigenschaften nicht besitze, daher der Abtei nicht fähigsei, was den Rechten der Herren er. Abbruch thuc. Da nun Schwyz als Kastvogt das Gotteshaus bei seinenFreiheiten handhaben sollte, so ersuche man es, dafür zu sorgen, daß dasselbe bei seinem alten Brauch und Her-kommen bleibe, und den Grafen und Herren im Reich und ihren Nachkommen ihre Rechte nicht entzogen werden.
SI. A. Zürich: A. Ewsi-d-w M-ichz-itig° Copie).
2) 1527, 4. März. Schwyz an Zürich. Nachdem man Ludivig Blarer als regierenden Herrn und Abtzu Einsiedel» erwählt und in das Gotteshaus mit allen Rechten eingesetzt, auch den Gotteshauslcnten die Eids-pflichten abgenommen, sei er auf St. Matthias Tag (24. Februar) in Stäfa erschienen, um. auch da sich schwörenzu lasse»; allein die dortigen Gottcshauslcute haben das abgeschlagen mit dem Vorwand, sie müßten zuvor denRath ihrer Herren einholen. Da man nichts anderes wisse, als daß Zürich die Seinigen anhalte, Jedem zuleisten, ivas sie schuldig seien, so bitte man dringlich, die Leute von Stäfa sc. gütlich zur Huldigung anzu-weisen ze., worüber mau schriftliche Antwort begehre. St. A. Zürich: A. Schwyz.
3) 1527, 9. März. Schwyz au Zürich. 1. Antwort auf dessen Erwiderung, daß der Herr von Gcroldscck,des Gotteshauses Einsiedel» Pfleger, auf die Abtei noch nicht verzichtet und die Leute von Stäfa der ihm früher
*) Von gleicher Hand ist vermuthungsweise („als ich wen") beigefügt: Helfensee (?), Snlz, Zorn, Werdeuberg, Mont-fort, Zimmern, Gundelfingen, Truchscß »c.