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Juli 1527.
Entrichtung der Zehnten nicht eingeräumt würden: so weigern sie sich doch beharrlich und haben ihm Recht dar-geschlagen in der Meinung, daß der Abt sie vor den Gerichten ihres Wohnorts belangen solle; — er bitte deß-halb die drei Orte um Rath, wie er gegen diese Ungehorsamen einschreiten solle. 2. Ferner berichtet die Botschaft,daß auch die von Abtwyl, ungeachtet der Urtheile und Abschiede der drei Orte, den Zehnten nicht mehr entrichtenund der Vorladung nach Baden nicht folgen wollen, und ersucht auch ihretwegen die drei Orte um Rath undHülfe. Heimzubringen, um auf nächstem Tage darüber Antwort zu geben. i»i. Zürich begehrt Antwort überden Arrest, den der Leutpriester von Andorf auf eine Summe Geldes, die der Spital zu Wyl schuldig ist, gelegthat. Da die meisten Boten hierüber nicht instruirt find, so wird Zürich eingeladen, die Sache durch die Eid-genossen in Güte vermitteln zu lassen. Ihrerseits dazu nicht bevollmächtigt, äußern die Boten Zweifel über einenErfolg, da sie mit dem Leutpriester bisher nichts ausgerichtet hätten; doch lassen sie merken, sie zweifeln nicht,daß sich der Leutpriester, wenn er jene Pfründe nicht mehr versehen könne, mit einem Herrentisch im GotteshausRüti und jährlich 3V Gl. zufrieden geben würde. — Es wird nun dem Herrn von Andorf geschrieben, er mögesich auf dem nächsten Tage stellen, damit man versuchen könne, diesen Anstand gütlich zu berichtigen. Ii. DerAmmann von Schwyz bringt im Auftrag seiner Obrigkeit an, wie der Herr von Geroldseck, vormals Pflegerzu Einsiedeln, zu Zürich im Einsiedlerhof Wohnung genommen, obwohl er bei dem Weggang aus dem Gottes-haus sein Siegel zerhauen und das Siegel des Convents abgegeben, und wie Zürich schon mehr als einmalumsonst ersucht worden sei, ihn fortzuweisen. — Hierauf werden die Boten von Zürich ermahnt, das getreulichheimzubringen, damit der von Geroldseck aus ihrer Stadt weggewiesen und Schwyz, als Schirmherr des Gottes-hauses Einsiedeln, von demselben nicht mehr angefochten werde. Heimzubringen, was zu thun wäre, wenn dieseMahnung erfolglos bliebe. «». Derselbe HAmmann) zeigt an, daß der Leutpriester zu Weiningen, der von demKloster Einsiedeln belehnt werde, mit dessen Schaffner iiber eine Verbesserung der Pfründe sich gütlich verlragenund darüber einen Brief errichtet habe, sich damit nicht mehr begnügen wolle, sondern des GotteshausesGüter und Zinse angreife. — Auch das soll Zürich heimbringe», um demselben Ruhe zu schaffen, indem mansonst Mittel und Wege finden würde, den Priester von der Pfründe zu entferne». K». Die Gesuche AmmannVogler's aus dem Nheinthal und des Heini Löifi von Koblenz um Fenster sind abermals heimzubringen, undzwar so, daß ans nächstem Tag Antwort gegeben werden soll, ob man sie ans gemeinem Gut oder von jedemOrt besonders schenken will. «ß. In dem Span zwischen Zürich und Hans Burger, jetzt seßhaft zu Schwyz,wegen der Caplanei-Pfründe zu Mettmenstettcn, hat man die Boten von Zürich ersucht, den Stiftungsbrief überdie Pfründe vorzulege», aus dem sich vielleicht ergäbe, daß man den Bürger gütlich abweisen könnte; sie erklärenaber, denselben nicht bei Händen zu haben, und nachdem man ihnen vorgeschlagen, die Sache durch die Eid-genossen gütlich vergleichen zu lassen, indem dieselbe nicht wohl zu Zürich ausgemacht werden könne, antwortensie, Hans Bürger sei noch Burger von Zürich und habe als solcher gemäß den Bünden und ihrem gcschworneuBriefe allein mit ihren Herren zu thun. — Hierauf wird erkannt, Zürich möge auf deu nächsten Tag denStiftungsbrief bringen und seinen Boten Vollmacht geben, die Sache auf gütlichem Wege abzuthun. Z Aufdie bei der letzten Jahrrcchnung zu Baden von deni Abt zu Wettingen vorgebrachte Beschwerde, daß das Klosterauf der Pfründe zu Thalwyl am Zürichsce zwei Priester halten sollte, wie die Unterthanen begehren, erwidertjetzt Zürich schriftlich: Der Abt sei schuldig, die Unterthanen zu Thalwyl mit einem Priester zu versehen, derdenselben das Wort Gottes nach den Mandaten ihrer Herren verkünde; geschehe das nicht, so werden sie dieHand über des Gotteshauses Zehnten schlagen und selbst einen Priester anstellen; dazu glauben sie Fug undRecht zu haben, da die Eidgenossen auch Mandate erlassen, gegen welche Zürich nichts einwende. Da die Boten die