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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Juli 1527,

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gebe», wie es sich mit diesem Arreste verhalte, k. Den arme» Leuten von Müllhcim werde» 36 Gl, n» ihren,Brandschaden geschenkt. Der Landvogt im Thurgan soll diese Summe bezahlen und den X Orten verrechnen,v« 1, Da ans letzter Jahrrechnung zu Baden der Vogt in Sargans das Ansuchen gestellt hat, man möchte vonzwei Orten Boten zu ihm verordnen, und jetzt von ihm und den drei Bünden Antwort eingelangt ist, so wirdbeschlossen, es soll von jedem der VII Orte ein Bote geschickt werden, die sich ans Sonntag nach St. Lorenz(II. August) zu Sargans einzufinden haben; diese Boten sollen zuerst von dem Abt zu Pfüfers Rechnungabnehmen, dann sich nach Granbünden verfügen, um die Bünde ernstlich aufzufordern, dem Abt und seinemKloster die Zinsen und Zehnten ivie von Alter her zu entrichten und ihn sowohl als die Eidgenossen des aufgesetzten„Schnitzes" (Steuer) gütlich zu erlassen oder ihnen im Fall der Weigerung Recht darznschlagen gemäß den bestehen-den Bünden, 2, Dieselben Baten sollen Gewalt haben, andere Anstünde unter den Angehörigen der Eidgenossenauf gütlichem oder rechtlichem Wege abzuthnn, 3. In Betreff der Hnber zu Ragaz sollen sie Erkundigungeneinziehen, ob die begehrte Lösung dem Abt und Convent zu Pfafers nicht zum Nachtheil gereiche, und darüberBericht erstatten, «R. Jeder Bote weiß, wie man sich über die Vertreibung der Zigeuner berathen hat, nämlichob man, wie früher verabschiedet, an den Grenzen verschaffen wolle, daß dieselbe!? sofort zurückgewiesen würden,wo sie sich zeigen sollten, t. Eine Botschaft von Mellingen berichtet, es sei dort vor einigen Tagen eine Caplaneiledig geworden; da nun der Armen-Spital ganz baufällig sei, so bitte die Stadt, obschon Lehensherr der Pfründe,um die Erlaubnis), die Einkünfte der Caplanei drei Jahre lang (für den Spital) beziehen zu dürfen. Heimzu-bringen, l. Auf die Beschwerde des Capitels vom St. Pelagienstift zu Bischofzell, daß ihm der Frechen- Ulrich„zu der hohen Sar" einen Zehnten zu Binvyl in Haft gelegt habe, ist den? Landvogt in? Thurgan befohlen,sich bei dem Herrn von Sar zu verwenden, damit er den Arrest aufhebe; in? Fall des Abschlags sollen beideParteien vor den Rüthen der Eidgenossen erscheinen. Heimzubringen, K. Unterwalden, Glarus und Freiburgund der Vogt von Gottlieben begehren abermals Wiedervergütnng ihrer Vorschüsse für die Besatzung daselbst,was aus jedes der X Orte 9 Gl. (zu 16 Constanzer Batzen) treffe. Das hat man in den Abschied genommen,damit auf dem nächsten Tag Alles bezahlt werde. I». Heimzubringen die Anzeige Lucerns, daß bei den? gegen-wärtigen Auszug (für Frankreich) viele junge Hanptlcnte seien, weßhalb es gut seil? dürfte, ans die „andere"Musterung zwei vertrauenswürdige Männer zu verordnen, die das Geschäft zu leiten hätten, zumal verlaute, daßsich unter den Geworbenen viele Landsknechte befinden, I. Ammann Reding fordert Antwort betreffend die Kosten,welche Schwyz init einen? zu Einsiedeln gefangenen Karrer gehabt hat. Es wird ihm entgegnet, er möge ansdiese Koste,? verzichten, iveil auch andere Orte solche schon öfter getragen; dennoch begehrt er, daß man es in dei?Abschied nehme und ans nächstem Tag Antwort gebe, k,. Die VII Orte solle«? auf St, Bartholomäustag(24, August) ihre Boten nach Frauenfeld senden, um von allen Klöstern in? Thurgan Rechnung zu nehmen undihre liegende und fahrende Habe zu verzeichnen; die Rechnungen und Jnventarien sind bei dein Landvogt zuhinterlegen, alles ans Kosten der Gotteshäuser. — Dem Landvogt wird dies angezeigt, damit er die Klöster zubenachrichtigen wisse. I. 1. Eine Botschaft des Abtes von St. Gallen berichtet an die drei Orte Lncern, Schwyzund Glarus, denen das Gotteshaus mit ewigem Burg- und Landrecht verwandt ist: Obschon der Zehnten inber Pfarre Goßau vor Jahren zuerst vor den geistlichen Gerichten zu Konstanz, dann auf einem Tage zu Lucernvor dei? Boten der IV Orte, endlich zu Nappcrswyl ebenfalls vor den Boten der IV Orte zu Händen desKlosters mit Urtheil und Recht „erobert" worden; obschon ferner die von Junkartswyl, die in der Pfarre GostauLinter haben, dnrch die gegen sie erlassenen Abschiede aufgefordert worden, die Zehnten dei? besiegelten BriefenM?äß zu entrichten, mit der Androhung, daß die Pflichtigen Guter und Früchte in Beschlag genommen und vor