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Todschlag vor sich gegangen. «I. Sodann ist der Bote von Bern aufgestanden und hat sich beschwert über dievielen Verdächtigungen und Schimpfreden, bieder lutherischen Lehre halb über die Obrigkeit und ihre Angehörigenergehen; es müsse der Kosten wegen daraus verzichten, die Schuldigen je vor ihren Herren zu berechtigen, ersuchedeßhalb die Eidgenossen, solche Reden zu verhüten; geschähe dies nicht, so würde es diejenigen nach Verdienenstrafen, deren es auf seinem Gebiete habhaft werden könnte; damit wolle es sie gewarnt haben. — Hierauf wirdkeine Antwort gegeben, sondern beschlossen, auf Dienstag den 12. Februar eine Botschaft von den VII Ortennach Bern abzuordnen, welche dann vor dem Gewalt (Rüthen und Ausschüssen) von Stadt und Land amfolgenden Mittwoch und Donstag handeln und ihre Anliegen eröffnen soll. (Bern wird ersucht, dafür Anstaltzu treffen). Solothurn hat noch nicht versprochen, zu dieser Abordnung zu stimmen, sondern will es heimbringen.«. Die armen Leute von Balgach beklagen sich über den Vogt von Grüncnstcin, dem sie alljährlich den Vogtlohnbezahlen müssen, während er sie nicht schirme und nie zu ihnen komme; sie bitten um Erlaubnis;, von dieserVogtei sich loszukaufen. — Da der Vogt landcsabwcsend ist, so wird an Ludwig von Helmsiorf, als einenseiner Verwandten, geschrieben, er möge die Sache in Ordnung bringen und auf einem folgenden Tage darüberberichten. F. Rndolf von Marinels, als Gesandter der III Bünde und der Stadt Chur, verwendet sich fürCaspar Vögeli mit der Bitte, ihn mit Weib und Kind wieder heimkommen zu lassen oder nach Landesbrauchin Walenstadt zu berechtigen. Heimzubringen. Nichts desto weniger wird dem Landvogt aufgetragen, dessen Habezu Walenstadt in Arrest zu legen und bis auf weitern Bescheid zu behalten. K. Da in dem Handel zwischenBasel und Solothurn die Boten der Parteien noch nicht einig sind, so werden sie abermals ersucht, die Sacheden vier Orten anzuvertrauen oder dann, der gegenwärtigen unruhigen Zeiten wegen, bis auf Ostern zu ver-schieben. IN. 1. Die französische Gesandtschaft begehrt Antwort auf ihren zu Baden gemachten Vorschlag. Eserzeigt sich nun, daß die Mehrheit der Orte mit dem König etwas Mitleid hat und bis zur Heimkehr Casparvon Mülinen's zuwarten möchte, der aber sofort abberufen werden soll. 2. Zum andern hat er (der Gesandte)uns Eidgenossen eine seltsame Practik entdeckt, die vorhanden sein soll, jetzt nicht zu erläutern nöthig, da jederBote sie ganz wohl kennt; es ist aber verordnet, Nachfrage zu halten, wer dabei betheiligt sei; wenn sie dannausfindig gemacht sind, wird man weiter darin handeln. 3. Im klebrigen wird dem König geantwortet, wenner bezahle, so werde man ihm auch über die Forderung von Knechten Bescheid geben, sonst aber sie zu Hausebehalten. I Die Gesandtschaft des Herzogs von Savoyen erklärt, mit Berufung auf den zu Baden geschehenenVortrag, es wäre demselben nichts angenehmer, als wem; der Streit zwischen ihm und dei; Städten Bern undFreiburg in Güte beigelegt würde, und ersucht die Boten der beiden Städte um Antwort, worauf aber dieselbenerwidern: Sie wissen von keinem Span zwischen ihnen und dem Herzog; daher sei auch nicht nothwendig, sichmit ihm zu vertragen; sie haben vor wenigen Tagen (Wochen?) eine Botschaft bei dem Herzog gehabt, derderselben freundlich begegnet sei und das angezogene Geschäft beseitigt („nachgelassen") habe. — Weil aber dersavoyische Gesandte davon nichts zu wissen erklärt, so wird die Sache auf einen andern Tag verschoben. Ii,. VogtBurrach von Unterwalden wird nochmals aufgefordert, das zu Luggaris eingezogene Geld bis zun; nächsten Tagzu erlegen, indem es sich nicht gebühre, daß er als Geschworner und Amtmann der XII Orte vor denen vonUnterwalden berechtigt werden sollte. I. Der Dolche halb wird beschlossen, sie sollen in der ganzen Eidgenossen-schaft und in allen Vogteien verboten werden; Basel, Freiburg, Solothurn und Schaffhausen, die darüber keine.Instruction haben, sollen es heimbringen und auf einem späteren Tage darüber Antwort geben, »i. Da einKnecht im Mainthal ermordet worden, so wird dem Vogt daselbst befohlen, die Thäter zu verhaften, und wenn
er nicht stark genug dazu wäre, den Vogt in Luggaris zu Hülfe zu nehmen, damit die Thäter herausgebracht-»