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Januar 1527. 1037
2) Das Berner Rathsbuch hat eine deutsche Minute dieses Beschlusses, dem unter andern Notizen für denStadtschreiber folgender Satz beigefügt ist: „Des gefangnen Franciscus Kartellier (will man sich?) nützitannemen."
Es sind noch folgende Acten zu bemerken:
3) 1527, 26. Januar, Freiburg. Die Genfer Voten werden mit ihrem Anbringen und der Instructionin Betreff der Banditen nach Bern gewiesen. «. A. Freibmg: Raihsbuch Nr. 44.
4) 1527, 3V. Januar (peuult. Jan.). Bern an Freiburg. Nach Verhörung des Berichts der jüngsthin nachGenf und zu dem Herzog von Savoyen abgeordneten Botschaft und der heute erschienenen Rathsboten von Genfhabe man den abschriftlich beigelegten Beschluß gefaßt und begehre nun freundlich, daß Freiburg denselbengenehmige; denn falls man solches unterließe, wäre nichts Gutes zu erwarten; zudem sei zu bedenken, daß denGenfern aus diesem Erkenntniß gar kein Schaden erwachsen könne. Man habe das auch dem Bischof geschrieben,in der Hoffnung, daß er es nicht abschlagen werde. St.«.B-m: TeutschMigwen «.res».
5) 1527, 4. Februar, Freiburg. Dein savoyischen Boten wird geantwortet, die Zweihundert werden,wenn sie sich versammeln, thun, was zu Frieden und Ruhe dienen möge. K. A. FMburg: Rmhsbu-h Nr. 44.
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stucern. 1527, 31. Januar f. (Donstag vor der Lichtmeß f.).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede n. 2. k. 282. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede 9.
Kautonsarchiv Basel: Abschiede. Katttonsarchiv Freibnrg: Abschiede Bd. 57. Kailtonsarchiv Solothnrn: Abschiede Bd. XVI.
KantvnSarchiv Schaffhansen: Abschiede. Landesarchiv Appenzell I. N.: Abschiede.
Gesandte: Bern. (Anton Bütschelbach; Bernhard Tillmnnn; Licnhard Willading; Henz Schleif). Basel.(Wolfgang Harnest; Joder Brand). Freibnrg. (Lorenz Brandenburg). Solothnrn. (Hans Hugi, Seckel-meister). Appenzell. (Heinrich Baumann). — (Andere nicht bekannt).
In Betreff der eidgenössischen Knechte, die von Mailand nach Rom gezogen, schreibt der Papst, daßsich dieselben jetzt bei zwanzig Meilen hinter Rom, im „Colonneser Land", befinden, und daß er, da sie ihmtreulich dienen, sie ehrlich halten werde. Dazu schreiben auch die Hauptleute und Knechte, sie haben vernommen,daß die Eidgenossen diesen ihren Zug mißbilligen, bitten aber, das nicht arg zu deuten; denn sie haben es mitWissen und Gunst des Papstes und auf „Verwilligung" anderer Regenten des hl. Bundes gethan. Heimzu-bringen, ob man ihrem Wunsche entsprechend antworten will. t». 1. Der Vogt von Lauis schreibt, der Castellauvon Musso habe das Schloß Valzol eingenommen, in den letzten Tagen die Umwohnende» bei Feuer und Blutzu schwören genöthigt und gedroht, auch Lauis in seine Hände zu bringen, ^c. — Darauf wird dem Castellaugeschrieben, er möge sich ruhig verhalten. 2. Der Graf von Arona, der früher versprochen, das Schloß denEidgenossen zu überlassen, wenn er es in seine Gewg.lt bringen tonne, wird jetzt ermahnt, seinem Verheißennachzukommen. 3. Später ist jedoch berichtet worden, der von Müß habe das Schloß nur darum besetzt, daß esden Spaniern nicht in die Hände fallen sollte; sonst wolle er es nicht ohne Gunst der Eidgenossen „verändern"lassen. Man will nun die Antwort des Grafen von Arona erwarten und sich dann weiter berathen, ob mandas Schloß niederreißen, oder was man ferner in der Sache thun wolle, v. Der Vogt von Lauis stellt inBetreff des an Peter Morest» verübten Todschlags schriftlich die Frage, ob er die Thäter, wie sie begehren, beiihrem Berufe dürfe bleiben lassen und ihre Güter einziehen solle. Es wird ihm geantwortet, er möge der Güterhalb in dem Proceß fortfahren; ans der nächsten Jahrrechnung soll man dann in Erfahrung bringen, wie der