1032 Januar IS27.
ohne Rechtsspruch nicht nachgeben. Heimzubringen und auf dem Tage zu Einsiedeln darüber Antwort zu geben.I. Bern und Freiburg machen die Anzeige, daß der Bischof von Lausanne neulich dicke Plaparte habe schlagen. lassen, welche nur dritthalb Batzen werth seien; sie haben daher dieselben bei ihnen verrufen lassen. Heimzu-bringen. S. Glarus zeigt an, daß es zulassen wolle, die von Murg und Quarten zu strafen. I». Es wirddem Caspar von Mülinen geschrieben, man habe an des Königs und seinem Schreiben kein Gefallen, indem unsderselbe nur hinhalte, und glaube nicht, daß ihm die bezeichneten Ziele bewilligt werden; es sei nun dieser Sachewegen ein Tag nach Lucern bestimmt auf Dienstag vor U. L. Frauen Tag zu Lichtmeß (29. Januar); da werdeman ihm anzeigen, was verhandelt worden. Es soll dann auch jeder Bote Antwort geben, ob man denselben(von Mülinen) heimberufen wolle, I. Nachdem wieder angezogen worden, daß Vogt Burrach von Unterwaldengemäß dem ergangenen Abschied das Geld erlegen sollte, stellt Ammann Fruonz im Namen der Obrigkeit dieBitte, den genannten Vogt unangefochten zu lassen, indem ihn seine Herren als rechtschaffen kennen und derMeinung seien, daß er alles treulich verrechnet habe, was den Eidgenossen gehöre; im andern Falle sollen ihndie Eidgenossen vor seinen Obern berechtigen. Dies hat man heimzubringen beschlossen, indem man findet, eskönne nicht zugegeben werden, daß die Eidgenossen Einen, der ihr Amtmann oder Vogt gewesen, und an densie noch Ansprachen haben, vor seinen Herren darum suchen müssen. Ii. Zu Ende dieses Tages wird insgeheimgemeldet, daß Einige aus der Grafschaft Kyburg oder Andere im Thurgau Unitriebe machen, um einen Aufruhrzu veranlassen, wobei man vorhätte, das Städtchen Franenfeld oder einige Klöster und Edelleutc zu überfallen undzu plündern. Hierauf hat man dem Vogt im Thurgau ernstlich geschrieben, er solle zu Frauenfcld Vorsorgentreffen, damit das Geschütz nicht aus der Eidgenossen Händen komme, und sogleich nach Schwyz berichten, wennetwas vorfallen sollte, damit man sich zur Gegenwehr rüsten könnte. I. Auf die Anzeige des Landvogtes zuBaden, daß Einer in der Grafschaft Baden mit einem Dolch ermordet worden, wird heimzubringen beschlossen,ob man die Dolche verbieten wolle, m Es schreibt der Vogt von Sargans, wie Caspar Vögeli von Walenstadtmit seinen Kleidern und Kostbarkeiten entflohen und jetzt in Chur sei.' Da nun sein Vetter das Ansuchen stellt,ihn bei der Tröstung bleiben zu lassen, so wird das heimzubringen angenommen und ihm geantwortet, er mögeauf den nächsten Tag in Lucern erscheinen; dem Vogt hat man geschrieben, er solle den erhaltenen Befehl voll-ziehen. i». Eine Botschaft von Savoyen legt ihre Credenz vor und eröffnet laut ihrer Instruction, wie verbindlichder Herzog den Eidgenossen für ihre Freundschaft danke, und wie lebhaft er wünsche, daß sie in ihrer Gesinnungverharren zc. — Da die Boten von Bern und Freiburg hierauf zu verstehen geben, ihre Herren wissen vonkeinem Unwillen gegen ihn, so werden die beiden Orte nochmals ersucht, „den Handel" (wegen Genf und Lausanne)den Eidgenossen anzuvertrauen, damit man endlich Ruhe bekäme. «». An Bern wird die Bitte gestellt, auf denTag in Einsiedeln den vormals da gewesenen Boten, Sebastian vom Stein, zu schicken. ß» Der Gesandte vonSchaffhausen („Herr Zunftmeister") wird an die -.Bitte Schultheiß Stöllis um ein Fenster erinnert, um deßhalbauf dem nächsten Tag Antwort zu geben, iz. Er soll auch mit Junker Thomas Spiegelberg verschaffen, daßder Landvogt für das der Hanptleute wegen empfangene Geld eine Quittung erhalte.
n, n aus dem Berner, q aus dem Schaffhauser Exemplar. Der Zürcher Abschied hat nur S, mit demSchlußsatz von ll verbunden; dem Berner fehlen Ii 2, «?, f, 8, dem Freiburger v—8, I, m, «», demSolothurner 8? I, n>, n, o, dem Basler v, 8, zc., dem Schaffhauser <?, f, g-, Ic—«, dem Appenzeller«, v, g', l zc.
Zu s. 1) Die Tschudische Documenten-Sammlung (T. IX) enthält ein Actenstück, von der gleichenHand wie der Abschied, unter dem Titel: „tlf die abfertigung der Eidgnosscn: es ist abgeredt mit dem Herr GeneralMorlet das so hernach folget: