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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Januar 1527.

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4RS.

Maden. 1527, 14. Januar f. (Montag nach Hilarii f.)

Staatsarchiv Lucern : Allg. Abschiede, II. 2. f. 278. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. 9. k. 292. Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede 1.

Kantonsarchiv Basel: Abschiede. Kantonsarchiv Freibnrg : Abschiede, Bd. 12. Kantonsarchiv Solothurn : Abschiede, Bd. XVI.

Kantonsarchiv Schaffhansen: Abschiede. Landesarchiv Appenzell I. N.: Abschiede.

Gesandte: Zürich. (M.Jacob Werdmüller). Bern. Junker Sebastian von Diesbach; Bernhard Till-mann. Lucern. Hans Hng, Schultheis;. Uri. Niklaus Muheiin. Schwyz. Joseph Amberg. Unterwaldcn.Arnold Fruonz, alt-Ammann. Zug. Götschi Zhag, von Baar. Glarus. Haus Aebli, Ammann. Basel.(Marx Heidelin). Freiburg. Junker Laurenz Brandenburg(er). Solothurn. Hans Hugi. Schaffhausen.Hans Wernli. Appenzell. „Hans" (Heinrich) Baumanu. — E. A. A. k. 23 b.

1. Der König von Frankreich und Caspar von Mülineu haben ans diesen Tag geschrieben, seine Majestätsei Willens, die Summe, die er den Eidgenossen schuldig geblieben, gütlich auszurichten; er bitte sie aber drin-gend, ihm zu gestatten, dieselbe in den Terminen abzutragen, die in dem überreichten Vorschlage bezeichnet seien;er würde dieses Zugeständnis; in Gnaden erkennen und um sie zu verdienen suchen; den General Movelet habeer bereits wieder abgefertigt, um die (erste) Bezahlung zu leisten. 2. Indessen schreibt Caspar von Mülineu,derselbe bitte noch um einen Monat Urtaub, damit er seine eigenen Angelegenheiten besorgen könne, indem erbisher nur in Geschäften der Eidgenossen gehandelt habe. 3. Da nun die französischen Gesandten zugleich begehren,das; wir noch 4—500(1 Knechte nach Mailand ziehen lassen, so wird solches mit großem Befremden vernom-men und beschlossen, dies alles heimzubringen, um auf dem nächsten Tag einen endlichen Beschluß zu fassen.Dabei wird dem französischen Boten ernstlich untersagt, vor dem Bescheid der Obrigkeiten Knechte aufzuwiegelnoder hinwegzuführen. I». 1. Die Nathsboten von Bern haben die Missive vorgelegt, die ihre Obern an alleOrte erlassen, als Antwort auf das ab dem Tage zu Lucern an Bern gerichtete Schreiben in Betreff derDisputations-Bücher von Baden. Da man nicht weiß, was die Obern auf jene Zuschrift antworten wollen, undBasel das Gleiche vorbringt wie Bern, so wird das in den Abschied genommen, damit man noch einmal ernstlicherwäge, wie man in dieser Sache einig werden könnte, zumal jetzt die Boten von Bern und Basel erklären, daßsie bei der Berathung über die Vor- und Nachrede zu den Acte» nicht mitsitzen dürfen. 2. Die Gesandten derVII Orte sollen heimbringen, daß sie für gut fänden, zugleich mit Appenzell eine Botschaft nach Bern abzu-ordnen, um dasselbe zu einer bestimmten Erklärung aufzufordern, ob es dem letztjährigen Abschied nachleben wolleoder nicht. «. In dem Streit zwischen Basel und Solothurn wird nach Anhörung der beidseitigen Vorträge dieBitte an die Parteien erneuert, die Sache den vier Orten anzuvertrauen oder aber, wenn sie gemäß den Bündendas Recht brauchen wollten, einen Obmann aus einem beliebigen Ort zu bezeichnen, jedoch ihren geschwornenBünden unbeschadet; darüber mögen sie auf nächstem Tag Autwort geben. «R. Um endlich den Rechtshandelzwischen den neun Orten und Zürich wegen des Jttinger Aufruhrs zu erledigen, ist auf Sonntag vor der HerrenFastnacht (24. Februar) ein Tag nach Einsiedel» angesetzt, welcher auch dem Boten von Zürich angezeigt wurde,v. Die Botschaft von Zürich trägt vor, ihre Obrigkeit besitze die hohen Gerichte in dem Kelhof zu. Lunkhofen,und wer je daselbst durch ein Urtheil beschwert gewesen, habe bisher an Schultheis; und Rath zu Bremgartcnappellirt und dann an Burgermeister und Räthc der Stadt Zürich, wofür sie gute Briefe und Siegel darlegenkönne; erst seit einigen Jahren habe man angefangen, von Bremgartcn nach Baden zu appelliren, und zwar ohneihr Wissen und Willen; sie bitte daher, sie bei dem alten Besitz und Rechte bleiben zu lassen; denn sie tonnte