Druckschrift 
4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
Seite
1028
Einzelbild herunterladen
 

1028

December 1526.

neun Orten Recht begehrt, so wird das in den Abschied genommen, indem einige Orte geneigt sind, ihm zuwillfahren; es soll daher auf nächstem Tag jeder Bote Antwort geben, wer denselben bezahlen, oder wer ihmvor Recht stehen wolle. Z». 1. Auf den Artikel im letzten Abschied, wonach man ans diesem Tage sich über dieKnechte ini Lager vor Mailand und einen allfälligen Aufbruch berathen sollte, antworten die Instructionen derBoten nur in dem Sinne, daß die Mehrheit der Orte schon das Verbot erlassen habe, wegzuziehen; daher wirdbeschlossen, es dabei bewenden zu lassen, weil jetzt niemand, auch die französischen Gesandten nicht, mit demGesuch um Hülfe eingekommen, und man nicht weiß, was aus dem Kriege wird; obwohl es bedenklich scheint,die Leute, die noch in Italien sind, ohne Verstärkung zu lassen, kann doch diesmal nichts für sie gethan werden.2. Es wird auch den Vögten im Thurgau, Rheinthal, Baden und Sargans geschrieben, sie möchten bis aufweiteren Bescheid das Verbot handhaben, «z. Es langen zwei freundschaftliche Briefe an von dem König vonFrankreich, worin er sagt, daß er die Eidgenossen ganz sicher bezahlen und die Vereinung treulich haltenwolle. „Sölichs laßt man brief und gschrift sin, wie dann derglichen vor me komm sind." Eine Antwort aberauf das ab dem letzten Tag an ihn gesendete Schreiben erwartet man alle Tage. Dabei verspricht der französischeGesandte Boisrigault, sogleich allen oder den nächsten Orten anzuzeigen, was ihm etwa aufgetragen werde,r. Für die unerledigten Geschäfte und der bedenklichen Zeitumstände wegen wird ein Tag nach Baden angesetztauf Sonntag den 13. Januar (1527). 8. Es wird auch mit der Mehrheit beschlossen, daß man die Gesandt-schaft des Herzogs von Oesterreich und des Herzogs Wilhelm von Bayern ans dem nächsten Tage zu Badenanhören wolle.

t. 1526, 31. December („uf Silvestri"), Lucern. Gemeiner Eidgenossenschaft Rathsboten an Zürich.O(nu)phrion Setzstab habe erzählt, wie er eines Amtes wegen, das er gehabt, Bürgen und Tröstung gegeben,aber durch den Zug zum Herzog von Würtemberg in Ungnade gefallen sei, und wie nun die Bürgen um Rech-nung und Bezahlung belangt werden; da diese aber ohne ihn aus der Rechnung nicht „kommen" können undbei erzwungener Rechenschaft großen Schaden zu gewärtigen haben, so haben sie /nn Enthebung ersucht, und erum Geleit für einige Tage gebeten, aber ohne Erfolg; deßhalb rufe er die Eidgenossen um ihre Fürbitte an.Weil man dessen Begehren nicht unziemlich finde „und wir im fünft geneigt" (sind), so stelle man die freundliche(und) ernste Bitte an Zürich, wenigstens den Eidgenossen („uns") zuliebe dein Ophrion Setzstab für einige Tagesicheres Geleit in die Stadt zu geben, damit er Rechnung ablegen, Bezahlung thun und seine Bürgen entledigenmöge, da er um nichts Anderes Geleit begehre . . . St. A. Zim-h-A. Tagsahunge».

Im Berner Exemplar fehlen t?—k, ni, im Freibnrgcr und Solothurner 1»—Ii, im Appenzeller auch m, n.Das Schaffhauser hat nur I, », p, «i,-Basel dieselben und i, «.

Zu n. Die für Bern ausgefertigte Rcdaction vertritt die Stelle einer alle Motive entwickelnden Misstve, diesich namentlich auf den Abschied vom 21. Mai 1526 bezieht und im Fall des Abschlags die Zumuthung ankündigt,nochmals die Räthe und Geineinden zu bcsammcln, ?c. Dabei wird eine Abschrift der „Vor- und Nachrede"mitgethcilt.

Zu I. Auch hier liegen zwei Redactionen vor; die kürzere enthält noch folgenden Schlußsatz: „Darumb istsölichs in abscheid gnomen, damit uf nächsten tag jeder bott befelh hierin wyter ze handlen bringe."