Januar 1527,
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Kens. 1527, Ansang Januar.
Staatsarchiv Bern. Kantonsarchiv Freiburg.
Handlung einer Botschaft von Bern (und Freiburg?) im Sinne nachfolgender Instruction:
1526, 29, December, Bern. Instruction für Peter Stürler und Hans Rudolf Hetzel, als Gesandte nachGenf und Savoyen. Sie sollen zuerst in Freiburg die diesseitige Missive abgeben, damit von dort aus ebenfallseine Botschaft komme. In Genf werden sie sich zunächst genau erkundigeil, wie des Herzogs Edelleute die zwei(Verwundeten), die hier geklagt, mißhandelt haben, dann vor Syndiken und Rüthen eröffnen, daß man ihreWeigerung, den angesetzten Tag zu beschicken, nicht billige und nochmals begehre, daß sie ihre Botschaft abordnen;wenn sie aber bei dem letzten Abschied bleiben und den Banditen vor ihrem Fürsten (dem Bischof) gerecht werdenwollen, so haben die Boten Gewalt, dem Rechtshandet beizuwohnen, jedoch dahin zu wirken, daß sie nicht zulange ausbleiben müssen. Ob dann der Tag gehalten werde oder nicht, sollen sie zu dein Herzog reisen, ihmdie nöthige Anzeige thun, über den Muthwillen klagen, den die Edelleute, die man wohl zu nennen wisse, anzwei Genfern verübt haben, und verlangen, daß er mit den Thätern und Andern verschaffe, daß sie die Genferruhig nud unbekümmert lassen; denn wenn er solches nicht verhüten wollte, lasse sich vcrmuthcn, daß wenn erauch nicht Anlaß gebe, eine Unruhe daraus entspringe, die sowohl ihm als der Gegenpartei nachtheilig werdenkönnte; er sollte daher, wenn er oder die Seinigen an die Genfer etwas zu fordern haben, darüber einzig dasRecht walten lassen; sonst befürchte man einen Aufbruch, dem man nicht zu wehren vermöchte; das möge derHerzog bedenken w. Im klebrigen haben die Boten Bollmacht zu handeln, was zur Erhaltung des Friedens diene.
St, A, Bern: Abschiede X, bS7-bS0,
An Acten sind ferner einzulegein
1) 1526, 6. December (St. Niklaus). Bern an Freibnrg. Antwort auf dessen zwei Schreiben, z. Th.betreffend die Rüstung zu Aferten. Seitdem habe man von den Boten in Genf eine Missive erhalten, die manhier einschließe. Mit der beigelegten Antwort des Herzogs wolle man sich nun begnügen und bitte Freibnrg, sichmit der Billigkeit auch sättigen zu lassen und mit Rücksicht ans des Herzogs Klage über den Aufbruch vonKnechten nach Genf die Scinigen zur Ruhe zu weisen, damit nichts Unfreundliches gegen die Savoyer gehandeltwürde; denn wo je anderes unternommen würde, so-nähme man Anlaß, das Burgrecht mit Genf zu künden, ?c.
K, A, Freiburg: A, Bern.
2) 1526, 19. December. Bern an Freibnrg. Die von Genf zurückgekehrten Gesandten haben über ihreVerhandlungen Bericht erstattet, worüber Freibnrg ohne Zweifel das Gleiche vernehme. Zu endlichem Austragder Späne wegen der Banditen und des Umgclds möchte man nun rathcn, einen Tag hiehcr zu bestimmen, dervan allen Parteien zu besuchen wäre, nämlich von Seiten des Herzogs, des Bischofs, der Burger sowie derBanditen von Genf, um zu versuchen, ob bei der gütigen Stimmung des Herzogs die Genfer sich bewegen ließen,die Banditen in ihre Häuser und Güter wieder einzusetzen. Wenn Freiburg, wie man hoffe, dazu stimme, somöge es selbst einen Tag bezeichnen oder Bern damit beauftragen und seine Antwort beförderlich melden; manwolle dann mit allem Fleiße dahin wirken, daß mit Hülfe des Allmächtigen guter Friede hergestellt werde, zc.
St. A, Bern.: Teutsch Missw-n <Z, lio,
3) 1526, 16, December. Bern an Freibnrg. Antwort auf dessen Schreiben wegen der Genfer Banditen.Ansetzung eines Tages auf Montag nach hl. Drei Königen (7. Januar 1527), :c. w. ib. e. »,
Von diesem Tag ist sonst nichts ersichtlich; daß er stattgefunden, erscheint daher zweifelhaft.
4) 1526, 16. December. Genf an Bern. I. Antwort auf die Anzeige, daß der Herzog von Savoyen aufBerns Ansuchen die Zufuhr von Lebensmitteln gestatte (a, laolls los vivros). Man verdanke diese Bemühungund erinnere dabei, daß man diesseits nichts anderes begehre, als mit dem Herzog und den Seinigen in gutem