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December 1526.
weder ein Lehenherr noch die Unterthancn mit Pfaffen beschwert bleiben müssen. 4. Diesen Spruch begehren dieAnwälte der Toggenbnrger an ihre Gemeinden zu bringen, während die Boten des Abtes die zwei Orte dringendermahnen, ihm zum Rechten zu helfen. Nachdem aber die Toggenbnrger versprochen haben, das Mögliche zuthun, damit die neugläubigen Lehrer und unchristlichen Pfaffen beförderlich aus der Grafschaft entfernt würden,auch die dem Landesherrn schuldigen Pflichten zu leisten und über (andere) streitige Artikel sich gütlich mit ihmzu vertragen, gewähren Schwyz und Glarns einigen Aufschub, doch mit der Androhung, im Falle säumigerAbstellung der widerspänstigen Geistlichen sofort sämtliche Streitfragen nach strengem Recht zu entscheiden, undHinwider mit der Zusage, sie mit keinen Kurtisanen beschweren zu lassen und ihnen durch Fürsprache bei denLehensherren nnchristlichc Pfaffen abzunehmen, wobei festgesetzt ist, daß jeder Geistliche die ihm in der Landschaftgeliehene Pfründe persönlich besitzen und verwalten soll. Schließlich werden die Grafschaftsleute freundlich ermahnt,zu bedenken, was für sie und die verbündeten Orte an der Sache liege, damit Frieden und Eintracht, wie siebisher geivaltet, erhalten werden. Actum St. Josts Tag (13. December). I». Schwyz und Glarus nehmendas Gotteshaus St. Johann in ihren Schutz und versprechen, es bei allen seinen Freiheiten, Rechten und Gewohn-heiten derart zu schützen, daß es nicht willkürlich und eigenmächtig davon gedrängt werden solle (14. December).
Zu i». Das Original dieses Abschieds war uns leider nicht erreichbar, sodaß auch der Fundort nichtgenannt werden kann. Dennoch durften die von Wegelin gegebenen, ohne Zweifel das Wesentliche erschöpfendenAuszüge hier etwas anders gefaßt werden.
Es liegt uns nur folgender Act vor:
1526, 4. December (Dienstag vor St. Niklnus), St. Gallen. Vollmachtbricf des Abtes Franz für MarxBrunmnann, Statthalter zu Wyl, Ludwig von Helmstorf und Heinrich Schenklin, Reichsvogt in Wyl, zumBesuch des Nechtstages in Schwyz, auf nächsten Sonntag (9. Dee.), zc. ?c.
Stiftsarchiv St. Gallen (Besiegeltes Original).
Weitere Verhandlungen fanden im Jahr 1527 statt.
Zu I». Die bezügliche Urkunde fehlt uns ebenfalls.
Ztucern. 1526, 10. December f. (Montag vor Luciä f.).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschied- N. s. 2SS. Staatsarchiv Bern: Allg.-idg. Abschied- 2. »51. KautoiiSarchtv Basel- Abschi-de.
KantonSarchiv Zreibiirg: Abschied- Bd. 57. Kantoiisarchiv Solothurn: Abschiede Bd. XIV. Kantonsarchiv Schaffliausen: Abschiede.
LandcSarchiv Appenzell I. N. : Abschiede.
Gesandte: Bern. Sebastian von Meßbach; (Bernhard) Tillmaun. Lucern. — Uri. Ammann Dictli.Schwyz. Ammann Nychmuth. Unterwalden. Ammann Fruonz. Zug. Vogt Bachmann. Glarus. (Nie-mand). Basel. Adelbrecht Meyer, Bürgermeister. Frei bürg. Venncr (Ulrich) Schnewli. Solothurn. Hansvon Roll. Schaffhau scn. — Appenzell. Ammann Jsenhut. — (Luccrner Absch.).
». Der Landvogt von Lauis schreibt, es seien der unruhigen Zeiten wegen Einige aus dem HerzogthumMailand hergekommen, um im Gebiet von Lanis „Unterschlauf" und Wohnung zu finden, bis es besser werde;er wisse aber von denselben nichts anderes, als daß es fromme ehrbare Leute seien, die Vermögen haben („ihrenPfennig zehren") und niemandem etwas zu leid thun wollen; darum habe er ihnen den Ausenthalt bewilligt,aber nichts desto weniger davon Anzeige machen wollen, um den Willen der Regierungen zu vernehmen. Heimzu-bringen. ?». Da Bern neuerdings in ernstlicher Instruction das Gesuch stellt, ihm ein Buch von der Disputation