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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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November 1526,

Das haben aber die Verordneten nicht annehmen können, weil der lange Verzug, den ein solches Verfahren zurFolge hätte, für die Stadt Genf nicht ertraglich wäre, indem der Herzog den Verkehr gesperrt hat, und der armeMann bereits Mangel leidet. 4. Nachdem die Boten gehört, daß der Herzog von seinen Ansprüchen an Genfnicht abstehen wolle, so haben sie von dessen Anwälten bestimmt zu wissen begehrt, ob er bei dem Abschied vonBern, vom Donstag und Samstag vor St. Katharinen Tag (22. und 24. November), bleiben wolle oder nicht.Darauf antworten sie, der Herzog habe bei ihrer Absendung den fraglichen Abschied noch nicht gekannt undihnen darum keine Befehle gegeben; sie bitten um eine Abschrift desselben, die sie dein Herzog zusenden wollen,und versprechen eine Antwort bis Montag. Das hat man bewilligt und die Herren eilends benachrichtigt, damitsie sich über weitere Mittel zur Befreiung der Genfer zu berathen wissen. «>. Der Herr von St. Victor klagtüber die ihm ^von dem Herzog zugefügte Unbill; er habe deßhalb die Städte um Hülfe anrufen wollen, seheaber, daß nach dem Benehmen der Savoyer ein Krieg zu besorgen sei; als geistliche Person wolle er jetzt aberstillstehen, um zu keinen feindlichen Schritten Anlaß zn geben; wann aber der Span zwischen dem Herzog undder Stadt Genf vertragen sei, werde er (der Prior Franz Bonnivard) sich wieder um Hülfe bewerben; erbitte, dessen eingedenk zu sein. v. Die Bewachung undAtzung" des Gefangenen hat 6 Kronen gekostet.S'. I. Die vier Syndics und der ganze Rath erscheinen vor den Anwälten der Städte und erinnern 1. an diegroße Gewalt, die der Herzog vordem gegen die Stadt Genf gebraucht, wodurch sie gcnöthigt worden, den all-mächtigen Gott um Hülfe anzurufen; durch göttliche Gnade haben sie das Burgrecht mit Bern und Freiburgerlangt; dieses Burgrechts wegen habe ihnen der Herzog seit etwa sechs Wochen den feilen Kauf verweigert undsich damit als offener Feind erzeigt; dennoch haben sie, den zwei Städten zu Gefallen, nicht zur Gegenwehrgegriffen; da nun aber der arme Mann diese Lage nicht länger erleide, so müssen dieRegenten" einen Auflaufbesorgen, in der Meinung, sie hätten das Volk durch Annahme jenes Burgrechts in solche Noth gebracht.2. Sodann sei bekannt, wie vor Jahren wegen Zwistigkeiten eine Tagleistung in Morsee anberaumt worden,wie aber der Herzog mittlerweile sich gerüstet und Genf mit großer Macht überfallen habe; sie fürchten, daßder Herzog einen Aufschub wieder zu einem Gewaltstreich benutzen werde. 3. Etliche Edellente haben die Absichtgeäußert, in nächster Zeit die Stadt an vier Orten anzuzünden, worüber ein Bauer den Bote» nähere Auskunftgibt. Sie (die Syndics und Näthc) bitten und ermahnen die Städte, ihnen zu Frieden und Ruhe zu Helsen. Man antwortet ihnen, sie wissen, was die savoyischen Anwälte dein Herzog geschrieben; man müsse ihreAntwort erwarten; wenn aber dieselbeheute" nicht komme, so werden die Verordneten heimkehren und dahinwirken, daß ihre Herren Ruhe schaffen. II. Die gleichen Tags eingelangte Antwort des Herzogs sagt nun, nachder mündlichen Eröffnung seiner Anwälte, sie seien bevollmächtigt, das Verbot gegen Genf zu widerrufen undder Stadt wie von Alter her freien Verkehr zu gestatten; das geschehe aber nur den zwei Städte» zu Ehren,denn sonst hätte ihn weder Kaiser, noch König, noch Papst dazu bereden können; dagegen stelle er die Bedingung,daß Bern und Frcibnrg die Genfer anhalten, das auf die Edeln und Pfaffen und seine ländlichen Unterthanengelegte Umgeld abzuthun und die ihm anhängenden Banditen zu begnadigen und wieder zu dem Ihrigen kommenzu lassen. III. lieber diese Erklärung bemerken die Genfer, der Herzog habe die letzten zwei Artikel auch aufdem letzten Tage zu Bern angebracht; darüber sei dann ein Abschied ergangen, bei dem sie zu bleiben hoffen.IV. Hierauf hat man den savoyischen Anwälten erwidert, mit der Zusicherung des freien Marktes sei man zufrieden;aber die gestellten Bedingungen anzunehmen, haben die Verordneten nach dem letzten Abschied keine Vollmacht;sie wollen jedoch des Herzogs Begehren heimbringen, in der Hoffnung, daß die Obern darin vermitteln undden Frieden herstellen werden. V. Die Bitte um eine Copie der oberwähnteu Vollmacht und des offenen Mandats