November 1526,
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beschlossen, er habe das Geld, das er in der Verwaltung jener Vogtei bezogen und nicht verrechnet, gemäß denletzten Abschieden herauszugeben, v. Dem Landvogt zu Neuenburg wird in Beireff deren von Marin geschrieben,man wolle „sie" bei Brief und Siegel über die Verleihung ihres Weidgangs bleiben lassen bis auf die nächsteJahrrechnung, k. Des Kaufmanns Hieronymus Dade Gesuch um einen Geleitsbrief wird in den Abschiedgenommen; jedes Ort soll seinen Bescheid an Bern berichten, das (im Fall der Zusage) den Brief ausfertigenund dem Kaufmann zustellen soll. K. Die Gesandten von Schwyz und Zug zeigen an, daß sich zwischen zweienihrer „Unterthanen" und dem Abt von Cappel ein Streit erhoben wegen etlicher Eimer Weingülten, und bittenum Verwendung für dieselben; sie werden jedoch freundlich ermahnt, sich einstweilen ruhig zu verhalten und wederden Abt noch die von Zürich deßhalb zit belästigen. I». Herr von Boisrigault, Anwalt des Königs vonFrankreich, übergibt einige Briefe des Markgrafen von Saluzzo, mit Nachrichten aus dem Lager des heiligenBundes, welche die Boten nicht vergessen werden; dabei begehrt er, es sollen die Eidgenossen ihren Hauptleutenund Knechten im Lager vor Mailand „tapferlich und ernstlich" schreiben (und befehlen), bis zu Ende des Kriegesehrlich zu dienen; ferner daß ein Haufe von Knechten gerüstet werde, damit sie, wenn der Herr von Frondsberg mitseinen Landsknechten einbreche, den Ihrigen zuziehen und sie vor einem Uebcrfall schützen könnten. Heimzubringen.I» Die Boten werden nicht vergessen, ihren Obern Bericht zu erstatten über die Briefe, die der zu Genf ver-haftete Trabant aus Mailand gebracht, und über die Nachrichten betreffend den Aufbruch des von Frondsberg.Ii.» Auf das abermalige Begehren Berus um unverzügliche und bedingungslose Aushändigung eines Originalbuchesvon der Disputation zu Baden hat man einzutreten keinen Befehl, indem man bei den früher gefaßten Beschlüssen zubleiben hofft. Nichts desto weniger wird es in den Abschied gesetzt, damit auf dem nächsten Tag Antwort erfolge.I» Heinrich Göldli von Zürich hat durch Felix Wyß eine lange Instruction vortragen lassen betreffend die PropsteiM Zurzach; da jedoch früher schon durch den Doctor zu Baden etwas in dieser Sache angebracht worden ist, sowird der Anzug nicht weiter besprochen, sondern in den Abschied genommen, n». Jeder Bote weiß, was das päpstlicheauf diesem Tage verhörte Breve enthält; dergleichen das freundliche, aber unverfängliche Empfehlungsschreiben, dasm Sachen des Herrn von Cree und des Herrn von Lux (?) an den Papst erlassen worden ist. i». In dem Streitder Morcll von Lauis mit denen von Turins über das Geld, das der General Morelet schuldig ist und das laut desrechtlichen Spruchs zu Bern bei dem Vogt zu Lauis hinterlegt werden sollte, wird auf bittliches Ansuchen deren vonLauis in Betracht der guten Dienste, die sie auf dem Comersee, bei dem Abzug von Bicocca, geleistet, denselbenbewilligt, das Geld zu ihren Händen zu ziehen und nicht hinter den Vogt zu legen; doch sollen sie dafür Bürg-schaft leisten, damit sie darüber verfügen können, wenn die von Turins es ansprechen würden; wenn dann aberletztere dort Recht begehren, so sollen sie ebenfalls Tröstung geben wie die Morellcu. a. Der Bote von Baselgibt Bericht über die eingeklagte Predigt eines Augustiner Mönchs: seine Herren haben sowohl den Mönch alsdie Personen, die „an" der Predigt gewesen, und zwar Räthe, Burger oder Andere, darüber verhört, aber nichtgefunden, daß er so unziemlich geredet, als er beschuldigt worden; wäre es geschehen, so hätte die Obrigkeit nachGebühr gehandelt; darum begehre sie, daß man die Sache ruhen lasse oder aber diejenigen anzeige, die solcheNede „ausgegossen"; dann werde sie darin weiter handeln. Freiburg wird nuu ersucht, auf dem nächsten Tagebricht zu geben, was der Prädicant, der die fragliche Predigt gehört, gefunden habe. I» Deni Napol (Noper,Napel) von Basel und dem Marian von Antorf wird das verlangte Geleit nochmals abgeschlagen, «z. Solothurnbegehrt neuerdings die Besicglung seines Neversbriefes wegen Laudcrou. I'. Schultheiß Stölli von Solothurnl)at gebeten, ihm von jedem Ort ein Fenster in sein neues Hans zu schenken. Fällt in den Abschied. I. Aufbie Bitte, welche ab dem letzten Tage zu Lucern an die Städte Bern und Freiburg gerichtet worden, ihren Streit