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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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November 1526,

407.

Wern. 1526, c. 17. November (?).

Kantonöarchiv Kreiburg: Instructionen Bd. I. 34 d.

Die Boten von Freiburg s, Nr. 468 haben Auftrag, dahin zu wirken, daß den Genfern mit Schriftenoder andern Mitteln geholfen werde, damit ihnen die Märkte nicht verschlossen, ihre Kauftnannsgüter nicht Hinter-halten, die Burger nicht angefallen und geschlagen werden. Sodann ist zu erklären, daß Freiburg entschlossensei, bei dem Burgrecht zu bleiben, und eher dem Herzog (im") die Bünde abzufordern als dasselbe aufzulösen.Dabei soll zu bedenken gegeben werden, daß der Herzog, wenn er gegen die Genfer und Lansanner nur dasRecht brauchen wollte, ihnen nicht so viel Unglück zufügen würde.

1) Im Berner Rathsbuch läßt sich eine Erwähnung dieser Votschaft nicht ausfinden. Unter dem 16. hates folgende Stelle:Des savoyischen bunds halb soll (die beratung) cmstan, bis die Eidgnossen kommen."Zwischen dem 17. und 20. November ist keine Verhandlung verzeichnet.

2) Die Minute der Freiburger Instruction, im Rathsbuch Nr. 44, dd. 15. November, nennt statt SeilerJacob Wehrli und schreibt Zesoz; W. Schweizer fehlt.

Weiteres folgt bei Ztr. 410.

408.

Wer». 1526, 10. November f. (Montag nach Othmari f.).

Sia-»»archiv Lucern: Allg. Abschiede II. I. 2SS. Staatsarchiv Bern: Allg. cid-,. Abschied- X. x. Sit. KantonSarchiv Basel! Abschiede.

RantoiiSarchiv Frciburg: Abschiede Bd. IIS. KantvuSarcliiv Solothurn: Abschiede Bd. XIV. Kalltonsarchiv Schaffhauscn! Abschiede.

Gesandte: Basel. (Adelberg Meyer, Bürgermeister). Freiburg. (Wilhelm Schweizer; Hans Guglcnberg;Ulrich Schnewli; Jacob Seiler; Wilhelm Chesaux). Appenzell. (Ammann Lanker). (Die übrigen unbekannt).

l». Ucber die Entschädigung des alten Landvogtes im Thurgau, Joseph Amberg von Schwyz, lauten dieInstructionen verschieden, indem Lucern, Uri und Glarns gemäß dem letzten Abschied die 4 Gl. als Ersatz fürdie erlittenen Kosten geben wollen, Zug nicht instruirt ist, Bern, wie früher erklärt, von einer Entschädigungnichts wissen will, und Freiburg und Solothurn glauben, zu solchen Beitrügen nicht verpflichtet zu sein, da sieauch keinen Landvogt in das Thurgau zu setzen haben. I». Das Geschäft berührend die vier Hauptlentc, dieunverdient den Sold bezogen und ohne Urlaub aus dem Lager des" hl. Bundes heimgezogen sind, muß wiederverschoben werden, weil nur Caspar Vögeli und Nofel von Miel persönlich erschienen sind; der letztere hat einigeSchriften, als Paßportc zc., vorgelegt. Von den andern hat man Tröstung genommen. Was in das Feld undanderswohin geschrieben worden, ist den Boten bekannt. «. In dem Streit zwischen Basel und Solothurn, derdurch ein Mißverständnis; des Nechterbictcns halb sich zu verschlimmern droht, wird erkannt, es sollen die Parteiennichts Unfreundliches und Thätliches gegen einander beginnen, sondern das Recht erwarten. Damit aber desObmanns wegen, der gemäß den Bünden in ihrem Ncchtshandel (schon Anfangs) beigezogen werden soll, einklarer Entscheid erfolgen kann, sollen sie auf den nächsten Tag ihre Bundesbriefe mitbringen, um da zu gewär-tigen, was zum Austrag der Sache gehandelt werden mag. «I. Ungeachtet der von Ob- und Nidwaldeneingegangenen Missive zu Gunsten ihres Landmanns, des gewesenen Vogtes von Luggaris, hat man nochmals