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Geld erlegt oder sich gehörig verantwortet habe, K. Man hat vernommen, wie sich, ein starker Haufe Lands-knechte gesammelt, um nach Mailand zu ziehen; da man aber nicht weiß, welchen Weg sie nehmen werden, undvermuthet („zwyfelt"), daß sie vermöge der Ränke des Dietegen den Paß durch Graubünden erlangen möchten,so wird „auf des Königs Botschaft Begehren und Kosten" beschlossen, es sollen Lucern und Zug ihre Botennach Bünden abordnen, um in der Sache zu handeln, damit dort nichts verwahrloset werde. Es ist auch deßhalbden Unfern im Felde geschrieben worden, I». Die Gesandten des Herzogs von Savoyen bringen abermals ihreBeschwerden vor gegen Bern und Freibnrg wegen des Burgrechts mit Genf und Lausanne, Da nun Bern undFreibnrg erklären, sie werden auf keinen Fall dieses Burgrecht aufgeben, und dabei gar nicht sagen, ob sie deßhalbdas Recht annehmen wollen, und da man besorgt, es möchte aus diesem bösen Handel Krieg entstehen, so werdenBern und Freiburg ersucht, dem Herzog, wenn doch die Sache auf gütlichem Wege nicht beigelegt werden könne,gemäß der Vereinung vor Recht zu stehen; deßhalb ist auch beschlossen, daß jeder Bote auf den nächsten Tagzu Bern einen Mahnbrief mit sich bringen soll für den Fall, daß die beiden Städte sich nicht gütlich in dieAnnahme der Vermittlung oder des Rechtes schicken wollen, indem man wohl sieht, daß ohne ernste Mittel keine .Ruhe erlangt werden kann. Zu diesem Zwecke wird ein Tag nach Bern angesetzt auf Sonntag nach Othmari(18. November) und ausdrücklich verabredet, daß die Boten unfehlbar bis Abend dort eintreffen und nicht ersteinen oder zwei Tage später kommen, daß die Mehrzahl (wie gewöhnlich: „allweg") auf einen oder zwei wartenmüssen, t. 1-, Eine Botschaft des Abtes von St, Gallen beschwert sich, daß ihm vor Kurzem ein Mandat von demKaiser zugekommen sei, an die auf dem Reichstag beschlossene Steuer 500 Gl, rhein, zu entrichten, und bittet umRath, was er dabei thun müsse, indem er bisher wohl etwa kleine „Anschläge" um des Friedens willen bezahlthabe, aber eine so große Last nicht ertragen könne, 2. Sie klagt ferner, daß die von Wasserburg, die jcnseitdes Rheins in des Kaisers Gebiet wohnen, die Gefälle an das Kloster, als Korn- und Weinzehnten und Anderes,nicht mehr entrichten, sondern daraus eigenmächtig einen lutherischen Prädicanten unterhalten wollen, und bittetauch hierin um Hülfe und Rath, Heimzubringen, da man hierüber ohne Instruction ist, 1^. Da es offenbarist, daß ein Aufbruch von Landsknechten bevorsteht, die im Sinne haben, sich mit Lug und Trug durch dieEidgenossenschaft nach Mailand zu schleichen, um dort gegen unsere Leute zu ziehen, so ist verabredet, daßihnen überall, und besonders in Lucern, Schwyz und Uri, der Paß abgeschlagen werde; wo sie hinkommen,soll man sie von Stund an heißen „hinter sich schwören" und nirgends weiter ziehen lassen; dafür soll überallaufs Ernstlichste gesorgt werden, (Vgl. K),
I. 1526, 2, November, Lucern. Die eidg, Boten schreiben an König Franz I. von Frankreich, Sie müssensich darüber verwundern, daß ihre Hauptleute und Knechte entlassen und heimgesendet worden, da doch der Kriegnicht zu Ende sei, weßhalb dieselben schriftlich aufgefordert worden seien, nicht heimzukehren, sondern weiter zudienen nach Uebereinkunft; sie machen ferner die Anzeige, daß sie die nach Rom Gezogenen nicht heimzurufeugedenken, und endlich, daß sie auf Begehren des königlichen Gesandten ihre Boten »ach Bünden abgeordnet haben,um zu verhindern, daß den Truppen des Kaisers daselbst Durchpaß gestattet werde, s«, s>, Lu«m: Ws-Me n,
i»». 1526, 31. Oktober (Mittwoch Allerheiligen Abend), Zürich an die Eidgenossen, jetzt in Lucern,Mit Verweisung auf frühere Zuschriften über die Appellationen aus dein Kellcramt zu Lunkhofen (zeige manhiemit an,) daß man kürzlich denen von Brcmgarten geschrieben und an sie begehrt habe, Zürich an seinerGerechtigkeit nicht zu hindern, worauf sie sich dann schriftlich entschuldigt und erklärt haben, ihm hierin keinenEintrag thun zu wollen. Weil es aber vernehme, daß solcher von den Eidgenossen geschehe, so bitte es siefreundlich, es seiner herkömmlichen Gerechtigkeit nicht ohne Recht zu entsetzen, sondern ruhig dabei bleiben zu