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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Februar 1526

.. ^cr Disputation halb ist infolge desbringen, die sich dann weiter über gütliche Mittel be.albu. wc.mn. ..„Mich lauten, indem einige Orte die

letzten Abschieds von Baden Merlei geredet worden t da die Antwor en soder gut) ansehen, so

Disputaz halwi wollen, die andern Hz. B. Berns es zu dieser er ^ endliche Antwort zn geben,

ivird der Handel wieder in de» Abschied genommen, ...» aus cm Seiten empfohlen, dasselbe nach

Bei der Verhandlung über das Geschütz in Lnggau.s Wim """ " deßhalb dem Bogt befohlen, das

Jrnis herauf zn fuhren, was aber setzt noch '»cht f ' .volle, ist ans nächste"' Tag zu

Geschütz nach Nothdurfr zn verschen; ivie man steine .... n ' o angesetzt auf Sonntag Indien

berathen. Für alle nicht erledigten .Geschäfte wirr "» In ^er Tan 'nach Einsiedeln angesetzt für

t18. Märzs. .. 1. Auf Montag „ach Onasimodo . R Apr.y .st e.n aMme. ^g mch^

den Rechtshaudel zwischen den nenn Orte» und Znr.ch; E ^... . dorthin kommen, ni» den Handel

Obmann hat. 2. Die Zugesetzte» sollen ans Montag »ach ..atme -- » Spanier ihnen

d.m VW«, zu »w,Mu .. w, dl. WM. «« - '«!»." °m w.

drohe». freien Pas, und Kauf ahznfchiage». und denen von fedoch die Frage

weggenoinmen habe», bleibt ...an bei de... ' gch,„ Angehörigen wird im Namen aller Orte

gerichtet, was man von ihnen zn erwarten habe. R . -oen da ...an Leib und Gut zu ihnen setzen

eine Botschaft geschickt, welche sie ermahnen l'U' eingegangen sind, bleibt ...an beiden.

werde. ,i. Der Warnungen halb, die von Leuns, .me s ... . . . ,vie jeder Bote we.g.

lebten Abschied von Badens indessen ist den Regenten in Ma> am ge u ödeten in seine». Gebiet

.. Da Zürich ans früher.. Tagen sich erboten hat. den Meister ^ ^ ^lMigt ist. mit Ernst znzn verhaften und wegen der zu Illingen verübten Grevel, 'vo.an " ^ ^ so äußern die nenn Orte darüberstrafen, dieser Pfaffe aber wieder in Stein ""d dascl'ft often n ^ ^olle vergessen haben und

ihr Verwundern und Befremden und glauben zu inerten, mn, .-> ,verde» ' das wird de». Boten von

vielleicht annehme, jene bösen Handel sollte» von anderer ^elle Massen zn Stein noch wohl erinnere

Zürich vorgehalten, damit es spüren möge, daß man sn> mn pos Schreiben, welches Zürich

und dar...» lein Gefallen daran habe, daß er dort offen wand, n da.s. „„«aeftcllt werde, und anfragt,

an mehrere Orte gerichtet hat, und worin es sich bei lagt, daß es Artikel», haben

welche „Ordonnanz" man halten würde, .venn man e.nen . ns^ng . . ' ' . Sofern die von Zürichalle Or!e die Befehle ihrer Herm. und Obern eröffnet ..nd ' ^ Schonung der

in einen, solchen Falle die alte» Ordonnanzen und Natzungen ' m!.g,vorcn und gehalten haben.

Kirchen und Gotteshäuser und andere „christliche Stücke," mg haben in Rath und Thal,

ebenfalls beschwören und hatten .vollen, so werden die nndeu. ^.tc 1>e g^ ongeno.nn.encn

Lieb und Leid mit ihnen tragen, auch Leib und Gut zu ihnen ftG'», " ' ^ .„-iehen, sondern nur diejenigenMißglauben beharren, so wird es den Eidgenossen lieber sein, das, s» "Gl" H>esp. Freiburg)

reisen lassen, welche dem alten christlichen Glauben treu gebtiebe» sind. ^ Schwyz, seine in der Krone

soll die Bitte von Schwyz nicht vergessen, daß die Kundschaft cen ^ ^^..e» zu... treulichsten

zn Burgdorf gethanen Reden betreffend, schriftlich mitgc.heilt wc.df.. ^ Reversbrics aufgerichtet werde,

an die Zusagen erinnern, die sie den VII Orten gegeben, ftn l lasse, so fei hierin kein

da ...... Glarus allein noch nicht eingewilligt , eine witlfahr.ge . n w ^ ^^.g^fvagc halb). ». (So-

Hindernis; »,ehr zu besorgen, und bitte „.an hienach .»» gu'uV" -G ^ ^ müssend -c."

lothnrn.) „Sind indenk der viij gl. halb, so ghörend gon E.ns.dlen an du ftnst , ^