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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Februar 1526.

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cs den übrigen Orten beliebe, sodaß sie gleich wie „andere unterthänigc Zugewandten" außen warten müssen, alsob die Geschäfte sie gar nicht berührten. Insbesondere sei dies geschehen auf dem letzten Tage zu Baden, wozehn Briefe vorgelegen über den angedrohten Einfall der Spanier, aber „hinter" den Boten von Zürich ver-lesen und letztern dann, ebenfalls der Uebung zuwider, mündlich statt in einem schriftlichen Abschied aufgetragenwordeki, was sie heimbringen sollten; erst als sie sich geweigert, ein so wichtiges Geschäft in der Art heimzu-berichten,' habe mau ihnen den „Artikel" in Schrift gegeben; es sei aber derselbe, weil die Boten nicht bei derBerathung gewesen, unverständlich und enthalte überdies etwas Verfängliches-, indem Zürich bei Auszügen abge-sondert werden sollte. Es habe bisher um Gottes und des Friedens willen zu solchen Anfechtungen geschwiegenund sich geduldet, wiewohl es der Meinung sei, daß man es bei dem Inhalt der Bünde bleiben zu lassen ver-pflichtet wäre, da es sich immer zu getreuer Haltung derselben erboten habe und wegen etlicher „vermeintenSachen" in hängendem Rechte stehe; so aber werde cs behandelt, als ob es in keinen Bünden begriffen wäre,und in die Klasse der Verwandten oder Unterthanen, wie Baden und Mellingen, erniedrigt. Jeder verständigeEidgenosse könne ermessen, wie viel Widerwärtigkeit die Vollziehung des letzten Abschiedes hervorrufen und wiees den Feinden zum Vortheil gereichen müßte, wenn Zürich sein „frommes Volk" nicht dürfte dem alten Her-kommen und de» Bünden gemäß mitziehen oder gemeinsam mit den andern Orten handeln lassen; darum bittees um freundliche Aufnahme dieser Beschwerde.

St. A. Zürich: Missiven. - St. A. Lucern: Missiveu. — K.A.Basel: Abschiede. — K. A. Sololhuru: Abschiede Bd. XIV. -

Eine Antwort ist uns nirgends begegnet.

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Khamöery. 1536, 18. Februar.

Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiedes. 185. 13?.

Gesandte: Bern. Hans Stärker, Venner; Ludwig von Dießbach; Anton von Erlach.

Der Herzog von Savoyen antwortet auf den Vortrag der Botschaft wie folgt: 1. Er verdanke seinenBundesgenossen das gethane gute Erbieten, die alte Freundschaft aufrecht zu halten, wolle auch seinerseits nichtsunterlassen, wie bisher, damit die Bünde in ungeschwächter Kraft bleiben, :c., wiewohl er die Annahme derBurgrechte mit Genf und Lausanne bedaure, die ihm und jenen Bünden Abbruch thun, indem die Borbehaltefür seine Herrlichkeiten in den beiden Städten die Sache nicht ändern, wie er den Boten weitläufig („uf daslängst") hat vorstellen lassen. 2. Etwas Gewaltthätiges deßhälb vorzunehmen sei er nicht gesonnen, da er immernoch hofst, daß seine Bundesgenossen das ihm zugefügte Unrecht erkennen und verbessern werden; daher wolle erkeinen Aufbruch machen und nicht einmal seine Freunde und Verwandten benachrichtigen, deren Hülfe er imNothfall ansprechen müßte; soweit es von ihm abhänge, werde er auch seinen Entschluß nicht ändern. 3. DaBern verspreche die Bünde zu halten, so schlage er vor, einen Tag anzusetzen, um zu prüfen, worin sie gebrochenund verletzt worden seien und durch wen, und den Mangel wieder herzustellen; er sei geneigt, dafür seine Bot-schaft abzusenden, müsse aber begehren, daß zuvor die Leute von Bern, die gegenwärtig (als Söldner tc.) inGenf wären, abgemahnt würden und in Sachen des Burgrechts weiter nichts geschehe. 4. Wenn es nöthig seinsollte, den flüchtigen Genfern Gnade und Sicherheit zu gewähren, daß sie straflos heinikehren dürften, so werdeder Herzog dazu einwilligen zu Ehren der Bundesgenossen, in einer noch näher zu erläuternden Weise.

Es liegen vor dos französische Original und eine gleichzeitige Uebersetzung.