Februar 1526, 889
werden Bedenken über die Kosten und andere Schwierigkeiten erhoben, — Deßhalb hat man das schriftlicheAnerbieten Doctor Johann Fabri's verhört, sowie dessen ausführlichen Nathschlag, in welcher Gestalt die Disputationgehalten werden möchte. Ferner ist beantragt, die Bischöfe von Eonstanz, Basel, Lausanne, Wallis und Churzu benachrichtigen und sie einzuladen, ihre Gelehrten dahin zu senden und ihre Nachschlage einzureichen. — Hieraufwurden die Boten von Zürich beschickt und die Meinung ihrer Obern betreffend diese Disputation vernommen.^>e antworten „nach der Länge," der Papst habe ihnen vor einiger Zeit ein Breve zugeschickt und darin unterAnderm gemeldet, daß er nächstens einen gelehrten Mann nach Genf oder Lausanne schicken wolle, der sie ansder hl. Schrift ihrer Jrrthümer überführen werde; darauf haben ihre Herren dem Papste bei einem eigenen Botengeantwortet, weßhalb sie jetzt die Disputation nicht für nothwendig halten; doch wollen sie die Eidgenossen nichthindern, eine solche anzuordnen; dagegen bitten sie auf's ernstlichste, daß dieselbe in der Stadt Zürich gehaltenwerde; sie seien auch bereit, jedermann dazu freies sicheres Geleit zu gewähren, da sie sich doch allezeit erbotenhaben, sich aus der heiligen Schrift belehren zu lassen; sie wollen aber nicht Richter über das Gottcsworl unddiese Disputation sein, da sie wohl erkennen, daß über das Wort Gottes niemand Richter sein könne, als dasWort (Pottes und die hl. Schrift allein, und wie Einer das Wort Gottes verstehe, darnach möge er glauben. —Auf diese Erklärung hin, und mit Rücksicht darauf, daß nicht alle Orte für die Disputation stimmen und die Folgenwichtig sjud, hat man jetzt nichts Endliches beschließen wollen, sondern die Sache in den Abschied genommen,um sich auf dein nächsten Tage zu Einsiedeln zu verständigen, wo und wie man die Disputation halten wolle.I- Auch das Geschäft der Rechtfertigung der neu» Orte gegen .Zürich wird auf den Tag in Einsiedcln verschoben,und der in Luceru getroffenen Abrede gemäß beschlossen, daß die früher dabei betheiligten Personen wieder dazuverordnet werden sollen. St.. Endlich stellen die VII Orte an die vier Orte Glarus, Basel, Schaffhausen undAppenzell die dringende Bitte, dieselben möchten zu ihnen halten in diesen bedenklichen Zeiten, wo man sehe, wiedie Fürsten sich mit einander verbinden, wie in Mailand med anderwärts Gefahren drohen, derart daß zuletztalles über die Eidgenossen kommen werde, indem ihnen niemand gewogen sei, und die jetzt obwaltende Zwietrachtdie Fremden nur crmuthigen könne, etwas „Gewaltiges" zu versuchen; die Boten mögen dies nochmals an ihreObern bringen »nd sie bitte», zu den VII Orten zu stehen und sich zu erklären, daß sie nicht mehr nebendunch tagen werden, sofern es von seinem unchristlichen Wesen nicht abstehe; auf diese Weise könnte man hoffen,daß Zürich zu seiner Pflicht zurückgebracht, und Friede und Einigkeit wieder hergestellt würde; darüber mögenstch die vier Orte auf nächsten Tag zu Einsiedeln, auf Neminiscere ( 25. Februar), erklären. I. O(»o)frion Setzstabbringt vor, daß er mit Fabian, dem Büchsenmeister zu Bern, wegen eines Wortwechsels in Rechtfertigung gekommen;aufgefordert seine Kundschaften vorzulegen, wisse er sie nicht anders zu erlangen, als durch einen Aufenthalt inZürich; deßhalb bittet er die Eidgenossen, daß ihm ein Geleit für acht Tage ausgewirkt werden möchte. DieBoten von Zürich werden nun ersucht, im Namen aller Orte sich dafür zu verwenden; wird das Geleit bewilligt,ia soll es dem Setzstab nach Baden geschickt werdein i». Der Bote von Bern begehrt Antwort betreffend denRcversbrief wegen Neuenbürg, von den Orten nämlich, die noch nicht zugesagt haben. Der Ammann von Glaruserwidert, der Abschied vou Lucern sei ihm erst am letzten Mittwoch zugekommen, und nnr darum noch keinNathschlag darüber gepflogen worden. Es wird ihm nun ernstlich empfohlen, die Sache an seine Herren undObern zu bringen, damit sie auf dem nächsten Tag ihre Antwort geben können.
> ist dem Zürcher, en dem Glarner Exemplar eigen. Jenem fehlen !i-«?, v—K, ü theilmeisc, dazu K.
dem Berner v, dein Freiburger v, K, i zc., dem Solothurner und Schaffhauser v, I zc.; im letzter» ist t' gestrichen.
Im Basler sind «, i, l zc., im Appenzeller I», v, i, i ?c. nicht eingetragen.