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Februar 1526.
Z4T.
Waden. 152k, 3. Februar f. (Samstag nach Purificationis Maria f.).
Staatsarchiv Lucern: Allgcm. Abschiebe, II. k. 154. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. 9. k. 278. Tschud. Abschiede-Sammlung Bd. 6, Nr. 25.Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede, 55. 145. Kantonsarchiv Basel: Abschiede. Kantonöarchiv Kreiburg: Abschiede, Bd. 12. Vb. 65.
KantonSarchiv Solothnrn: Abschiede, Bd. XIV. Kantonsarchiv Schaffhansen: Abschiede. Landesarchiv Appenzell I. N.: Abschiede.
Gesandte: Zürich. Diethelm Röist, Blirgerineister; M. Rudolf Thnmisen. Bern. Konrad Willading,Venner. Lncern. Hans Hug, Alt-Schultheiß, llri. Niklaus Muheim. Schwyz. Vogt „Viglig" (Fügli?).Unterwalden. Anton Adacker. Zug. Vogt Schönbrunner. Glarus. Marx Mad, Anunann. Basel.Heinrich Meltinger, Burgermeister. Freiburg. Venner (Ulrich) Schnewli. Solothurn. Hans Hngi.Schaffhansen. Hans Jacob Murbach. Appenzell. Jörg Meyer. — E. A. A. k. 20 a.
n. Das abermalige Gesuch des Vogtes Fleckenstein von Lucern und des Marian von Lucca um Geleit,durch einen Diener angebracht, wird wieder heimzubringen beschlossen, weil nicht alle Boten instruirt sind. Ii». Aufdie Anzeige, daß Hieronymus Moresin zu Lauis, ungeachtet des ab einem Tage zu Bern erlassenen Befehls, ihn„ruhig" zu lassen, wieder in Gericht und Rath gesetzt worden, wird verabredet, es sollen die auf die nächsteJahrrechnung zu Lauis gehenden Boten beauftragt werden, diese Dinge zu untersuchen und das Nöthige zuverfügen, v. Es ist ein Schreiben des Bischofs von Lodi eingelangt, welches meldet, daß ihn der obersteRegent in Frankreich schriftlich beauftragt habe, wichtige Sachen vor die Eidgenossen zu bringen, weßhalb er umGeleit nachsuche. Da die Boten hierüber ohne Vollmacht sind, so wird das Begehren in den Abschied genommen,um auf dein Tage zu Einsiedeln darüber Antwort zu geben. «R. Auf die zahlreichen Schreiben und Warnungender Vögte und Commissarien zu Bellenz, Lauis und Luggaris, wie die Spanier sich den Grenzen nähern unddie gemeine Rede sei, daß sie einen Ueberfall auf diese Landschaften im Schilde führen, wird beschlossen, es sollesich Jedermann rüsten; im Fall eines Angriffes sollen die nächsten Orte sofort aufbrechen und es ihren Nachbarnverkünden, damit sie ihnen zuziehen, und die Angehörigen der Eidgenossen geschirmt und entschüttet werden. Beieinem solchen Zuge soll die Ordnung beibehalten werden, welche die Väter beobachtet haben, * als mit Messehalten ?c.") « . Auf Anrufen Franz Wolf Angel's wird erkannt, es sollen die von Schaffhansen ihrem Burger-meister wie bisher gestatten, demselben behülflich zu sein, ll» Nachdem der Streit zwischen Basel und Solothurn,in Betreff ihrer eignen Leute, ans diesem Tage weitläufig verhandelt worden, hat man sich zu dem Vorschlagvereinbart, daß sie „nochmals" Boten von vier Orten nehmen, welche die Sache in Güte zu vergleichen suchensollen; sei das ohne Erfolg, so mögen sie dann gemäß den Bünden das Recht brauchen. K. Heimzubringendas Gesuch von Lombard's Sohn von Basel, ihn bei dem auf einem Tag zu Baden versiegelt gegebenen Geleitebleiben zu lassen, indem daraus für die Eidgenossenschaft kein Schaden, sondern nur Vortheil erwachse. I». InBetreff des Hauptgeschäftes, nämlich der Disputation, ergibt sich aus den Instructionen der eilf (Zürich x) Orte,in Abwesenheit Zürichs, daß die Mehrheit der Orte, eines oder zwei ausgenommen, des Willens ist, die Dispu-tation vor sich gehen zu lassen, wobei (aber) Basel ganz ernstlich bittet, dieselbe nicht in seine Stadt zu verlegen,aus verschiedenen vorgebrachten Gründen. In dem gepflogenen Rathschlag äußern auch etliche Orte die Ansicht,es möchte rathsam sein, den Papst, den Kaiser und andere mächtige Fürsten, als denen (zunächst) die Abstellungsolcher Sachen zustehe und obliege, die Einigkeit im Glauben herzustellen, davon zu benachrichtigen; deßgleichen
Diese Stelle hat der Zürcher Text nicht.